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die sonstigen Handreichungen an den Tisciien, oder — üiid

diese Art des Services ist in einer Bar die empfehlens

wertere — man übergibt dem Barkellner die volle Flasche

der zu servierenden Spirituose, der dann mit Hilfe des

Meßglases am Tisch die benötigten Portionen in die Gläser

eingießt. Die Flasche bringt der Barkellner zum Bartender

zurück, der durch Auffüllen aus einer Reserveflasche

die am Tisch verwendete Anzahl Gläser feststellt. Bei

Empfangnahme der vollen Flasche hat der Barkellner einen

„Pfandbon" abzugeben, der bei Rückgabe der Flasche

durch einen Bon zu ersetzen ist, der auf den Betrag der

verkauften Menge lautet. Dort, wo es der Betrieb erfor

dert, können dem Barkellner bei Geschäftsbeginn auch eine

Anzahl Flaschen Whisky und Cognac übergeben werden,

so daß er bei Bestellung eines dieser Getränke nur das

stets kalt zu haltende Soda- oder Mineralwasser an der Bar

zu holen braucht. Die Verrechnung dieser Flaschen wird

nach Geschäftsschluß vorgenommen. Auch bei dieser Art

Service muß der Barkellner für die erhaltenen vollen Fla

schen einen Pfandbon an den Bartender abgeben und für

die ihm übergebenen Flaschen haften. Bei starkem Betrieb

ist diese Ordnung nicht nur eine Entlastung des Bartenders,

sondern sie gewährt auch ein bargerechteres Service. Dabei

ist es aber notwendig,, daß der Barkellner im Gästeraum

einen verschließbaren Platz zur Aufbewahrung der ihm

übergebenen Spirituosen zur Verfügung hat.

Allen Getränken, die zerkleinertes Eis enthalten, sind Stroh

halme, Getränken mit Fruchtgarnierung auch ein Löffel

beizugeben. Kurze Getränke, mit Ausnahme von „Frappös"

und „Glaciales", werden nicht mit Strohhalmen serviert:

Zu Whisky und Soda oder ähnlichen Getränken, Strohhalme

beizugeben, ist sogar ein Verstoß gegen die Trinksitte.

Strohhalme gehören nur zu Getränken, die zer

kleinertes Eis enthalten oder die mit Ei zu

bereitet sind. Natürlich muß einem vom Gaste etwa ge-

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