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FINANZEN

hördenmitglieder in Zukunft einfacher

sein, sich in der Rechnung der Gemeinde

zurechtzufinden. Möglicherweise kann

dies sogar dazu beitragen, dass sich

künftig mehr Bürger in den Gemeinden

engagieren wollen», hofft Widmer.

Wenig Sorgen in Solothurn

Thomas Steiner, Leiter Gemeindefinan-

zen und Chefstellvertreter im Amt für

Gemeinden des Kantons Solothurn,

macht sich generell weniger Sorgen: Aus

einer Sicht ist das neue Rechnungsle-

gungsmodell mit einem Vorlauf von

mehreren Jahren gut einführbar. Dass

HMR2 nicht mehr so einfach sei wie das

Vorgängermodell, liege in der Natur der

Sache: «DieWelt ist seit der Einführung

von HRM1 vor fast 30 Jahren komplexer

geworden, und die Rechnungslegung

widerspiegelt dies eins zu eins. Mehr

Transparenz bedeutet halt auch mehr

Informationen.» Nachbesserungen sind

aus seiner Sicht nicht nötig. HRM2 lasse

genügend Spielraum und Wahlfreihei-

ten, um das System je nach Gegeben-

heiten anzupassen.

Zuversichtlich ist ebenfallsThomas Kuoni,

stellvertretender Direktor der Finanzver-

waltung der Stadt Zürich und Präsident

des Verbands Zürcher Finanzfachleute

VZF: «Die vermeintlich grösste Knack-

nuss bei der Einführung der neuen Rech-

nungslegungsnormen, dieAnlagenbuch-

haltung, hat sich in praxi als weniger

problematisch herausgestellt als erwar-

tet. Dafür war die Einführung des neuen

Kontenplanes komplexer und aufwendi-

ger als erhofft.» Wenn das neue Rech-

nungslegungsmodell aber einmal einge-

führt sei, gebe der Betrieb keinen

zusätzlichen Aufwand.

Gemäss Kuoni konnten die mit der Ein-

führung der neuen Rechnungslegung

verbundenen Ziele erreicht werden. Die

Annäherung der Begrifflichkeiten an

privatwirtschaftliche Gegebenheiten

sorge sicher für eine bessere Miliztaug-

lichkeit der neuen Lösung. Das gleiche

gelte für denAnhang: «Wo bisher Inven-

tarveränderungen über 1000 Franken

gezeigt wurden, sind nun relevante In-

formationen über Beteiligungen, Even-

tualverpflichtungen usw. zu finden. Mit

der Geldflussrechnung wird ganz nach

dem Motto ‹Nur Bares ist Wahres› auf

einen Blick aufgezeigt, ob Investitionen

über selber erarbeitete Mittel oder

fremde Mittel finanziert werden.» Für

Kuoni ist dies ein überaus wichtiges In-

strument. Es sei nicht nur vergangen-

heitsbezogen, sondern habe auch für die

mittelfristige Planung einen sehr hohen

Stellenwert.

Knackpunkt Restatement

Unsicherheiten gibt es sowohl im Kan-

ton Zürich wie auch in vielen anderen

Kantonen bezüglich der Bewertung des

Verwaltungsvermögens zum Einfüh-

rungszeitpunkt, dem sogenannten Res-

tatement. Nach Kuoni bestehen ver-

schiedene Ideen, zu welchem Wert die

Überführung erfolgen sollte: «Aus rein

fachlicher Sicht ist klar, dass die vorhan-

denen Positionen zum Einführungszeit-

punkt neu bewertet werden müssen. Nur

so verdient HRM2 von Beginn weg das

Label ‹true and fair›.» Schlussendlich

zähle aber, was politisch machbar sei.

Und sowerde es viele Kantone geben, die

aus finanzpolitischen Überlegungen auf

ein Restatement verzichten würden. Mit

demVerzicht auf ein Restatement schwin-

det natürlich die Vergleichbarkeit, die

schweizweit erwünschte Harmonisierung

der Rechnungslegung unter den Kantonen

lässt sich so nur noch teilweise erreichen.

Fredy Gilgen

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