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Schifffahrt wenig incommodiren, weil in allen Fällen, wo die Schiffe
keine Cholerapatienten mitbringen — und diese bilden die Mehr
zahl — diese nur für einige Stunden, und nur, wenn sie verdächtige
Patienten m it sich bringen, 1—3 Tage aufgehalten werden. Anderer
seits muss zugegeben werden, dass diese Massregeln, wie überhaupt
alle dergleichen präventiven Vorkehrungen keine absolute Gewähr
gegen den Import der Cholera bieten. Es muss indessen darauf
aufmerksam gemacht werden , dass eb en , weil die Cholera, eine so
kurze Incubationszeit hat, die Ausführung erleichtert und der Erfolg
erhöht w ird ; jene Vorkehrungen erreichen ferner eine höhere Bedeutung
in Verbindung mit ergänzenden Massnahmen, die wenigstens bei
uns sich immer an erstere anschliessen.
Diese supplirenden Massnahmen, welche auf dem Lande aus
geführt werden, bestehen bei uns in Folgendem: Sowie es zur
Kenntniss der localen Gesundheitsbehörde gelangt, dass die Cholera in
einer der baltischen Hafenstädte als Epidemie ausgebrochen ist und
die Gefahr vo rliegt, dass die Hauptstadt von derselben ergriffen
wird, werden folgende Massnahmen getroffen:
1. Es wird eine strenge Controle aller Logirliäuser ge
halten, namentlich solcher, welche Vagabunden, Handwerksburschen
und Seeleute aufnehmen; die Aborte in solchen Häusern werden
während dieser Zeit täglich durch eigene hiezu bestimmte Personen
desinficirt.
2
. Alle Eisenbahnstationschefs, alle Eigenthümer von Hotels
und Gasthäusern werden aufgefordert, täglich ihre Aborte zu des-
inficiren.
3. Den ersten Cholerafällen, welche in der Stadt selbst etwa
entstehen, wird m it der grössten Genauigkeit nachgespürt, indem
die Aerzte ausser den wöchentlichen Rapporten verpflichtet sind,
vorkommenden Falles sofort eine Anzeige an die Behörde zu er
statten.
4. Die Häuser, in welchen die ersten Fälle Vorkommen, werden
genau untersucht, und in Uebereinstimmung m it den localen sani
tären Verordnungen, werden aus einem überfüllten oder schlecht ein
gerichteten Hause so schnell als möglich nicht allein.der Patient,