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XVI

jenigen nachstehen, welche sich einzig und allein, ohne

einigen anderweitigenNutzen,

durch blosse Pracht und

Seltenheit empfehlen könnten.

§ 4-

Ferner soll derselbe in Ansehung der anzuschaffenden

Werke sein Augenmerk darauf gerichtet seyn lassen, dass

Unsere Bibliothek in allen verschiedenen Wissenschaften und

Künsten nach und nach wie es jene Absicht und der dazu

ausgesetzte jährliche Ponds verstattet, mit allen denjenigen

Werken und Schriftenversehenwerde, welche als Haupt-

quellen

in denen dieSchätze

wichtiger Erfindungen und

Entdeckungen aufbewahrt sind, oder als unentbehrliche Hülfs-

mittel dazu betrachtet werden können, doch solchergestalt,

dass dabey erwogen werde, was von dergleichen Schriften

bereits in ändern öffentlichen Bibliotheken und besonders in

der Bibliothek der Universität vorhanden, oder der specielleren

Natur und Absicht einer solchen Anstalt vorzüglich ange­

messen seyn möchten. Ist indessen ein oder anderes F’ach

dei Wissenschaften und Künste schon zu einer besondern

Vollständigkeit gediehen, so muss auf die Erhaltung und

\ ermehrung desselben freilig vorzüglich Rücksicht genommen

werden.

§ 5-

Unter den ausländischen Büchern soll den in Portugal!,

Spanien und Italien gedruckten, alten oder neuen Werken,

wenn sie von einem erheblichen historischen, statistischen

oder zur Naturkunde dienlichen Inhalte sind, oder denen in

England und Frankreich herauskommenden zu allerley Wissen­

schaften und Künsten gehörenden Büchern, diejenigen, so in

Deutschland herauskommen, nachstehen, es wäre denn,

dass diese von ganz besonderer Erheblichkeit und Wichtig