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XIX

thek als auch eines alphabetischen (indem es ihm überlassen

bleibt, die anonymischen Schriften und die Sammlungen

mehrerer in einem Werke entweder noch in einen besondern

alphabetischen Catalogus zu bringen oder sonst auf die der

Absicht am gemässensten scheinende Art einzutragen) so viel

möglich zu beschleunigen; auch ausserdem noch zu mehrerer

Ordnung fürs künftige einen

Catalogum Incrementi

über die

zu der Bibliothek hinzukommenden Bücher einzurichten, der

alljährlich mit dem Siegel des Chefs Unsrer Bibliothek zu

versehen ist, und auf diese Art zu beständigen Bescheinigung

des fortgesetzten Zuwachses derselben dienen wird.

§

io.

Es befinden sich auf Unsrer Bibliothek eine grosse

Menge kleiner historischer und politischer in chronologischer

Ordnung aufgestellten Schriften, welche wegen ihrer Klein­

heit leicht in Unordnung gebracht oder gar verlohren werden

können. Unser Oberbibliothekarius hat daher dafür zu sorgen,

diese in verschiedene dazu zu verfertigende Kapseln sammlen

zu lassen, und auf denselben die darinnen befindlichen

Piecen mit ihren Titeln auf einem darauf geklebten weissen

Stückgen Papier anzeigen zu lassen, um der Unordnung

derselben oder ihrem Verluste vorzubeugen.

§ i i -

Damit in dem Ankauf der Bücher zu Unsrer Bibliothek

die gehörige Ordnung beobachtet werde, und solcher nach

den obenbestimmten Absichten derselben geschehe, so soll

Unserm Oberbibliothecarius nicht frey stehe, wenn ein­

heimische oder ausländische Bücher Versteigerungen vor­

fallen, oder nach geendigten deutscher Büchermessen aus

den

Catalogen

nach seinen ohngefehren Gutbefinden Bücher

b*