Die ganzheitliche Begleitung und
Betreuung im Seniorenhaus schließt
künftig das Angebot einer qualifizier-
ten Beratung zur Erstellung einer
Patientenverfügung ein. Die neu vor-
gesehene „gesundheitliche Versor-
gungsplanung“ (§ 132g SGB V) sieht
vor, dass Senioreneinrichtungen ih-
ren Bewohnern ab dem Jahr 2017
diese über die Krankenversicherung
abrechenbare Leistung anbieten
können. Bislang existieren
jedoch weder Qualitäts-
standards im Hinblick auf
kompetente Unterstüt-
zungsangebote bei der Er-
stellung, noch Regelungen,
die die Umsetzung erstellter
Patientenverfügungen in
der Praxis sicherstellen.
Ebenso ist die Finanzierung
dieser Leistung noch nicht
geklärt. Dennoch plant die
Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen,
gemeinsam mit der Abteilung Seel-
sorge im Sozial- und Gesundheits-
wesen des Erzbischöflichen Ge-
neralvikariats Köln, schon weiter.
Angedacht ist ein auf drei Jahre an-
gelegtes Kooperationsprojekt, an
dem die vier Kölner Seniorenhäuser
teilnehmen und je eine Einrichtung
aus den anderen Regionen.
Ziel ist es, Patientenwünsche für
Behandlung und Versorgung in
der letzten Lebensphase deutlich
zu verbessern sowie Ärzten und
Pflegenden eine größere Hand-
lungssicherheit zu geben. Denn bei
nicht vorhandener, nicht verfügbarer
oder auf die eingetretene Entschei-
dungssituation nicht anwendbarer
Patientenverfügung, wird bei einer
gesundheitlichen Krisensituation
standardmäßig lebensrettend und
lebensverlängernd behandelt. Es
ist jedoch bekannt, dass viele, ge-
rade hochbetagte und/oder durch
mehrere Vorerkrankungen belastete
Menschen an ihrem Lebensende
nicht mehr alle noch möglichen le-
bensverlängernden Behandlungen
erhalten möchten. Obwohl Krisen-
situationen dieser Art in Einrichtun-
gen der Altenhilfe vorhersehbar sind,
werden die Behandlungswünsche
der Bewohner für solche Situa-
tionen bislang nicht systematisch
erhoben.
Selbstverständlich entscheidet
der Bewohner, ob er das Bera-
tungsangebot annehmen möchte
oder nicht. Bestandteil des Kon-
zepts ist auch die turnusmäßige
oder anlassbezogene Überprü-
fung der festgelegten Wünsche,
die natürlich jederzeit auch wie-
der verändert werden können.
Am Ende des Projekts soll in den
sechs Seniorenhäusern eine Hand-
lungskompetenz zur Verfügung
stehen, die die gesetzlichen Be-
stimmungen der gesundheitlichen
Vorsorgeplanung erfüllt. Aus den
gewonnenen Erfahrungen wird ein
Leitfaden entwickelt, an dem sich
die anderen Seniorenhäuser orien-
tieren.
In der dreijährigen Pilot-
phase sollen mindestens
sechs Mitarbeiter zum Ge-
sprächsbegleiter qualifiziert
werden. Sie begleiten und
beraten Bewohner oder de-
ren rechtliche Vertreter bei
der Erstellung einer Patien-
tenverfügung, die in Ent-
scheidungssituationen aus-
sagekräftig und anwendbar
ist. Darüber hinaus werden
alle Mitarbeiter der Häuser, die dort
tätigen Hausärzte und weitere Be-
rufsgruppen wie Rettungsdienste
oder Berufsbetreuer im Umgang
mit Patientenverfügungen informiert
und geschult. Sehr wichtig ist die
Vernetzung aller Beteiligten, damit
die Wünsche und Vorstellungen des
Bewohners auch tatsächlich umge-
setzt werden. Momentan steckt das
Projekt noch in der Planungsphase,
in der die Finanzierung aus Förder-
mitteln angestrebt wird. Das Modell-
projekt soll zudem wissenschaftlich
begleitet werden.
Thomas Nauroth
Qualitätsmanager
Gut beraten im Seniorenhaus
Patientenverfügungen müssen hieb- und stichfest sein
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CellitinnenForum 3/2017
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