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In den vergangenen Monaten häu-

fen sich die Fälle, in denen pflegebe-

dürftige Senioren erst zeitverzögert

einen Pflegeplatz erhalten, weil die

Stadt Köln sich eine Zweitprüfung –

neben der des MDK (Medizinischer

Dienst der Krankenversicherung) –

vorbehält. So entstehen unnötige

Härten für die Betroffenen und un-

zureichende Versorgungsangebote

in der Interimszeit. Arlette Wetzel,

Pflege- und Einzugsberaterin der

Kölner Seniorenhäuser, und Frede-

rik Krüger, Leiter des Sozialdienstes

am St. Marien-Hospital, erläutern

im Gespräch die Problematik und

appellieren an die Stadt Köln, ihr

Vorgehen dringend zu überdenken.

Frau Wetzel, Sie wissen um die

Hintergründe des Pflegestärkungs-

gesetzes. Können Sie dies kurz er-

läutern?

Das Pflegestärkungsgesetz sollte

vor allem Pflege im ambulanten und

teilstationären Bereich sowie die

Gleichstellung von Pflege und Be-

treuung von Menschen mit Demenz

stärken. Vieles davon hat sich posi-

tiv auf die Situation der Betroffenen

ausgewirkt. Das Gesetz sollte aber

auch den Zugang zu Leistungen

für Pflegende und deren Angehö-

rige vereinfachen. Die Änderungen

vom Januar 2017 hinsichtlich der

Finanzierungszusagen seitens der

Sozialhilfeträger bei notwendiger

vollstationärer Pflege sind allerdings

eher Stolpersteine. Denn bereits vor

dem Pflegestärkungsgesetz II und

III wurde durch das Sozialamt bei

entsprechendem Leistungsbezug

eine durch den MDK festgestellte

‚Heimerforderlichkeit‘ geprüft und

in aller Regel bestätigt.

Wer stellt denn jetzt die ‚Heimer-

forderlichkeit‘ fest?

Eine Heimerforderlichkeit wie bisher

wird seit dem ersten Januar nicht

mehr durch den MDK Nordrhein

festgestellt. Dieser kann lediglich

eine Heimunterbringung emp-

fehlen. Für Betroffene, die auf eine

Unterstützung bei der Finanzierung

einer vollstationären Pflege ange-

wiesen sind, bedeutet dies, dass

jetzt Mitarbeiter der Stadt Köln

erneut prüfen und die Notwendig-

keit einer Heimpflege feststellen.

Und erst dann erfolgt eine Finan-

zierungszusage.

Herr Krueger, was bedeutet das für

Patienten, die aus dem Kranken-

haus direkt in eine vollstationäre

Pflegeeinrichtung verlegt werden?

Für das Krankenhaus ergeben sich

dabei grundlegende Probleme. Es

ist für die Sozialdienstmitarbeiter

nicht möglich, bei jedem Patienten,

der nach der Entlassung stationär

untergebracht wird, die kompletten

finanziellen Hintergründe zu erfah-

Stadt Köln entscheidet über Pflege

Verzögerungen bei der Versorgung Pflegebedürftiger

Arlette Wetzel, Umzugs- und

Pflegeberaterin für die Kölner

Cellitinnen-Seniorenhäuser

Frederik Krüger beim Beratungsgespräch

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CellitinnenForum 3/2017

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