Table of Contents Table of Contents
Previous Page  90 / 334 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 90 / 334 Next Page
Page Background

Cogiiac iiergestellt. Zu beachten ist dabei, daß das Crog-

glas gut vorgewärmt wird, ehe man den in heißem Wasser

aufgelösten Zucker und dann das entsprechende Quantum

siedendes Wasser hineinfüllt. Erst dann wird der Rum,

Arrak, Whisky oder Cognac gewissermaßen als Krönung des

üetränks zugegeben. Die Beachtung dieser Vorschrift ist

außerordentlich wichtig, denn es ist ein großer Unterschied,

ob man die Zubereitung so oder in umgekehrter Reihen

folge vornimmt; die Güte des Getränks kann dadurch sehr

ungünstig beeinflußt werden. Z. B. verliert sich das feine

Rum-Aroma sehr schnell, wenn heißes Wasser auf den

schon im Glase befindlichen Rum aufgegossen wird, wäh

rend umgekehrt die volle Duftwirkung nicht nur erhalten,

sondern sogar gesteigert wird. Voraussetzung ist aller

dings auch, daß die entsprechende Menge von Rum, Arrak

usw. verwendet wird.

Das Wort „Punsch" stammt von dem persischen

„Pandsch" ab und ist gleichbedeutend mit „Fünf".

Der Punsch hat seine Heimat in Indien, wo seit der .Mon-

golenherrschaft, (etwa 1500) bis zur Begründung der eng

lischen Macht das Persische die offizielle Hofsprache war.

An die alte Form für „fünf" erinnert die Bezeichnung

einer indischen Landschaft, „Pandschab", was soviel wie

Fünfstromland bedeutet. „Punsch" soll also ausdrücken,

daß das Getränk aus fünf Teilen, nämlich: Arrak, Zucker,

Zitronensaft, Gewürz und Wasser, zusammengesetzt wird.

In Europa wird der Punsch erstmals 1572 in einer Nürn

berger Druckschrift erwähnt. Obwohl die Zubereitungs

weise der Punsche außerordentlich abwechslungsreich sein

kann — im 11. Teil dieses Lehrbuches werden einige Her

stellungsrezepte angegeben —, so wird dazu heute viel

fach im Handel befindlicher fertiger Punschextrakt verwen

det. Zu beachten ist dabei, daß die Gläser genau wie beim

Grog vorher angewärmt sind und das auf der Flaschen-

etik.ette angegebene Quantum Extrakt nicht unter-

90