ben ist. Fest steht — und dies geht aus der Geschichte
der Kolonisierung Amerikas unzweifelhaft hervor —,
daß der Alkohol dabei keine untergeordnete Rolle spielte,
und wenn man zwischen den Zeilen zu lesen vermag, darf
mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden, daß es der
Alkohol war, der Wagemut und Unternehmungsgeist auf
stachelte und als Folge davon Entdeckung und Koloni
sierung der Neuen Welt herbeiführte.
Die „ollen Seebären" jener Zeit, die für eine als Phan
tasie angesehene Sache, wie es die Vermutung eines Welt
teils auf der westlichen Erdhalbkugel war, ihr Leben
in die Schanze schlugen, sind bestimmt keine Verächter
eines kräftigen Tropfens gewesen. Es ist auch bekannt,
daß nicht wenige andere große Probleme auf Grund der
anregenden Eigenschaften des Alkohols auf den mensch
lichen Geist einer Lösung entgegengeführt werden konn
ten — doch das nebenbei.
Kehren wir zur Kolonisierung Amerikas zurück und be
trachten uns einmal die englische Kolonial-Gesetzgebung
des 16. Jahrhunderts. „The Laws and Liberty of Massa
chusetts" (Die Gesetze und Rechte (Freiheiten) von
Massachusetts) vom Jahre 1646 enthalten Bestimmungen
für den Betrieb von „Inns", „Taverns" und „Houses of
common Entertainments", wie die Gaststätten der da
maligen Zeit genannt wurden. Die Inhaber solcher Be
triebe hießen „Innkeeper",„Taverner" oder „Innholder". Sie
waren auch unter der ziemlich umständlichen Bezeich
nung „Retailer of Wine, Beer and strong Waters" (Klein
händler von Wein, Bier und Spirituosen) bekannt. Zur
Führung einer solchen Gaststätte war eine obrigkeitliche
Bewilligung notwendig. Die im Gesetz aufgeführten Vor
schriften über den Verkehr in diesen Gaststätten sind
interessant genug, um auch hier erwähnt zu werden. Da
wird u. a. bestimmt, daß jeder, der die Erlaubnis zum Be
trieb eines Inn, einer Taverne usw. erhält, verpflichtet
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