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Ein würdiges Ende in vertrauter

Umgebung, das wünschen sich

viele Schwersterkrankte und Ster-

bende. Sowohl die ambulante als

auch die spezialisierte ambulante

Palliativversorgung soll die Lebens-

qualität und die Selbstbestimmung

dieser Menschen in ihrem Zuhause,

in Pflegeeinrichtungen, in stationä-

ren Hospizen oder in Einrichtun-

gen der Behindertenhilfe so weit

wie möglich erhalten, fördern oder

verbessern. Unter dem Dach der

Wohnanlage Sophienhof werden

neben der ambulanten oder sta-

tionären Pflege und dem Betreuten

Wohnen auch die ambulante und

die spezialisierte ambulante Pallia-

tivversorgung für den Kreis Düren

angeboten. Das CellitinnenForum

sprach mit Geschäftsführerin Ger-

linde Kremers und Pflegedienst-

leiterin Daniela Leroy über diese

besondere Form der Pflege.

Frau Leroy, ambulante allgemei-

ne Palliativversorgung (AAPV) und

spezialisierte ambulante Palliativ-

versorgung (SAPV) – was sind die

Unterschiede?

Beide Angebote richten sich an

Schwerstkranke, deren kurative

Therapie beendet und die palliative

Therapie eingeleitet wurde. Men-

schen die ihre letzten Wochen oder

Monate in den eigenen vier Wän-

den – zu Hause oder in einer Pflege-

einrichtung – verbringen möchten.

Wir beraten, begleiten und pflegen

diese Menschen in Absprache mit

dem Hausarzt oder Facharzt, teil-

weise unterstützt von einem ambu-

lanten Pflegedienst.

Unsere Notrufnummer ist 24 Stun-

den erreichbar. Patienten, die noch

recht stabil sind, erhalten die AAPV.

In diesem Fall bleibt der Hausarzt

der erste Ansprechpartner. Treten

Probleme auf, wenden sich unsere

Pflegefachkräfte an ihn. Besteht ein

besonderer Behandlungsbedarf,

sorgt sich neben dem Hausarzt

ein Team aus qualifizierten Pallia-

tivärzten, den sogenannten ‚QPÄs‘,

Seelsorgern, Schmerztherapeuten,

Psychoonkologen, Ehrenamtlichen

der Dürener/Jülicher Hospizbewe-

gung und unsere Palliativ-Pflege-

fachkräfte um den Patienten.

Wie können sich unsere Leser

den Ablauf einer SAPV vorstellen?

Schließlich müssen viele Menschen

rund um den Erkrankten koordiniert

werden.

Gerlinde Kremers: Wird ein

Schwersterkrankter aus der Klinik

entlassen, kann ihm für sieben Tage

eine spezialisierte ambulante Pal-

liativversorgung verordnet werden.

Das Krankenhaus setzt sich mit uns

und dem Hausarzt in Verbindung.

Je nachdem ob AAPV oder SAPV,

stellen wir das Team zusammen

und vereinbaren mit dem Patienten

und den Angehörigen einen Termin,

um den genauen Bedarf festzustel-

len. Sind Kinder zu betreuen? Auch

darauf achten wir und übernehmen

zum Teil die Organisation. Außer-

dem wickeln wir die Abrechnung

mit den Krankenkassen ab, sind

Ansprechpartner für den Hausarzt

und den ‚normalen‘ ambulanten

Pflegedienst.

Lösen Sie den Hausarzt und den

Pflegedienst nicht ab?

Rundum versorgt

Über die ambulante Palliativversorgung im Kreis Düren

Gerlinde Kremers

Daniela Leroy

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CellitinnenForum 1/2018

Medizin | Betreuung