AKWL MB 06/ 2014
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Apothekerstiftung / Recht
Auflösung des ehemaligen Apothekenpächterverbandes
Sitzung am 21. Mai 2014 im Apothekerhaus
Der längst in Vergessenheit ge-
ratene
Apothekenpächterverband
WL wurde am 21. Mai 2014 einstim-
mig aufgelöst. Zuvor hatte der vom
Amtsgericht Dortmund bestellte Not-
vorstand einen ordnungsgemäßen
Vorstand im Rahmen einer Mitglie-
derversammlung wählen lassen,
welche dann über die Auflösung ab-
stimmte.
Da es kaum noch Pächter im Bereich
der Apothekerkammer Westfalen-
Lippe gibt, bestand keine Notwen-
digkeit für die Fortführung des
Apothekenpächterverbandes.
Das
Vermögen des Verbandes wurde der
Apothekerstiftung Westfalen-Lippe
übertragen.
Seit 15. Mai in Kraft
Geänderte Berufsordnung
In unserem Mitteilungsblatt Nr.
03/2014 vom 28. April 2014 (auf den
Seiten 30 und 31) haben wir den
Wortlaut der von der Kammerver-
sammlung am 27. November 2013
beschlossenen Ändrung der Berufs-
ordnung vom 30. Mai 2007 veröffent-
licht.
Die Änderung der Berufsordnung
wurde nunmehr am 14. Mai 2014 im
Ministerialblatt für das Land Nord-
rhein-Westfalen Nr. 14, Seite 273 ff.
veröffentlicht und ist am 15. Mai
2014 in Kraft getreten.
Die geänderte Berufsordnung finden
Sie unter
in der Rubrik
„Auf einen Blick“ - „Wir über uns“.
Seit dem 13. Juli 2014 werden mit
der Umsetzung der Europäischen
Verbraucherrichtlinie neue Rechte
der Verbraucher in nationales Recht
umgesetzt. Da es keine Übergangs-
fristen gibt, gelten die Neurege-
lungen sofort.
Keinen Einfluss wird diese Richtlinie
auf die tägliche Praxis in der Offizin
haben: bei der unmittelbaren Abga-
be und dem alltäglichen Verkauf in
der öffentlichen Apotheke entste-
hen für die Apotheken keine neuen
Pflichten, wenn die Ware unmittel-
bar gegen Bezahlung abgegeben
wird. Auch die regelmäßige Beliefe-
rung von Pflegeheimen im Rahmen
eines
Heimversorgungsvertrages
bleibt ebenso wie die Belieferung
Neuregelung der Verbraucherrechte
Seit dem 13. Juli 2014
von Arztpraxen und Krankenhäusern
wohl unverändert.
Änderungen sind jedoch bei der Arz-
neimittelabgabe im Rahmen der Bo-
tenzustellung sowie für Versandapo-
theken erforderlich. Apotheken, die
Arzneimittel versenden, mussten bis
zum 13. Juni 2014 ihre Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) und
ihre Widerrufsbelehrungen anpassen.
Weitere Angaben insbesondere zu
den Informationspflichten beim Bo-
tendienst sowie die Darlegung der
Rechtslage bei einer Rezeptsammel-
stelle finden Sie auf
im internen Bereich unter „Ratgeber
Recht - Aktuelles“. Dort finden Sie
auch eine Muster-Widerrufsbeleh-
rung.
Letzte Sitzung des Apothekenpächterverbandes
mit den Mitgliedern Isabel Bomke,
Annette Rose, Jörg Nolten, Barbara Malysa und Inga Eicker (Mitte), eingerahmt von Carolin Kamp-
ruwen (li.) sowie Rechtsanwalt Dr. Paul Lodde und Dr. Andreas Walter (re.).
Foto: Sebastian Sokolowski