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XXVII

logis

sich befinden sollen, um auf solche Art aller sich ein­

schleichenden Unordnung auch durch blosse Versetzung der­

selben abzuhelfen und vorzubeugen.

§

2 3

.

Wie Unser Oberbibliothekarius überhaupt für das beste

Unsrer Bibliothek zu sorgen hat, so liegt ihm insbesondere

ob, die genaueste Ordnung in den Rechnungen und Bezah­

lungen für dieselbe halten zu lassen, um in denselben jeden

Irrthum zu ihrem Nachtheil, so wie jede Art von Rückstand

sorgfältigst zu vermeiden. Es bleibt bey der bisher gewöhn­

lichen Art der Bezahlungen für Unsre Bibliothek, dass solche

von Unsrer Zahl-Kammer aus dem für die Bibliothek be­

stimmten Fonds geschehen, so dass weder der Chef Unsrer

Bibliothek noch Unser Oberbibliothekarius mit der Verwah­

rung des Geldes, und der daraus entstehenden Verantwortung

belästigt werden sollen. Unser Oberbibliothekarius hat aber,

was züförderst die Rechnungen der Buchhändler sowohl als

Buchbinder hier in der Stadt betrift, solche jedesmahl genau

nachzusehen, und mit den eignen Listen und Noten zu ver­

gleichen, um sich sowohl über die Richtigkeit der angeführten

Bücher selbst zu vergewissern, als über die Richtigkeit der

mit den erstem verabredeten Rabatte, mit den ändern über-

eingekomnen feststehenden Preise, und sodann ihre Richtig­

keit nach der Art, wie es auch schon bisher gebräuchlich

gewesen ist, und mit Beisetzung der Summen für den Fall,

dass sich in denselben ein Irrthum gefunden hätte, oder

einiges zu hoch angesetzt worden wäre, zu attestiren, wie er

dann hierin für Bücher die auf Versteigerungen hier im

Lande selbst erstanden worden sind auf gleiche Weise zu

verfahren haben würde.

Was aber diejenigen Bücher anbetrift, welche auf Ver­

steigerungen ausserhalb Landes erstanden, oder aus der