Man sieht also, daß die Tavernen damals von den Kolo
nisten recht ausgiebig in Anspruch genominen worden sein
müssen und daß die Gesetzgebung unsere Ur-Urgroßväter-
sowie unsere Berufsvorfahren auch schon recht liebevoll
mit Vorschriften und Strafen bedachte. Daraus geht
hervor, daß die Tavernen eine recht große Rolle in
der damaligen Zeit spielten, das kommt auch am Kopfe
des Gesetzblattes zum Ausdruck, wo es heißt: „Daß die
Tavernen und Hou.ses of common Entertainments wich
tige und notwendige Einrichtungen sind
und es daher angezeigt ist, für den Verkehr in diesen
Vorschriften und Gesetze zu erlassen."
Wo wäre also die Kolonisierung der Neuen Welt geblie=
ben, wenn nicht die ersten Siedler auch Alkohol zur Ver
fügung gehabt und durch diesen die Zähigkeit und die Hoff
nung bis zur Erreichung des gesteckten Zieles wachgehalten
hätten? Die Kolonisierung wäre sicherlich nicht in dem
Maße fortgeschritten und auch nicht der Wagemut auf
gebracht worden, der allein im Stande war, eine solche
Aufgabe zu lösen. Daß es einem oder dem anderen manch
mal vielleicht nicht gut bekommen ist, wenn er etwas
zu tief in den Becher sah, will weiter nichts bedeuten,
denn jedes Übermaß im Genießen schadet, nicht allein
beim Alkohol. Unbestreitbar ist, daß der Alkohol dor^,
wo er mit Mäßigkeit genossen wird, auch seine wohl
tuende Wirkung besitzt, und schon diese Eigenschaft
macht ihn zu einem Faktor, mit dem gerechnet werden
muß.
Diese Betrachtungen über den Alkohol sind nötig, um zu
erkennen, mit welchen Schwierigkeiten man zu rechnen
hat, wenn man ein unbeeinflußtes Bild von der Urge
schichte der Bar zeichnen will. Es ist nicht zu yerniei-
dcn, daß dabei auch scheinbar nicht zur Sache Gehörendes
erwähnt wird; da es aber nicht minder interessant ist und
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