FB-aktuell_Journal_1_2014 - page 10

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Fortbildung aktuell - Das Journal
Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Polymedikation im Alter
Natriumpicosulfat verordnen zu lassen,
die von der Leitlinie als Mittel der 1. Wahl
empfohlen werden. Bei mit Opiaten ver-
sorgten Patienten ist die Verordnung pro-
blemlos möglich, da Opiatbehandlung zu
den anerkannten Ausnahmen der Arznei-
mittelrichtlinie zählt. Beim Parkinsonpati-
ent kann man sich diese Ausnahmeregeln
ebenfalls zunutze machen, da es bei Be-
handlung des Parkinsons zu einer neuro-
genen Darmlähmung kommen kann, die
ebenfalls zu den Ausnahmen der Anlage I
zum Abschnitt F der Arzneimittelrichtlinie
zählt, bei denen Laxantia verordnet wer-
den können.
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Bei den apothekenpflich-
tigen Laxantia ist zu überprüfen, ob sie
als Arzneimittel oder Medizinprodukte
in den Handel gebracht werden. Hier ist
die Lage bei Macrogol außerordentlich
verwirrend, da die gleichen Produkte un-
terschiedlicher Hersteller sowohl als Arz-
neimittel als auch als Medizinprodukt im
Handel sind. Bei Verordnung eines Me-
dizinproduktes muss überprüft werden,
ob es namentlich in Anlage V zum
Abschnitt J der Arzneimittelrichtlinie ge-
listet und die angegebene Frist nicht ab-
gelaufen ist. Eine Überprüfung der Dia-
gnose durch den Apotheker und eine Ge-
nehmigungspflicht durch die Krankenkas-
se sind nicht erforderlich.
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Die Vorgaben
der Rabattverträge und der Wirtschaft-
lichkeit der Verordnung sind jedoch zu
beachten.
Die drei verschreibungspflichtigen Laxan-
tia können uneingeschränkt unter Berück-
sichtigung der in der Zulassung genann-
ten Indikation verordnet werden: Methyl-
naltrexoniumbromid wird in der Palliativ-
behandlung bei einer Opiattherapie ver-
wendet, Linaclotid bei mittelschwerem
bis schwerem Reizdarmsyndrom und Pru-
caloprid bei Frauen mit chronischer Ob-
stipation, wenn andere perorale Laxantia
nicht eingesetzt werden können.
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Eigen-
artigerweise ist dieser Arzneistoff nicht
für die Behandlung von Männern zuge­
lassen. Die notwendigen Studien wurden
vorwiegend an Frauen durchgeführt.
Bei Verordnung anticholinerg wirkender
Arzneistoffe ist die Verstopfung Teil der
anticholinergen Wirkung (Tabelle 5).
Wichtig ist zu beachten, dass ältere Pati-
enten sensibler auf anticholinerge Neben-
wirkungen reagieren als jüngere.
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Anti-
histaminika wie Doxylamin und Diphen-
hydramin, z. B. in apothekenpflichtigen
Hypnotika, haben eine mittelstarke anti-
cholinerge Potenz.
Bei anticholinerg verursachter Obstipa-
tion können nur allgemeine Ratschläge
zur Vermeidung der Beschwerden gege-
ben oder der Erwerb eines für den Dauer-
gebrauch geeigneten Laxans empfohlen
werden. Die bei Diuretika häufig zu beo-
bachtende Verstopfung resultiert oft aus
einer Einschränkung der Trinkmenge, um
vermehrte Toilettenbesuche zu vermei-
den. Bei Abgabe von Hydrochlorothiazid
(HCT), Furosemid, Torasemid und Triam-
teren ist deshalb immer auf ausreichende
Flüssigkeitszufuhr hinzuweisen. Eine Aus-
nahme bildet die Indikation Herzinsuffizi-
enz, bei der meist eine Flüssigkeitsrestrik-
tion angeordnet ist. Deshalb ist bei Abga-
be von Spironolacton die Indikation zu er-
fragen, bevor geraten wird, mehr zu trin-
ken.
Eisen färbt den Stuhl nicht nur schwarz,
sondern lässt ihn auch sehr fest werden.
Wie bei Verapamil und Gabapentin kön-
nen nur die allgemeinen Ratschläge ge-
geben werden. Wenn die Umstellung
der Lebensgewohnheiten nicht ausreicht,
sollte ein Laxans empfohlen werden. Bei
Omeprazol, bei dem neben Verstopfung
auch Durchfall als Nebenwirkung auftre-
ten kann, ist ein Wechsel zu Pantoprazol
ins Auge zu fassen, welches diese Neben-
wirkung seltener zeigen soll. In Tabelle 5
sind Erkrankungen aufgelistet, die Obsti-
pation verursachen können. Bei Patienten
mit Parkinson, Multiple Sklerose oder di-
abetischer Neuropathie sollte aktiv nach
der Zufriedenheit mit der Verdauung ge-
fragt werden. Bei Verdacht auf Ileus oder
chronisch-entzündlicher Darmerkrankung
muss ein Arztbesuch angeraten werden.
Nebenwirkung Einschränkung der
Leistungsfähigkeit
Eine Einschränkung der Leistungsfähig-
keit ist häufig im Alter zu beobachten.
Es besteht die Gefahr, dass die Ursache
dafür vorschnell dem allgemeinen Alte-
rungsprozess zugeordnet wird. Deshalb
lohnt es sich nachzuforschen, ob das Pro-
blem eventuell arzneimittelbedingt sein
könnte (Tabelle 6).
Arzneimittel können den Kaliumhaushalt
beeinflussen und sowohl Ursache für ei-
ne Hypo- als auch eine Hyperkaliämie
sein. In beiden Fällen fühlt sich der Pati-
ent schwach. Seine Leistungsfähigkeit ist
vermindert. Der exzessive Gebrauch von
Laxantien, von Furosemid, Torasemid und
HCT erniedrigen den Kaliumspiegel, die
kombinierte Anwendung von Kaliumspa-
rern wie ACE-Hemmer, AT
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-Antagonisten
mit Spironolacton erhöhen ihn. Wenn
der Patient diese Arzneimittel anwen-
det, sollte gefragt werden, ob und wann
der Kaliumspiegel überprüft worden ist.
Die Normalwerte liegen zwischen 3,5 und
5,2 mmol/l.
Antihypertonika und Antidiabetika kön-
nen vor allem zu Beginn der Therapie
l
de Apothek kammer Westfalen-Lippe
MERKE:
Bei Obstipation sind die Empfeh-
lungen mehr zu trinken, mehr Bal-
laststoffe zu verzehren, sich mehr
zu bewegen nicht immer sachge-
recht und oft nicht erfolgreich.
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