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CellitinnenForum 1/2016
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Gibt man bei Google die Wortkom-
bination ‚Gewalt Altenheim‘ ein,
erhält man 137.000 gute Gründe,
das Thema in den Fokus zu rü-
cken. Die Seniorenhaus GmbH der
Cellitinnen mit ihren mittlerweile
20 Einrichtungen kommt in einer
maßgeschneiderten Schulung dem
Wunsch der Mitarbeiter nach, klar
zu machen, wann Gewalt vorliegt.
Denn häufig sind es die Grauzonen,
die im Alltag zu Unsicherheiten füh-
ren. Was macht man beispielsweise
mit einer an Demenz erkrankten
Bewohnerin, die trotz vieler guter
Worte nicht gewaschen, geschwei-
ge denn geduscht werden möchte?
Wie verhält man sich, wenn ein
Kollege aus der Verwaltung sich
gering schätzend über einen neuen
Bewohner äußert?
Das Konzept
Mit ihrem Gewaltpräventionskon-
zept geht die Seniorenhaus GmbH
über das vom Gesetzgeber ge-
forderte Maß hinaus. „Durch eine
nachhaltige und aktive Bearbeitung
des Themas soll eine Kultur des
Hinschauens und der Achtsamkeit
geschaffen werden“, erklärt Ge-
schäftsführerin Stephanie Kirsch.
„Dabei sensibilisieren wir die Mit-
arbeiter in den Schulungen für die
Problematik. Die anschließenden,
regelmäßigen Diskussionen in den
Teams und die Broschüre ‚Arbeits-
hilfe‘ rücken die Gewaltprävention
in das Zentrum unseres Handelns
und schaffen so Klarheit bei jedem
Einzelnen. Wir holen das Thema
aus der Tabuzone.“ Das praxisnah
ausgerichtete Seminar ist für alle
Mitarbeiter Pflicht, egal ob sie in
der Pflege, der Verwaltung, in der
Küche oder der Technik arbeiten.
Im Sommer 2016 werden alle die
Schulung durchlaufen haben. Das
Thema ‚gewaltfreie Kommuni-
kation‘ wird ab dann im internen
Fortbildungsprogramm als fester
Bestandteil zweimal im Jahr an-
geboten. Alle in den Einrichtungen
Tätige sind aufgefordert, sich auch
außerhalb von Fortbildungen über
die Angelegenheit aktiv auszutau-
schen, in Zweifelsfällen Rat und
Hilfe bei leitenden Kollegen ein-
Hinsehen und handeln!
Konzept zur Gewaltprävention in Seniorenhäusern
Wie die Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen Gewalt versteht:
Ich übe Gewalt aus oder erfah-
re Gewalt, wenn das Recht auf
Freiheit, die Selbstbestimmung
und die Würde eines anderen
Menschen oder meine eigene,
missachtet oder verletzt wird.
Die Ausübung von Gewalt kann
von allen im Seniorenhaus han-
delenden Personen ausgehen
(Mitarbeiter, Bewohner, Angehö-
rige...).
Gewalt kann verschiedene Be-
reiche betreffen, zum Beispiel:
■■
emotionale Vernachlässigung
■■
pflegerische Vernachlässigung
■■
vermeidbare Einschränkun-
gen der Freiheit und Ent-
scheidungsautonomie
■■
Medikamentenmissbrauch
■■
finanzielle Ausbeutung
■■
psychische Misshandlungen/
verbale Aggression
■■
körperliche Misshandlung