Ein würdiges Ende in vertrauter
Umgebung, das wünschen sich
viele Schwersterkrankte und Ster-
bende. Sowohl die ambulante als
auch die spezialisierte ambulante
Palliativversorgung soll die Lebens-
qualität und die Selbstbestimmung
dieser Menschen in ihrem Zuhause,
in Pflegeeinrichtungen, in stationä-
ren Hospizen oder in Einrichtun-
gen der Behindertenhilfe so weit
wie möglich erhalten, fördern oder
verbessern. Unter dem Dach der
Wohnanlage Sophienhof werden
neben der ambulanten oder sta-
tionären Pflege und dem Betreuten
Wohnen auch die ambulante und
die spezialisierte ambulante Pallia-
tivversorgung für den Kreis Düren
angeboten. Das CellitinnenForum
sprach mit Geschäftsführerin Ger-
linde Kremers und Pflegedienst-
leiterin Daniela Leroy über diese
besondere Form der Pflege.
Frau Leroy, ambulante allgemei-
ne Palliativversorgung (AAPV) und
spezialisierte ambulante Palliativ-
versorgung (SAPV) – was sind die
Unterschiede?
Beide Angebote richten sich an
Schwerstkranke, deren kurative
Therapie beendet und die palliative
Therapie eingeleitet wurde. Men-
schen die ihre letzten Wochen oder
Monate in den eigenen vier Wän-
den – zu Hause oder in einer Pflege-
einrichtung – verbringen möchten.
Wir beraten, begleiten und pflegen
diese Menschen in Absprache mit
dem Hausarzt oder Facharzt, teil-
weise unterstützt von einem ambu-
lanten Pflegedienst.
Unsere Notrufnummer ist 24 Stun-
den erreichbar. Patienten, die noch
recht stabil sind, erhalten die AAPV.
In diesem Fall bleibt der Hausarzt
der erste Ansprechpartner. Treten
Probleme auf, wenden sich unsere
Pflegefachkräfte an ihn. Besteht ein
besonderer Behandlungsbedarf,
sorgt sich neben dem Hausarzt
ein Team aus qualifizierten Pallia-
tivärzten, den sogenannten ‚QPÄs‘,
Seelsorgern, Schmerztherapeuten,
Psychoonkologen, Ehrenamtlichen
der Dürener/Jülicher Hospizbewe-
gung und unsere Palliativ-Pflege-
fachkräfte um den Patienten.
Wie können sich unsere Leser
den Ablauf einer SAPV vorstellen?
Schließlich müssen viele Menschen
rund um den Erkrankten koordiniert
werden.
Gerlinde Kremers: Wird ein
Schwersterkrankter aus der Klinik
entlassen, kann ihm für sieben Tage
eine spezialisierte ambulante Pal-
liativversorgung verordnet werden.
Das Krankenhaus setzt sich mit uns
und dem Hausarzt in Verbindung.
Je nachdem ob AAPV oder SAPV,
stellen wir das Team zusammen
und vereinbaren mit dem Patienten
und den Angehörigen einen Termin,
um den genauen Bedarf festzustel-
len. Sind Kinder zu betreuen? Auch
darauf achten wir und übernehmen
zum Teil die Organisation. Außer-
dem wickeln wir die Abrechnung
mit den Krankenkassen ab, sind
Ansprechpartner für den Hausarzt
und den ‚normalen‘ ambulanten
Pflegedienst.
Lösen Sie den Hausarzt und den
Pflegedienst nicht ab?
Rundum versorgt
Über die ambulante Palliativversorgung im Kreis Düren
Gerlinde Kremers
Daniela Leroy
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CellitinnenForum 1/2018
Medizin | Betreuung