AKWL MB 06/ 2014
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dienstbereitschaft / QMS
Notdienst 2015
Informationen über Tauschverfahren und weiteren Zeitplan
Die Notdiensttermine für das Jahr
2015 liegen inzwischen allen Apothe-
ken vor. Damit geht die Neuordnung
des Apothekennotdienstes in West-
falen-Lippe bereits ins vierte Jahr.
Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Not-
diensttausche innerhalb der vorge-
sehenen Tauschfrist bis zum 25. Sep-
tember 2014 über das vorgesehene
Verfahren in Ihrem persönlichen
Mitgliederbereich unter
.
de (Notdienste, Ihre Notdienste/
Notdiensttausche) mitzuteilen. In-
nerhalb dieses Zeitraums wird ein
Notdiensttausch weiterhin kostenlos
vorgenommen. Erst danach – sprich
wenn der Notdienstplan 2015 end-
gültig feststeht – wird eine Gebühr
für die Durchführung eines Not-
diensttausches erhoben. Davon aus-
genommen sind selbstverständlich
Tausche, die sich in Folge von zusätz-
lichen Notdiensten (etwa aufgrund
von Schließungen) unterjährig erge-
ben. Apotheken, die von Notdienst-
tauschen unmittelbar betroffen sind
oder deren Notdienste sich aufgrund
von Schließungen oder Eröffnungen
ändern, erhalten Ende Oktober 2014
eine aktualisierte Notdienstübersicht.
Die Notdienstpläne stehen den Apo-
theken ab Anfang Dezember auf un-
serer Webseite unter
zur Verfügung.
BAK-Gütesiegel erfolgreich verlängert
Das QM-System der Apotheker-
kammer Westfalen-Lippe hat erneut
das begehrte Gütesiegel der Bun-
desapothekerkammer erhalten. Nach
Prüfung der eingereichten Unterla-
gen hat der Geschäftsführende Vor-
stand der Bundesapothekerkammer
auf der Sitzung am 17. März 2014
der Apothekerkammer die Lizenz zur
Nutzung der Marke „BAK-Qualitäts-
siegel“ für weitere drei Jahre erteilt.
Die BAK erläutert das Gütesiegel wie
folgt: „Die Apothekerkammern der
Länder haben die Mustersatzung
der ABDA für das Qualitätsmanage-
ment der deutschen Apotheken zu
unterschiedlichen Zeitpunkten und
mit individuellen Ausprägungen ein-
geführt. Dies hat zu Unterschieden
in den QMS-Satzungen der Apothe-
kerkammern geführt. Es war daher
sinnvoll, dass man sich im Jahr 2008
auf einheitliche Grundsätze bei den
Anforderungen an die Zertifizierung
verständigt hat, um zu dokumentie-
ren, dass alle Apothekerkammern ein
QMS auf der Basis der DIN ISO-Norm
9001 anbieten, das aber hinsichtlich
der apothekenspezifischen Elemente
darüber hinausgeht.
Die Bundesapothekerkammer hat in
Ergänzung zur Mustersatzung für das
Qualitätsmanagement der deutschen
Apotheken die Anforderungen an
die Zertifizierungsstelle, das Zertifi-
zierungsverfahren und die Auditoren
beschlossen. Nach Außen wird das
Konzept durch das BAK-Qualitätssie-
gel dargestellt. Das Gütesiegel wird
von der Bundesapothekerkammer an
die Apothekerkammern vergeben,
wenn nachgewiesen wurde, dass
die vorgegebenen Kriterien von der
Zertifizierungsstelle umgesetzt wer-
den.“
Sie möchten über Änderungen im Not-
dienstplan lieber per E-Mail statt per Fax
informiert werden? Oder Sie benötigen
keine Hinweise, da Sie ein elektronisches
System nutzen, das die Daten automa-
tisch aktualisiert?
Wenden Sie sich bitte einfach an not-
oder telefonisch an
0251/52005-18 (Sandra Naber).
Versand der Änderungs-
mitteilungen umstellen
Sandra Naber, Abteilung
Dienstbereitschaft