AKWL MB 3-2014 - 28.04.2014 - page 15

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AKWL MB 03 / 2014
Pharmazeutische Praxis /Aus- und Fortbildung
Augentropfen in der Apotheke herstellen
Die Herstellung von Rezepturarzneimitteln ist eine gesetzliche Verpflichtung
Gelegentliche Beschwerden von
Patienten, dass Apotheken die Aus-
führung ärztlicher Verschreibungen
über bestimmte flüssige Zuberei-
tungen zur Anwendung am Auge
ablehnen, veranlassen uns, auf Fol-
gendes hinzuweisen.
Bei den Arzneimitteln handelt es
sich um Augentropfen, die nach
ambulanten Eingriffen am Auge
durch Ärzte in Augenambulanzen
verschrieben werden und vom Pa-
tienten zu Hause angewendet wer-
den müssen.
Nach unserer Kenntnis sind folgende
flüssige Zubereitungen zur Anwen-
dung am Auge betroffen:
Amphotericin B-Augentropfen
0,25 %, konserviert,
Ciclosporin-Augentropfen
1 %/2 % (NRF 15.21.),
Fluconazol-Augentropfen
0,2 %, unkonserviert,
Polihexanid-Augentropfen
0,02 % (NRF 15.25.),
Vancomycin-Augentropfen
5 %, konserviert,
Voriconazol-Augentropfen
2 %, unkonserviert.
Gerne unterstützen wir Sie bei der
Herstellung dieser Zubereitungen mit
Informationen, die Sie für die Erstel-
lung einer Herstellungsanweisung
und Plausibilitätsprüfung benötigen.
Darüber hinaus haben wir für jede
Zubereitung eine Materialliste zu-
sammengestellt. Diese Hilfen finden
Sie im geschlossenen Bereich unserer
Internetseiten unter „Infos Pharma-
Auf unserer Website unter
haben wir für Sie viele Informationen zur Her-
stellung von Rezepturarzneimitteln zusammengestellt.
Foto: Sebastian Sokolowski
zie, Recht und Politik“ in der Rubrik
„Viel gefragt: Rezeptur“.
„Navigieren auf den Internetseiten von DAC / NRF“
Neue „LEO für alle“-Lektion
Ab sofort können Sie sich mit der
neuen Online-Fortbildung zum The-
ma „Navigieren auf den Internet-
seiten von DAC/NRF“ zwei Fortbil-
dungspunkte sichern. Sie steht im
internen Bereich der Kammer-Home-
page sowie im PTA-Campus unter
Fortbildung „LEO für alle“ bereit.
Antje Lein vom Pharmazeutischen La-
boratorium des NRF konnte als kom-
petente Referentin für die Erstellung
dieser Multimedia-Lektion gewon-
nen werden. Viel Spaß dabei!
Dies ist bereits die achte multimedi-
ale Online-Fortbildung für die Kam-
mer- und PTA-Campus-Mitglieder
der Apothekerkammer Westfalen-
Lippe. Weitere werden folgen – seit
Jahresbeginn in Kooperation mit der
Landesapothekerkammer Rheinland-
Pfalz, die das Format so überzeugt
hat, dass sie es ihren Mitgliedern
ebenfalls anbieten wird.
Apotheken müssen die ord-
nungsgemäße Arzneimittel-
versorgung der Bevölkerung
sicherstellen und haben die
Pflicht, Verschreibungen in
einer angemessenen Zeit
auszuführen (§ 17 Apothe-
kenbetriebsordnung und §
7 Berufsordnung). Diese Ver-
pflichtung besteht unabhän-
gig davon, ob es sich bei dem
verordneten Arzneimittel um
ein Fertig- oder ein Rezep-
turarzneimittel handelt.
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