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Fortbildung aktuell - Das Journal
Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Polymedikation im Alter
Natriumpicosulfat verordnen zu lassen,
die von der Leitlinie als Mittel der 1. Wahl
empfohlen werden. Bei mit Opiaten ver-
sorgten Patienten ist die Verordnung pro-
blemlos möglich, da Opiatbehandlung zu
den anerkannten Ausnahmen der Arznei-
mittelrichtlinie zählt. Beim Parkinsonpati-
ent kann man sich diese Ausnahmeregeln
ebenfalls zunutze machen, da es bei Be-
handlung des Parkinsons zu einer neuro-
genen Darmlähmung kommen kann, die
ebenfalls zu den Ausnahmen der Anlage I
zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie
zählt, bei denen Laxantia verordnet wer-
den können.
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Bei den apothekenpflich-
tigen Laxantia ist zu überprüfen, ob sie
als Arzneimittel oder Medizinprodukte
in den Handel gebracht werden. Hier ist
die Lage bei Macrogol außerordentlich
verwirrend, da die gleichen Produkte un-
terschiedlicher Hersteller sowohl als Arz-
neimittel als auch als Medizinprodukt im
Handel sind. Bei Verordnung eines Me-
dizinproduktes muss überprüft werden,
ob es namentlich in Anlage V zum
Abschnitt J der Arzneimittelrichtlinie ge-
listet und die angegebene Frist nicht ab-
gelaufen ist. Eine Überprüfung der Dia-
gnose durch den Apotheker und eine Ge-
nehmigungspflicht durch die Krankenkas-
se sind nicht erforderlich.
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Die Vorgaben
der Rabattverträge und der Wirtschaft-
lichkeit der Verordnung sind jedoch zu
beachten.
Die drei verschreibungspflichtigen Laxan-
tia können uneingeschränkt unter Berück-
sichtigung der in der Zulassung genann-
ten Indikation verordnet werden: Methyl-
naltrexoniumbromid wird in der Palliativ-
behandlung bei einer Opiattherapie ver-
wendet, Linaclotid bei mittelschwerem
bis schwerem Reizdarmsyndrom und Pru-
caloprid bei Frauen mit chronischer Ob-
stipation, wenn andere perorale Laxantia
nicht eingesetzt werden können.
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Eigen-
artigerweise ist dieser Arzneistoff nicht
für die Behandlung von Männern zuge
lassen. Die notwendigen Studien wurden
vorwiegend an Frauen durchgeführt.
Bei Verordnung anticholinerg wirkender
Arzneistoffe ist die Verstopfung Teil der
anticholinergen Wirkung (Tabelle 5).
Wichtig ist zu beachten, dass ältere Pati-
enten sensibler auf anticholinerge Neben-
wirkungen reagieren als jüngere.
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Anti-
histaminika wie Doxylamin und Diphen-
hydramin, z. B. in apothekenpflichtigen
Hypnotika, haben eine mittelstarke anti-
cholinerge Potenz.
Bei anticholinerg verursachter Obstipa-
tion können nur allgemeine Ratschläge
zur Vermeidung der Beschwerden gege-
ben oder der Erwerb eines für den Dauer-
gebrauch geeigneten Laxans empfohlen
werden. Die bei Diuretika häufig zu beo-
bachtende Verstopfung resultiert oft aus
einer Einschränkung der Trinkmenge, um
vermehrte Toilettenbesuche zu vermei-
den. Bei Abgabe von Hydrochlorothiazid
(HCT), Furosemid, Torasemid und Triam-
teren ist deshalb immer auf ausreichende
Flüssigkeitszufuhr hinzuweisen. Eine Aus-
nahme bildet die Indikation Herzinsuffizi-
enz, bei der meist eine Flüssigkeitsrestrik-
tion angeordnet ist. Deshalb ist bei Abga-
be von Spironolacton die Indikation zu er-
fragen, bevor geraten wird, mehr zu trin-
ken.
Eisen färbt den Stuhl nicht nur schwarz,
sondern lässt ihn auch sehr fest werden.
Wie bei Verapamil und Gabapentin kön-
nen nur die allgemeinen Ratschläge ge-
geben werden. Wenn die Umstellung
der Lebensgewohnheiten nicht ausreicht,
sollte ein Laxans empfohlen werden. Bei
Omeprazol, bei dem neben Verstopfung
auch Durchfall als Nebenwirkung auftre-
ten kann, ist ein Wechsel zu Pantoprazol
ins Auge zu fassen, welches diese Neben-
wirkung seltener zeigen soll. In Tabelle 5
sind Erkrankungen aufgelistet, die Obsti-
pation verursachen können. Bei Patienten
mit Parkinson, Multiple Sklerose oder di-
abetischer Neuropathie sollte aktiv nach
der Zufriedenheit mit der Verdauung ge-
fragt werden. Bei Verdacht auf Ileus oder
chronisch-entzündlicher Darmerkrankung
muss ein Arztbesuch angeraten werden.
Nebenwirkung Einschränkung der
Leistungsfähigkeit
Eine Einschränkung der Leistungsfähig-
keit ist häufig im Alter zu beobachten.
Es besteht die Gefahr, dass die Ursache
dafür vorschnell dem allgemeinen Alte-
rungsprozess zugeordnet wird. Deshalb
lohnt es sich nachzuforschen, ob das Pro-
blem eventuell arzneimittelbedingt sein
könnte (Tabelle 6).
Arzneimittel können den Kaliumhaushalt
beeinflussen und sowohl Ursache für ei-
ne Hypo- als auch eine Hyperkaliämie
sein. In beiden Fällen fühlt sich der Pati-
ent schwach. Seine Leistungsfähigkeit ist
vermindert. Der exzessive Gebrauch von
Laxantien, von Furosemid, Torasemid und
HCT erniedrigen den Kaliumspiegel, die
kombinierte Anwendung von Kaliumspa-
rern wie ACE-Hemmer, AT
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-Antagonisten
mit Spironolacton erhöhen ihn. Wenn
der Patient diese Arzneimittel anwen-
det, sollte gefragt werden, ob und wann
der Kaliumspiegel überprüft worden ist.
Die Normalwerte liegen zwischen 3,5 und
5,2 mmol/l.
Antihypertonika und Antidiabetika kön-
nen vor allem zu Beginn der Therapie
–
l
de Apothek kammer Westfalen-Lippe
MERKE:
Bei Obstipation sind die Empfeh-
lungen mehr zu trinken, mehr Bal-
laststoffe zu verzehren, sich mehr
zu bewegen nicht immer sachge-
recht und oft nicht erfolgreich.