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Misch-Kompositionen oder neue Zubereitungsvorschriften

mit gleichen oder ähnlichklingenden Namen allgemein be

kannter Getränke zu bezeichnen, ist unzulässig, weil der

artige Maßnahmen nicht nur zu Irrtümern führen, sondern

auch geeignet sind, den Beruf des Bartenders in Mißkredit

zu bringen. Berufsehrlichkeit und Achtung vor dem gei

stigen Eigentum Anderer sind zwei eherne Grundsätze,

die von jedem im Beruf Tätigen gefordert werden müssen.

Selbstverständlich kann der Bartender nicht immer und

allgemein für solche Mißstände verantwortlich gemacht

werden, denn sehr häufig wird die Ursache für die nicht

rezeptmäßige Zubereitung gerade von Standard-Drinks

darin liegen, daß der Bartender von seinem Arbeitgeber

nicht mit dem entsprechenden Material beliefert wird.

Das Fehlen des richtigen Materials wird viel damit be

gründet, daß ein noch vorhandener „alter Bestand", der

vielleicht infolge eines unzweckmäßigen Einkaufs im Keller

lagert, erst aufgebraucht werden muß. Dem Bartender er

wächst dann aus einer derartigen Situation die schwere und

undankbare Aufgabe, solche Vorräte an Spirituosen von

oft recht verschiedenem Charakter und Werte zu verar

beiten, was naturgemäß auf Kosten der Qualität der daraus

hergestellten Getränke geht.. Aus ungeeigneten Stof

fen bestimmte Getränke einwandfrei zu bereiten, dürfte

selbst dem routiniertesten Bartender nicht gelingen, des

halb hat der Bartender die Verpflichtung, seinem Arbeit

geber beim Einkauf von Spirituosen und Barmaterialien

beratend zur Seite zu stehen, falls ihm nicht der Einkauf

überhaupt übertragen wird.

In diesem Zusammenhang muß immer wieder erwähnt wer

den, daß viele der sogenannten „Mixbücher", die häufig nur

laienhaft bearbeitet sind, die Ursache einer falschen Zu

bereitung der Drinks sind, die den Bartenderberuf oftmals

in einem völlig verzerrten Bild erscheinen lassen. Jedem

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