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Man sieht also, daß die Tavernen damals von den Kolo

nisten recht ausgiebig in Anspruch genominen worden sein

müssen und daß die Gesetzgebung unsere Ur-Urgroßväter-

sowie unsere Berufsvorfahren auch schon recht liebevoll

mit Vorschriften und Strafen bedachte. Daraus geht

hervor, daß die Tavernen eine recht große Rolle in

der damaligen Zeit spielten, das kommt auch am Kopfe

des Gesetzblattes zum Ausdruck, wo es heißt: „Daß die

Tavernen und Hou.ses of common Entertainments wich

tige und notwendige Einrichtungen sind

und es daher angezeigt ist, für den Verkehr in diesen

Vorschriften und Gesetze zu erlassen."

Wo wäre also die Kolonisierung der Neuen Welt geblie=

ben, wenn nicht die ersten Siedler auch Alkohol zur Ver

fügung gehabt und durch diesen die Zähigkeit und die Hoff

nung bis zur Erreichung des gesteckten Zieles wachgehalten

hätten? Die Kolonisierung wäre sicherlich nicht in dem

Maße fortgeschritten und auch nicht der Wagemut auf

gebracht worden, der allein im Stande war, eine solche

Aufgabe zu lösen. Daß es einem oder dem anderen manch

mal vielleicht nicht gut bekommen ist, wenn er etwas

zu tief in den Becher sah, will weiter nichts bedeuten,

denn jedes Übermaß im Genießen schadet, nicht allein

beim Alkohol. Unbestreitbar ist, daß der Alkohol dor^,

wo er mit Mäßigkeit genossen wird, auch seine wohl

tuende Wirkung besitzt, und schon diese Eigenschaft

macht ihn zu einem Faktor, mit dem gerechnet werden

muß.

Diese Betrachtungen über den Alkohol sind nötig, um zu

erkennen, mit welchen Schwierigkeiten man zu rechnen

hat, wenn man ein unbeeinflußtes Bild von der Urge

schichte der Bar zeichnen will. Es ist nicht zu yerniei-

dcn, daß dabei auch scheinbar nicht zur Sache Gehörendes

erwähnt wird; da es aber nicht minder interessant ist und

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