In den vergangenen Monaten häu-
fen sich die Fälle, in denen pflegebe-
dürftige Senioren erst zeitverzögert
einen Pflegeplatz erhalten, weil die
Stadt Köln sich eine Zweitprüfung –
neben der des MDK (Medizinischer
Dienst der Krankenversicherung) –
vorbehält. So entstehen unnötige
Härten für die Betroffenen und un-
zureichende Versorgungsangebote
in der Interimszeit. Arlette Wetzel,
Pflege- und Einzugsberaterin der
Kölner Seniorenhäuser, und Frede-
rik Krüger, Leiter des Sozialdienstes
am St. Marien-Hospital, erläutern
im Gespräch die Problematik und
appellieren an die Stadt Köln, ihr
Vorgehen dringend zu überdenken.
Frau Wetzel, Sie wissen um die
Hintergründe des Pflegestärkungs-
gesetzes. Können Sie dies kurz er-
läutern?
Das Pflegestärkungsgesetz sollte
vor allem Pflege im ambulanten und
teilstationären Bereich sowie die
Gleichstellung von Pflege und Be-
treuung von Menschen mit Demenz
stärken. Vieles davon hat sich posi-
tiv auf die Situation der Betroffenen
ausgewirkt. Das Gesetz sollte aber
auch den Zugang zu Leistungen
für Pflegende und deren Angehö-
rige vereinfachen. Die Änderungen
vom Januar 2017 hinsichtlich der
Finanzierungszusagen seitens der
Sozialhilfeträger bei notwendiger
vollstationärer Pflege sind allerdings
eher Stolpersteine. Denn bereits vor
dem Pflegestärkungsgesetz II und
III wurde durch das Sozialamt bei
entsprechendem Leistungsbezug
eine durch den MDK festgestellte
‚Heimerforderlichkeit‘ geprüft und
in aller Regel bestätigt.
Wer stellt denn jetzt die ‚Heimer-
forderlichkeit‘ fest?
Eine Heimerforderlichkeit wie bisher
wird seit dem ersten Januar nicht
mehr durch den MDK Nordrhein
festgestellt. Dieser kann lediglich
eine Heimunterbringung emp-
fehlen. Für Betroffene, die auf eine
Unterstützung bei der Finanzierung
einer vollstationären Pflege ange-
wiesen sind, bedeutet dies, dass
jetzt Mitarbeiter der Stadt Köln
erneut prüfen und die Notwendig-
keit einer Heimpflege feststellen.
Und erst dann erfolgt eine Finan-
zierungszusage.
Herr Krueger, was bedeutet das für
Patienten, die aus dem Kranken-
haus direkt in eine vollstationäre
Pflegeeinrichtung verlegt werden?
Für das Krankenhaus ergeben sich
dabei grundlegende Probleme. Es
ist für die Sozialdienstmitarbeiter
nicht möglich, bei jedem Patienten,
der nach der Entlassung stationär
untergebracht wird, die kompletten
finanziellen Hintergründe zu erfah-
Stadt Köln entscheidet über Pflege
Verzögerungen bei der Versorgung Pflegebedürftiger
Arlette Wetzel, Umzugs- und
Pflegeberaterin für die Kölner
Cellitinnen-Seniorenhäuser
Frederik Krüger beim Beratungsgespräch
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CellitinnenForum 3/2017
Medizin | Betreuung