FINANZEN
hördenmitglieder in Zukunft einfacher
sein, sich in der Rechnung der Gemeinde
zurechtzufinden. Möglicherweise kann
dies sogar dazu beitragen, dass sich
künftig mehr Bürger in den Gemeinden
engagieren wollen», hofft Widmer.
Wenig Sorgen in Solothurn
Thomas Steiner, Leiter Gemeindefinan-
zen und Chefstellvertreter im Amt für
Gemeinden des Kantons Solothurn,
macht sich generell weniger Sorgen: Aus
einer Sicht ist das neue Rechnungsle-
gungsmodell mit einem Vorlauf von
mehreren Jahren gut einführbar. Dass
HMR2 nicht mehr so einfach sei wie das
Vorgängermodell, liege in der Natur der
Sache: «DieWelt ist seit der Einführung
von HRM1 vor fast 30 Jahren komplexer
geworden, und die Rechnungslegung
widerspiegelt dies eins zu eins. Mehr
Transparenz bedeutet halt auch mehr
Informationen.» Nachbesserungen sind
aus seiner Sicht nicht nötig. HRM2 lasse
genügend Spielraum und Wahlfreihei-
ten, um das System je nach Gegeben-
heiten anzupassen.
Zuversichtlich ist ebenfallsThomas Kuoni,
stellvertretender Direktor der Finanzver-
waltung der Stadt Zürich und Präsident
des Verbands Zürcher Finanzfachleute
VZF: «Die vermeintlich grösste Knack-
nuss bei der Einführung der neuen Rech-
nungslegungsnormen, dieAnlagenbuch-
haltung, hat sich in praxi als weniger
problematisch herausgestellt als erwar-
tet. Dafür war die Einführung des neuen
Kontenplanes komplexer und aufwendi-
ger als erhofft.» Wenn das neue Rech-
nungslegungsmodell aber einmal einge-
führt sei, gebe der Betrieb keinen
zusätzlichen Aufwand.
Gemäss Kuoni konnten die mit der Ein-
führung der neuen Rechnungslegung
verbundenen Ziele erreicht werden. Die
Annäherung der Begrifflichkeiten an
privatwirtschaftliche Gegebenheiten
sorge sicher für eine bessere Miliztaug-
lichkeit der neuen Lösung. Das gleiche
gelte für denAnhang: «Wo bisher Inven-
tarveränderungen über 1000 Franken
gezeigt wurden, sind nun relevante In-
formationen über Beteiligungen, Even-
tualverpflichtungen usw. zu finden. Mit
der Geldflussrechnung wird ganz nach
dem Motto ‹Nur Bares ist Wahres› auf
einen Blick aufgezeigt, ob Investitionen
über selber erarbeitete Mittel oder
fremde Mittel finanziert werden.» Für
Kuoni ist dies ein überaus wichtiges In-
strument. Es sei nicht nur vergangen-
heitsbezogen, sondern habe auch für die
mittelfristige Planung einen sehr hohen
Stellenwert.
Knackpunkt Restatement
Unsicherheiten gibt es sowohl im Kan-
ton Zürich wie auch in vielen anderen
Kantonen bezüglich der Bewertung des
Verwaltungsvermögens zum Einfüh-
rungszeitpunkt, dem sogenannten Res-
tatement. Nach Kuoni bestehen ver-
schiedene Ideen, zu welchem Wert die
Überführung erfolgen sollte: «Aus rein
fachlicher Sicht ist klar, dass die vorhan-
denen Positionen zum Einführungszeit-
punkt neu bewertet werden müssen. Nur
so verdient HRM2 von Beginn weg das
Label ‹true and fair›.» Schlussendlich
zähle aber, was politisch machbar sei.
Und sowerde es viele Kantone geben, die
aus finanzpolitischen Überlegungen auf
ein Restatement verzichten würden. Mit
demVerzicht auf ein Restatement schwin-
det natürlich die Vergleichbarkeit, die
schweizweit erwünschte Harmonisierung
der Rechnungslegung unter den Kantonen
lässt sich so nur noch teilweise erreichen.
Fredy Gilgen
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