Amerika wie auch in England üblich, daß sich nicht nur
allein die Tavernen oder, wie diese in England bezeichnet
werden, die „Public houses" mit dem Verkauf von Wein,
Bier und Spirituosen befaßten. Diese Artikel konnte man
auch in Lebensmittelgeschäften usw. kaufen, genau so wie
dies ja auch heute noch der Fall ist. Aber nur die Ta
vernen und Public houses hatten und haben die Berech
tigung, diese Getränke im Kleinverkauf zu vertreiben.
An den Schildern der Public houses in England in
Amerika ist ja durch die Prohibition eine .ganz andere
Sachlage geschaffen worden — findet man auch heute noch
diese gesetzliche Bestimmung an.geführt, die besagt:
„Licensed for the sale of Wine, Beer and Spirits to be
consumed on the premisses" (Berechtigt zum Verkauf von
Wein, Bier und Spirituosen zum Verzehr an Ort und
Stelle).
Die Gewohnheit und diese Gesetzesvorschrift machte es
in Amerika notwendig, daß man zum „Verzehr an Ort
und Stelle" einen eigenen Trinkraum einrichtete, der da
mals natürlich, infolge der rauhen Umgan.gsformen der
Siedler und dem oftmals recht stürmischen Verlangen nach
anregenden Getränken, entsprechend eingerichtet sein
mußte. Irgendwelche Bequemlichkeiten, wie sie uns in
der heutigen Bar bekannt sind, gab es nicht. Ein großer
schlichter Schrank, in dem die Flaschen und andere Waren
verwahrt wurden, davor ein einfacher Tisch, auf dem die
Gläser und sonstiges Material standen, und um
das Ganze herum eine bis zur Brusthöhe reichende, gitter
artige Schranke, die auf englisch Bar genannt wird, von
der der Trinkraum seinen Namen erhalten hat. Diese
Schranke trennte das einfache Büfett vom Gästeraum der
„Pariour" bezeichnet wurde, was soviel wie Sprechraum
bedeutet. Man könnte diesen Raum auch als „.Unterhal
tungsraum" bezeichnen und daraus den Schluß ziehen,
daß die Bezeichnung „Entertainment" (Unterhaltung) in
den ,,FIouses of common Entertainment" darauf zurückzu-
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