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Ländern vertheilt ist. Die Armenversorgung in Kopenhagen ist
immer nach einem sehr liberalen — vielleicht früher zu liberalen
— Principe ausgeübt worden. Die Anzahl von Personen, die theils
permanente, theils temporäre Unterstützungen geniessen, betrug
nach einem Durchschnitte der letzten 2 Jahre täglich 7636 d. i.
4T2 % der Bevölkerung. Ausserdem wird aber von der Armen-
Direction dafür Sorge getragen, dass ein Jeder, der dessen bedarf,
in Krankheitsfällen sowohl in den Spitälern als auch in den P rivat
wohnungen ohne Schwierigkeit unentgeltliche Behandlung und Pflege
findet. 24 Armenärzte, nach unseren Verhältnissen sehr gut remu-
nerirt, sind verpflichtet, Arme in den Wohnungen der letzteren zu
behandeln; die Medicamente werden nach gewissen Bestimmungen
von allen Apotheken unentgeltlich dispensirt. Unsere zwei grossen
Hospitäler können zusammen 1200 Betten aufstellen, und ausserdem
können die anderen Krankenhäuser — mit Einschluss von 80 Betten
für epidemische Krauke — 400 Betten aufstellen, eine Anzahl von
Betten im Verhältnisse zur Bevölkerung, welche schwerlich von
einer anderen Hauptstadt übertroffen wird. Von der Erfahrung be_
lehrt, dass ein hinreichender Belegraum für Kranke von der grössten
Wichtigkeit ist, um Epidemien abkürzen oder coupireu zu können,
ist die Commmial-Repräsentanz auch darauf bedacht gewesen, in
dieser Richtung noch weiter zu gehen, namentlich bei Errichtung
von besonderen Epidemiespitälern, welche als massive Barrakeu,
(für Pocken, Dysenterie, exantematischen Typhus und Cholera) in
mehreren einstöckigen abgesonderten Gebäuden gebaut werden sollen.
Nach dem schon approbirten Plane wird die Stadt in kurzer Zeit um
wenigstens 100 Betteil für epidemische Kranke bereichert sein.
Ausserdem erfreut sich die Stadt einer grossen Menge von
'Wohlthätigkeitsaustalten und philantropischen Stiftungen, wie denn
auch in den letzten Jahren viele sehr gut adaptirte und gesunde
Arbeiterwohnungen nach verschiedenen Systemen eingerichtet wor
den sind.
Was die Registrirung der Sterbefälle und Todesursachen be
trifft, welche als die eigentliche Basis und als Regulator für die
sanitäre Administration angesehen werden muss, dürfen wir unsere