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ben ist. Fest steht — und dies geht aus der Geschichte

der Kolonisierung Amerikas unzweifelhaft hervor —,

daß der Alkohol dabei keine untergeordnete Rolle spielte,

und wenn man zwischen den Zeilen zu lesen vermag, darf

mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß es der

Alkohol war, der Wagemut und Unternehmungsgeist auf

stachelte und als Folge davon Entdeckung und Koloni

sierung der Neuen Welt herbeiführte.

Die „ollen Seebären" jener Zeit, die für eine als Phan

tasie angesehene Sache, wie es die Vermutung eines Welt

teils auf der westlichen Erdhalbkugel war, ihr Leben

in die Schanze schlugen, sind bestimmt keine Verächter

eines kräftigen Tropfens gewesen. Es ist auch bekannt,

daß nicht wenige andere große Probleme auf Grund der

anregenden Eigenschaften des Alkohols auf den mensch

lichen Geist einer Lösung entgegengeführt werden konn

ten — doch das nebenbei.

Kehren wir zur Kolonisierung Amerikas zurück und be

trachten uns einmal die englische Kolonial-Gesetzgebung

des 16. Jahrhunderts. „The Laws and Liberty of Massa

chusetts" (Die Gesetze und Rechte (Freiheiten) von

Massachusetts) vom Jahre 1646 enthalten Bestimmungen

für den Betrieb von „Inns", „Taverns" und „Houses of

common Entertainments", wie die Gaststätten der da

maligen Zeit genannt wurden. Die Inhaber solcher Be

triebe hießen „Innkeeper",„Taverner" oder „Innholder". Sie

waren auch unter der ziemlich umständlichen Bezeich

nung „Retailer of Wine, Beer and strong Waters" (Klein

händler von Wein, Bier und Spirituosen) bekannt. Zur

Führung einer solchen Gaststätte war eine obrigkeitliche

Bewilligung notwendig. Die im Gesetz aufgeführten Vor

schriften über den Verkehr in diesen Gaststätten sind

interessant genug, um auch hier erwähnt zu werden. Da

wird u. a. bestimmt, daß jeder, der die Erlaubnis zum Be

trieb eines Inn, einer Taverne usw. erhält, verpflichtet

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