Misch-Kompositionen oder neue Zubereitungsvorschriften
mit gleichen oder ähnlichklingenden Namen allgemein be
kannter Getränke zu bezeichnen, ist unzulässig, weil der
artige Maßnahmen nicht nur zu Irrtümern führen, sondern
auch geeignet sind, den Beruf des Bartenders in Mißkredit
zu bringen. Berufsehrlichkeit und Achtung vor dem gei
stigen Eigentum Anderer sind zwei eherne Grundsätze,
die von jedem im Beruf Tätigen gefordert werden müssen.
Selbstverständlich kann der Bartender nicht immer und
allgemein für solche Mißstände verantwortlich gemacht
werden, denn sehr häufig wird die Ursache für die nicht
rezeptmäßige Zubereitung gerade von Standard-Drinks
darin liegen, daß der Bartender von seinem Arbeitgeber
nicht mit dem entsprechenden Material beliefert wird.
Das Fehlen des richtigen Materials wird viel damit be
gründet, daß ein noch vorhandener „alter Bestand", der
vielleicht infolge eines unzweckmäßigen Einkaufs im Keller
lagert, erst aufgebraucht werden muß. Dem Bartender er
wächst dann aus einer derartigen Situation die schwere und
undankbare Aufgabe, solche Vorräte an Spirituosen von
oft recht verschiedenem Charakter und Werte zu verar
beiten, was naturgemäß auf Kosten der Qualität der daraus
hergestellten Getränke geht.. Aus ungeeigneten Stof
fen bestimmte Getränke einwandfrei zu bereiten, dürfte
selbst dem routiniertesten Bartender nicht gelingen, des
halb hat der Bartender die Verpflichtung, seinem Arbeit
geber beim Einkauf von Spirituosen und Barmaterialien
beratend zur Seite zu stehen, falls ihm nicht der Einkauf
überhaupt übertragen wird.
In diesem Zusammenhang muß immer wieder erwähnt wer
den, daß viele der sogenannten „Mixbücher", die häufig nur
laienhaft bearbeitet sind, die Ursache einer falschen Zu
bereitung der Drinks sind, die den Bartenderberuf oftmals
in einem völlig verzerrten Bild erscheinen lassen. Jedem
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