Previous Page  15 / 64 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 15 / 64 Next Page
Page Background

wir uns mit ihnen ab. Schließlich

geht es auch um die Frage, ob der

Patient nach seinem Krankenhaus-

aufenthalt ambulant, also zuhause

mit der Unterstützung eines Pflege-

dienstes, versorgt werden kann.

Wälter: Vor allemwenn Angehörige

sich unmittelbar nach der Aufnah-

me eines Patienten in der Klinik um

weitere Schritte kümmern möch-

ten, macht zunächst ein Gespräch

mit dem behandelnden Arzt Sinn.

Wir können die notwendigen Maß-

nahmen oft erst in die Wege leiten,

wenn die medizinische Diagnostik

oder Behandlungen durchgeführt

wurden. Die interdisziplinäre Zu-

sammenarbeit mit den Kollegen

und die kurzen Kommunikations-

wege erleichtern uns die Planung.

Wir können dann schnell und indi-

viduell unterstützen.

Welche Hilfsmittel stehen dem Pa-

tienten für eine Pflege zu Hause zu?

Wälter: Unter Hilfsmitteln versteht

man alles, was dem Patienten nach

dem Krankenhausaufenthalt den

Alltag zu Hause erleichtert. Das

können beispielsweise ein Rollator,

ein Pflegebett, ein Toilettensitz oder

Inkontinenzhilfsmittel sein. Nach

Rücksprache mit dem Arzt können

diese Hilfsmittel bereits imKranken-

haus verordnet werden. Der Sozial-

dienst nimmt dann Kontakt mit der

Krankenkasse des Patienten oder

dem Sanitätsdienst auf. Zusätzlich

gibt es auch die Möglichkeit, bei

den Kassen einen Zuschuss zum

behindertengerechten Umbau der

Wohnung zu beantragen oder ein

Hausnotrufsystem installieren zu

lassen. Auch ‚Essen auf Rädern‘

und ein Pflegedienst, der Medika-

mente verabreicht, beim An- und

Auskleiden hilft, die Körperpflege

oder die Wundversorgung über-

nimmt, gehören heute zu den Stan-

dardmöglichkeiten.

Was können Angehörige tun, wenn

eine Pflege in den eigenen vier

Wänden nicht zu stemmen ist?

Meyer: Wenn eine Pflege zu Hause

nicht leistbar ist, dann gibt es die

Möglichkeiten einer Kurzzeitpflege,

also einer vollstationären Pflege-

heimaufnahme für eine begrenzte

Zeit oder einer 24-Stunden-Pflege

zu Hause. Die Kurzzeitpflege bietet

sich an, um zu schauen, ob der

Patient sich noch einmal erholt und

nach der Genesung wieder nach

Hause kann. So kann eine nur vor­

übergehende Pflegebedürftigkeit

überbrückt werden.

Wälter: Mittlerweile gibt es viele

Möglichkeiten, sich Informationen

und Hilfe zu holen. Qualifizierte An-

sprechpartnerinnen sind in so einem

Fall die Pflegeberaterinnen der Se-

niorenhaus GmbH der Cellitinnen

zur hl. Maria. Sie stehen bei allen

organisatorischen und sozialrecht-

lichen Fragen zur Seite. Man kann

außerdemmit einer Senioren- oder

Pflegeberatung der Wohlfahrtsver-

bände Kontakt aufnehmen und sich

an die städtischen Beratungsstellen

für Senioren und Menschen mit Be-

hinderung wenden. Auch die Kran-

kenkassen vermitteln professionelle

Pflegeberater.

Ist die Unterbringung in einer Pfle-

geinrichtung immer kurzfristig mög-

lich?

Meyer: Leider ist es so, dass es

kurzfristig oft nicht genügend freie

Plätze in der Kurzzeitpflege gibt. Wir

bemühen uns immer, einen freien

Platz zu finden, da wir ein gutes

Netz haben, auf das wir zurück-

greifen können. Doch leider kommt

es auch vor, dass wir direkt nach

demKrankenhausaufenthalt keinen

freien Platz anbieten können.

Wälter: Wenn der Patient in eine

Pflegeeinrichtung muss, ist es

grundsätzlich ratsam, mehrere

Einrichtungen gleichzeitig zu kon-

taktieren, denn die Wartelisten sind

oft lang. So steigen die Chancen,

dass man möglichst schnell einen

Platz bekommt – wenn auch nicht

immer in der Wunscheinrichtung.

Außerdem raten wir dazu, sich

mit unseren Pflegeberaterinnen

unseres Verbundes in Verbindung

zu setzen. Die haben zumindest

einen guten Überblick über freie

Plätze in unseren Einrichtungen und

kennen die Kontaktstellen in der

Region.

Noch bevor es zu einem Kran-

kenhausaufenthalt kommt: Wel-

che Unterlagen sollte der Patient

griffbereit haben, damit Sie besser

unterstützen können?

Meyer: In jedem Fall sollten eine

Vorsorgevollmacht und eine Patien-

tenverfügung vorliegen. Für uns ist

es auch wichtig zu wissen, ob und

wenn ja welchen Pflegegrad der

Patient eventuell schon hat. Sollte

der Patient bisher bereits von einem

Pflegedienst versorgt worden sein,

benötigen wir die Kontaktdaten.

Und sehr wichtig: Eine Liste mit den

Telefonnummern der Angehörigen,

Vertrauenspersonen und den Be-

vollmächtigten erleichtert unsere

Arbeit ungemein.

Titel | Thema

15

CellitinnenForum 3/2019