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Ländern vertheilt ist. Die Armenversorgung in Kopenhagen ist

immer nach einem sehr liberalen — vielleicht früher zu liberalen

— Principe ausgeübt worden. Die Anzahl von Personen, die theils

permanente, theils temporäre Unterstützungen geniessen, betrug

nach einem Durchschnitte der letzten 2 Jahre täglich 7636 d. i.

4T2 % der Bevölkerung. Ausserdem wird aber von der Armen-

Direction dafür Sorge getragen, dass ein Jeder, der dessen bedarf,

in Krankheitsfällen sowohl in den Spitälern als auch in den P rivat­

wohnungen ohne Schwierigkeit unentgeltliche Behandlung und Pflege

findet. 24 Armenärzte, nach unseren Verhältnissen sehr gut remu-

nerirt, sind verpflichtet, Arme in den Wohnungen der letzteren zu

behandeln; die Medicamente werden nach gewissen Bestimmungen

von allen Apotheken unentgeltlich dispensirt. Unsere zwei grossen

Hospitäler können zusammen 1200 Betten aufstellen, und ausserdem

können die anderen Krankenhäuser — mit Einschluss von 80 Betten

für epidemische Krauke — 400 Betten aufstellen, eine Anzahl von

Betten im Verhältnisse zur Bevölkerung, welche schwerlich von

einer anderen Hauptstadt übertroffen wird. Von der Erfahrung be_

lehrt, dass ein hinreichender Belegraum für Kranke von der grössten

Wichtigkeit ist, um Epidemien abkürzen oder coupireu zu können,

ist die Commmial-Repräsentanz auch darauf bedacht gewesen, in

dieser Richtung noch weiter zu gehen, namentlich bei Errichtung

von besonderen Epidemiespitälern, welche als massive Barrakeu,

(für Pocken, Dysenterie, exantematischen Typhus und Cholera) in

mehreren einstöckigen abgesonderten Gebäuden gebaut werden sollen.

Nach dem schon approbirten Plane wird die Stadt in kurzer Zeit um

wenigstens 100 Betteil für epidemische Kranke bereichert sein.

Ausserdem erfreut sich die Stadt einer grossen Menge von

'Wohlthätigkeitsaustalten und philantropischen Stiftungen, wie denn

auch in den letzten Jahren viele sehr gut adaptirte und gesunde

Arbeiterwohnungen nach verschiedenen Systemen eingerichtet wor­

den sind.

Was die Registrirung der Sterbefälle und Todesursachen be­

trifft, welche als die eigentliche Basis und als Regulator für die

sanitäre Administration angesehen werden muss, dürfen wir unsere