zunächst gut anhört, bedeutet
gerade mal 0,6 Stellen pro Haus.
Und überhaupt: Wer soll die Stellen
besetzen? Es herrscht akuter Fach-
kräftemangel in der Branche. Die
Bundesagentur für Arbeit (BA) wies
Ende des letzten Jahres 24.000
offene Stellen in der Altenpflege
aus. Da viele Einrichtungen neue
Mitarbeiter gar nicht erst über die
BA suchen, dürfte die tatsächliche
Zahl weit höher liegen. Auch die von
Gesundheitsminister Spahn vorge-
brachte Idee, Pflegekräfte aus den
Nachbarländern einzuladen, ver-
spricht nicht zwangsläufig Abhilfe.
Projekte mit Kandidaten, beispiels-
weise aus Spanien, scheiterten
nicht nur an den Sprachbarrieren,
sondern an den unterschiedlichen
Erwartungshaltungen. Schließlich
erfolgt in Spanien die Qualifikation
zur Krankenschwester durch ein
Hochschulstudium. Sie sind we-
niger in der Grund- als in der Be-
handlungspflege eingebunden.
Pflegeausbildung
Mit der im Pflegeberufegesetz ver-
abschiedeten ‚Generalistische Pfle-
geausbildung‘ werden die Quali-
tät der Lehre und die Attraktivität
des Berufes verbessert und an die
gesellschaftlichen Gegebenhei-
ten angepasst. So ist eine Tren-
nung zwischen Alten-, Kranken-,
und Kinderkrankenpflege nicht
mehr zeitgemäß (mehr dazu vgl.
S. 13–14). An die Pflegeschulen
werden Mindestanforderungen ge-
stellt, die die berufliche Eignung
der Lehrer, die Klassenstärke und
die Ausbildungsinhalte betreffen.
Ab 2020 lernen künftige Pflege-
fachfrauen und -männer nach den
neuen Rahmenlehrplänen, die ge-
rade ausgearbeitet werden. Eine
Ausbildungs- und Prüfungsord-
nung (APO) zur Generalistik hat das
Bundesgesundheitsministerium im
März an die übrigen Ressorts, die
Bundesländer und Verbände zur
Abstimmung übersandt. Die span-
nende Frage wird sein, ob die Lehr-
pläne von nicht berufsrelevantem
Ballast befreit oder noch medizini-
scher ausgerichtet sind. 70 Prozent
der Gesundheits- und Kranken-
pflegeschüler haben Abitur, Alten-
pflegeschüler zu 60 Prozent einen
mittleren Schulabschluss. Die neue
Ausbildung muss unterschiedliche
Lerngeschwindigkeiten mit mehr
Lerninhalten berücksichtigen.
Das Pflegeberufegesetz regelt erst-
malig die ‚primärqualifizierende‘
Ausbildung der Pflege an Hoch-
schulen. Während bisher Studien-
gänge in der Pflege ausbildungs-
oder berufsbegleitend angeboten
werden, erlangen Studierende ab
2020 innerhalb ihres Studiums so-
wohl einen EU-weit anerkannten
akademischen als auch einen be-
ruflichen Abschluss. Auch an die-
ser Stelle ist noch einiges zu tun,
denn berufsrechtliche Vorgaben
der Pflegeausbildung müssen mit
wissenschaftlichen Standards der
Hochschule und EU-Richtlinien ver-
bunden werden.
Personaluntergrenzen
In den Kliniken führt die Politik zum
Schutz der Mitarbeiter neben den
‚Pflegepersonaluntergrenzen‘ für
die Stationen eine ‚Pflegekosten-
vergütung‘ ein. In beiden Maßnah-
men steckt Zündstoff. Der Bund
fördert die Pflegemindestbeset-
zung zwar mit 830 Mio. Euro pro
Jahr – umgerechnet auf die etwa
2.000 Kliniken in Deutschland sind
das rund zehn weitere Stellen pro
Haus. Das wird zum einen kaum
ausreichen, zum anderen sind be-
reits heute 15.000 Pflegestellen in
Kliniken nicht besetzt. Auch wenn
Bundesgesundheitsminister Jens
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Titel | Thema
CellitinnenForum 2/2018