XXVII
logis
sich befinden sollen, um auf solche Art aller sich ein
schleichenden Unordnung auch durch blosse Versetzung der
selben abzuhelfen und vorzubeugen.
§
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Wie Unser Oberbibliothekarius überhaupt für das beste
Unsrer Bibliothek zu sorgen hat, so liegt ihm insbesondere
ob, die genaueste Ordnung in den Rechnungen und Bezah
lungen für dieselbe halten zu lassen, um in denselben jeden
Irrthum zu ihrem Nachtheil, so wie jede Art von Rückstand
sorgfältigst zu vermeiden. Es bleibt bey der bisher gewöhn
lichen Art der Bezahlungen für Unsre Bibliothek, dass solche
von Unsrer Zahl-Kammer aus dem für die Bibliothek be
stimmten Fonds geschehen, so dass weder der Chef Unsrer
Bibliothek noch Unser Oberbibliothekarius mit der Verwah
rung des Geldes, und der daraus entstehenden Verantwortung
belästigt werden sollen. Unser Oberbibliothekarius hat aber,
was züförderst die Rechnungen der Buchhändler sowohl als
Buchbinder hier in der Stadt betrift, solche jedesmahl genau
nachzusehen, und mit den eignen Listen und Noten zu ver
gleichen, um sich sowohl über die Richtigkeit der angeführten
Bücher selbst zu vergewissern, als über die Richtigkeit der
mit den erstem verabredeten Rabatte, mit den ändern über-
eingekomnen feststehenden Preise, und sodann ihre Richtig
keit nach der Art, wie es auch schon bisher gebräuchlich
gewesen ist, und mit Beisetzung der Summen für den Fall,
dass sich in denselben ein Irrthum gefunden hätte, oder
einiges zu hoch angesetzt worden wäre, zu attestiren, wie er
dann hierin für Bücher die auf Versteigerungen hier im
Lande selbst erstanden worden sind auf gleiche Weise zu
verfahren haben würde.
Was aber diejenigen Bücher anbetrift, welche auf Ver
steigerungen ausserhalb Landes erstanden, oder aus der