Liebe Leserinnen, Liebe Leser,
Sie wissen doch genau, was Sie wollen? Wo und wie Sie wohnen möchten,
welches Auto Ihre Ansprüche erfüllt, welches Urlaubsziel die nötige Ruhe
und Entspannung bietet. Wie oft sitzen Sie mit Ihrer Familie zusammen und
sprechen über diese, für Ihr Wohlbefinden ‚wichtigen‘ Themen? Aber wie
oft haben Sie sich schon mit Ihren Angehörigen darüber unterhalten, was
im Falle eines gravierenden Unfalls oder einer schweren Krankheit mit Ihnen
oder Ihren Lieben geschehen soll? Wie möchten Sie behandelt werden,
wie weit sollen Medizin und Technik Ihr Leben bestimmen und vor allen
Dingen, wer soll dafür zuständig sein, entsprechend Ihren Wünschen und
Verfügungen zu handeln, wenn Sie selbst es nicht mehr können. Was stellen
Sie sich vor, was möchten Sie, wenn Sie hochbetagt Ihrer Alltagssituation
nicht mehr gewachsen sind?
Sich mit Krankheiten, Unfällen und ihren möglichen Folgen zu beschäftigen, das fällt keinem leicht. Besonders
dann nicht, wenn man jung ist oder mitten im Leben steht. Die Abfassung eines Testamentes, einer Vorsorgevoll-
macht oder einer Patientenverfügung führt einem die Endlichkeit des Daseins vor Augen, lässt Dinge oder auch
Tatsachen offensichtlich werden, mit denen man sich eigentlich gar nicht beschäftigen möchte. Aber wie gut fühlt
man sich, wenn man etwas erfolgreich erledigt und grundsätzlich geregelt hat: Sie allein bestimmen, wer in Ihrem
Sinne handelt, wer Ihre Wünsche erfüllt. Und wenn Sie nicht das eigene Wohl vor Augen haben, dann denken Sie
doch an Ihre Familie. Möchten Sie es Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern zumuten zu entscheiden, ob beispiels-
weise lebenserhaltende Maßnahmen bis zu einem qualvollen Ende aufrechterhalten werden? Wie schwer tun sich
Angehörige damit, im Sinne des Kranken zu entscheiden, ob eine zusätzliche Operation, eine weitere Dialyse, eine
Weiterführung der Ernährung durch eine Magensonde gewünscht ist.
Lassen Sie mich unser ‚ernstes‘ Titelthema mit einer kleinen, aber bedenkenswerten Anekdote beenden: Ein
Kollege sagte einmal, dass ihn Wollpullover, direkt auf der Haut getragen, geradezu quälen. Deshalb hätte er jetzt
schon aufgeschrieben, dass, falls er einmal demenzerkrankt sei, niemand ihm einen Wollpullover anziehen dürfe.
Er möchte diese fürchterliche Qual nicht erleiden, ohne den Grund seines Unwohlbefindens äußern zu können.
Und wenn alle davon wüssten, dann wäre ihm, aber auch denjenigen, die ihn betreuen, sehr geholfen. Bei der
Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung geht es augenfällig um mehr als um kratzende Wolle. Aber sie ver-
deutlicht sehr anschaulich – es geht um umsorgtes, menschenwürdiges Wohlergehen im Alter und im Krankheitsfall.
Hans Mauel
Vorsitzender des Vorstandes
der Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria
Vorwort
CellitinnenForum 3/2017
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