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zunächst gut anhört, bedeutet

gerade mal 0,6 Stellen pro Haus.

Und überhaupt: Wer soll die Stellen

besetzen? Es herrscht akuter Fach-

kräftemangel in der Branche. Die

Bundesagentur für Arbeit (BA) wies

Ende des letzten Jahres 24.000

offene Stellen in der Altenpflege

aus. Da viele Einrichtungen neue

Mitarbeiter gar nicht erst über die

BA suchen, dürfte die tatsächliche

Zahl weit höher liegen. Auch die von

Gesundheitsminister Spahn vorge-

brachte Idee, Pflegekräfte aus den

Nachbarländern einzuladen, ver-

spricht nicht zwangsläufig Abhilfe.

Projekte mit Kandidaten, beispiels-

weise aus Spanien, scheiterten

nicht nur an den Sprachbarrieren,

sondern an den unterschiedlichen

Erwartungshaltungen. Schließlich

erfolgt in Spanien die Qualifikation

zur Krankenschwester durch ein

Hochschulstudium. Sie sind we-

niger in der Grund- als in der Be-

handlungspflege eingebunden.

Pflegeausbildung

Mit der im Pflegeberufegesetz ver-

abschiedeten ‚Generalistische Pfle-

geausbildung‘ werden die Quali-

tät der Lehre und die Attraktivität

des Berufes verbessert und an die

gesellschaftlichen Gegebenhei-

ten angepasst. So ist eine Tren-

nung zwischen Alten-, Kranken-,

und Kinderkrankenpflege nicht

mehr zeitgemäß (mehr dazu vgl.

S. 13–14). An die Pflegeschulen

werden Mindestanforderungen ge-

stellt, die die berufliche Eignung

der Lehrer, die Klassenstärke und

die Ausbildungsinhalte betreffen.

Ab 2020 lernen künftige Pflege-

fachfrauen und -männer nach den

neuen Rahmenlehrplänen, die ge-

rade ausgearbeitet werden. Eine

Ausbildungs- und Prüfungsord-

nung (APO) zur Generalistik hat das

Bundesgesundheitsministerium im

März an die übrigen Ressorts, die

Bundesländer und Verbände zur

Abstimmung übersandt. Die span-

nende Frage wird sein, ob die Lehr-

pläne von nicht berufsrelevantem

Ballast befreit oder noch medizini-

scher ausgerichtet sind. 70 Prozent

der Gesundheits- und Kranken-

pflegeschüler haben Abitur, Alten-

pflegeschüler zu 60 Prozent einen

mittleren Schulabschluss. Die neue

Ausbildung muss unterschiedliche

Lerngeschwindigkeiten mit mehr

Lerninhalten berücksichtigen.

Das Pflegeberufegesetz regelt erst-

malig die ‚primärqualifizierende‘

Ausbildung der Pflege an Hoch-

schulen. Während bisher Studien-

gänge in der Pflege ausbildungs-

oder berufsbegleitend angeboten

werden, erlangen Studierende ab

2020 innerhalb ihres Studiums so-

wohl einen EU-weit anerkannten

akademischen als auch einen be-

ruflichen Abschluss. Auch an die-

ser Stelle ist noch einiges zu tun,

denn berufsrechtliche Vorgaben

der Pflegeausbildung müssen mit

wissenschaftlichen Standards der

Hochschule und EU-Richtlinien ver-

bunden werden.

Personaluntergrenzen

In den Kliniken führt die Politik zum

Schutz der Mitarbeiter neben den

‚Pflegepersonaluntergrenzen‘ für

die Stationen eine ‚Pflegekosten-

vergütung‘ ein. In beiden Maßnah-

men steckt Zündstoff. Der Bund

fördert die Pflegemindestbeset-

zung zwar mit 830 Mio. Euro pro

Jahr – umgerechnet auf die etwa

2.000 Kliniken in Deutschland sind

das rund zehn weitere Stellen pro

Haus. Das wird zum einen kaum

ausreichen, zum anderen sind be-

reits heute 15.000 Pflegestellen in

Kliniken nicht besetzt. Auch wenn

Bundesgesundheitsminister Jens

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Titel | Thema

CellitinnenForum 2/2018