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aufgefordert, bei Verstößen gegen die Arzneimittelpreisverord-

nung konsequent einzugreifen.

In unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen finden am 14.

Mai 2017 Landtagswahlen statt. Bis dahin sind wir alle nicht nur

Bürgerinnen und Bürger, sondern auch wieder als Wählerinnen

und Wähler gefragt. Gleiches gilt für die mehr als 800.000 Patien-

tinnen und Patienten, die Tag für Tag eine Apotheke in unserem

Bundesland aufsuchen. Gemeinsam sollten wir verstärkt unseren

Kunden und Patienten verdeutlichen, welche politischen Kräfte

sich derzeit für einen nachhaltigen Ausweg aus dem Rx-Boni-Di-

lemma zumWohle der wohnortnahen Versorgung der Menschen

in unserem Bundesland einsetzen und welche Kräfte dieses zu

verhindern suchen. Schon die Unterschriftenaktion zu Jahresbe-

ginn, mit allein über 165.000 Unterschriften aus Westfalen-Lippe,

hat gezeigt, wie stark Ihre Beteiligung und Ihr Engagement in die-

sen berufspolitisch schwierigen Zeiten ist.

In diesem Zusammenhang gilt mein besonderer Dank allen

engagierten Vorstandsmitgliedern, Kreisvertrauensapothekern,

Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und Kammerversamm-

lungsmitgliedern sowie allen über die Gremientätigkeit hinaus

aktiven Kammermitgliedern für ihren bisherigen Einsatz. Auch

wenn unser aller Einsatz bisher noch nicht zum gewünschten Er-

folg geführt hat, müssen wir jetzt weiter am Ball bleiben – nicht

nur im Interesse aller Apothekerinnen und Apotheker, sondern

auch im Interesse unserer Kunden und Patienten.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 29. März hat, vermutlich zum letzten Mal in dieser Wahlpe-

riode – der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD in Berlin

getagt. Ziel war es, noch eine Reihe von strittigen Themen „ab-

zuräumen“ und nach der Einigung konkrete Gesetzesinitiativen

anzuschieben. Zu diesen strittigen Themen zählt auch der von

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegte Referen-

tenentwurf eines Gesetzes zur Einführung des Verbots des Ver-

sandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.

Nach dem Koalitionsgipfel ist klar: Aufgrund der weiterhin

ablehnenden Haltung der SPD müssen wir davon ausgehen, dass

der Gesetzesentwurf und damit das Verbot des Versandhandels

mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in dieser Legislatur-

periode nicht mehr realisiert wird, insbesondere aufgrund der im

sogenannten Notifizierungsverfahren zu beachtenden Fristen.

Auch wenn unser Anliegen damit bisher nicht zu dem ge-

wünschten Erfolg geführt hat, dürfen und werden wir den Kopf

nicht in den Sand stecken. Die Versorgungssicherheit der Patien-

ten muss auch in Zukunft oberstes Gebot in der Gesundheitspo-

litik bleiben. Dafür werden wir weiter kämpfen. Jetzt erst recht,

muss daher unsere Devise lauten!

So wird auch unser Bundesverband ABDA weiter die Forde-

rung aufrechterhalten, im Interesse der Gleichpreisigkeit bei der

Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel den Versandhan-

del auf den Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen

Arzneimitteln zu beschränken. Jede Maßnahme, die auf die Auf-

hebung der Gleichpreisigkeit im Inland zielt oder dieser Vorschub

leistet, wird von der ABDA abgelehnt.

Es wird jetzt verstärkt darauf zu achten sein, dass die im

Inland trotz des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016 fortbeste-

hende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel

uneingeschränkt beachtet wird. Die zuständigen Behörden sind

Jetzt erst recht: Bleiben

wir gemeinsam dran!

Editorial

Gabriele Regina Overwiening

Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe

E-Mail:

praesidium@akwl.de

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AKWL

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blatt

02-2017 /

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