die sonstigen Handreichungen an den Tisciien, oder — üiid
diese Art des Services ist in einer Bar die empfehlens
wertere — man übergibt dem Barkellner die volle Flasche
der zu servierenden Spirituose, der dann mit Hilfe des
Meßglases am Tisch die benötigten Portionen in die Gläser
eingießt. Die Flasche bringt der Barkellner zum Bartender
zurück, der durch Auffüllen aus einer Reserveflasche
die am Tisch verwendete Anzahl Gläser feststellt. Bei
Empfangnahme der vollen Flasche hat der Barkellner einen
„Pfandbon" abzugeben, der bei Rückgabe der Flasche
durch einen Bon zu ersetzen ist, der auf den Betrag der
verkauften Menge lautet. Dort, wo es der Betrieb erfor
dert, können dem Barkellner bei Geschäftsbeginn auch eine
Anzahl Flaschen Whisky und Cognac übergeben werden,
so daß er bei Bestellung eines dieser Getränke nur das
stets kalt zu haltende Soda- oder Mineralwasser an der Bar
zu holen braucht. Die Verrechnung dieser Flaschen wird
nach Geschäftsschluß vorgenommen. Auch bei dieser Art
Service muß der Barkellner für die erhaltenen vollen Fla
schen einen Pfandbon an den Bartender abgeben und für
die ihm übergebenen Flaschen haften. Bei starkem Betrieb
ist diese Ordnung nicht nur eine Entlastung des Bartenders,
sondern sie gewährt auch ein bargerechteres Service. Dabei
ist es aber notwendig,, daß der Barkellner im Gästeraum
einen verschließbaren Platz zur Aufbewahrung der ihm
übergebenen Spirituosen zur Verfügung hat.
Allen Getränken, die zerkleinertes Eis enthalten, sind Stroh
halme, Getränken mit Fruchtgarnierung auch ein Löffel
beizugeben. Kurze Getränke, mit Ausnahme von „Frappös"
und „Glaciales", werden nicht mit Strohhalmen serviert:
Zu Whisky und Soda oder ähnlichen Getränken, Strohhalme
beizugeben, ist sogar ein Verstoß gegen die Trinksitte.
Strohhalme gehören nur zu Getränken, die zer
kleinertes Eis enthalten oder die mit Ei zu
bereitet sind. Natürlich muß einem vom Gaste etwa ge-
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