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6/2016

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poenale

AUFSÄTZE 343

Stämpfli Verlag

Gabriele Berger, lic. iur., RA, MAS Forensics, Chefin Spezialfahndung, Kantonspolizei Bern

Zusammenarbeit von Polizei und Staats­

anwaltschaft im Schnittbereich von

Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

1

Inhaltsübersicht:

I. Problemstellung

II. Überlagerung von Gefahrenabwehr und Straf­

verfolgung

1. Gemengelagen

2. Zuständigkeiten in Gemengelagen und dies­

bezügliche Unsicherheiten

III. Was gilt im Schnittbereich von Gefahrenabwehr

und Strafverfolgung?

1. Anwendbares Recht in Gemengelagen

a) Verfassung und Gesetz

b) Rechtsprechung und Doktrin

c) Würdigung

aa) Was gilt im Falle einer Aufgabenkollision

von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung?

bb) Wem kommt die Entscheidkompetenz für

die Güterund Interessenabwägung zu?

2. Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft

3. Zwangsmassnahmen in Gemengelagen

4. Verwertbarkeit von Erkenntnissen und Beweisen

im Strafverfahren

IV. Weitere Aspekte

I.

Problemstellung

In der Praxis stellen sich im Zusammenhang mit Entfüh­

rungen, Drohungen oder Erpressungen immer wieder Fra­

gen zum Verhältnis von Gefahrenabwehr und Strafver­

fahren bzw. zu den Verantwortungsbereichen von Polizei

und Staatsanwaltschaft: Wer ist bei einer Drohung oder

Erpressung verantwortlich für die Beurteilung, ob Personen

in Gefahr bzw. Schutzmassnahmen nötig sind? Wie weit

reicht das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft in solchen

Lagen? Könnte z. B. im Fall einer Kindesentführung die

Staatsanwaltschaft die Polizei verbindlich anweisen, eine

Öffentlichkeitsfahndung auszulösen, wenn die Polizei im

konkreten Fall aufgrund einer gesamtheitlichen Lagebeur­

teilung andere Massnahmen für die rasche Rettung des

Kindes für zweckmässiger hält? Welches Recht gilt für

polizeiliche Massnahmen, welche gleichzeitig Gefahren­

abwehr und Strafverfolgung bezwecken?

Unbesehen der konkreten Fragen ist in Fällen, in denen

gleichzeitig eine Gefahrensituation besteht und ein Verdacht

auf eine Straftat vorliegt, eine allgemeine, diffuse Unsicher­

heit bezüglich Zuständigkeiten und Rollen festzustellen,

sowohl auf Seite der Polizei wie auch bei der Staatsanwalt­

schaft.

Im Folgenden soll deshalb untersucht werden, was im

Schnittbereich von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

gilt. Der Fokus liegt dabei auf den für die Zusammenarbeit

von Polizei und Staatsanwaltschaft relevanten Fragen, wie

die jeweiligen Zuständigkeiten und der Umfang des staats­

anwaltschaftlichen Weisungsrechts. Denn die Erfahrung

zeigt es immer wieder: Die Kenntnis der Zuständigkeiten

der involvierten Personen und Behörden sowie ein gemein­

sames Rollenverständnis sind für das Gelingen der Zusam­

menarbeit zentral.

II. Überlagerung von Gefahrenabwehr

und Strafverfolgung

Einleitend werden die problematischen Fallkonstellationen

kurz dargelegt und die möglichen Gründe für die Unsicher­

heiten bei der Zusammenarbeit aufgezeigt.

1.

Gemengelagen

Die Klärung eines strafprozessualen Tatverdachtes ist Straf­

verfolgung; die Abwehr einer Gefahr oder die Beseitigung

einer Störung ist Gefahrenabwehr. Was in der Theorie so

einfach tönt, ist in der Praxis oft schwierig, weil in vielen

Ereignissen sowohl eine Gefahr abzuwehren als auch ein

Tatverdacht zu klären ist.

2

Solche Lebenssachverhalte wer­

2

Vgl. Pfander, Garantie innerer Sicherheit, Basel 1991, 96; Rein­

hard, Allgemeines Polizeirecht, Bern/Stuttgart/Wien 1993, 132 f.

1

Vorliegender Beitrag basiert auf der Masterarbeit gleichen Titels, wel­

che von der Autorin im Rahmen des Nachdiplomstudiums MAS Fo­

rensics 5 an der Universität Luzern verfasst worden ist, abrufbar un­

ter:

www.unilu.ch/weiterbildung/rf/masforensics/masterarbeiten­

masforensics5/.