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Die ganzheitliche Begleitung und

Betreuung im Seniorenhaus schließt

künftig das Angebot einer qualifizier-

ten Beratung zur Erstellung einer

Patientenverfügung ein. Die neu vor-

gesehene „gesundheitliche Versor-

gungsplanung“ (§ 132g SGB V) sieht

vor, dass Senioreneinrichtungen ih-

ren Bewohnern ab dem Jahr 2017

diese über die Krankenversicherung

abrechenbare Leistung anbieten

können. Bislang existieren

jedoch weder Qualitäts-

standards im Hinblick auf

kompetente Unterstüt-

zungsangebote bei der Er-

stellung, noch Regelungen,

die die Umsetzung erstellter

Patientenverfügungen in

der Praxis sicherstellen.

Ebenso ist die Finanzierung

dieser Leistung noch nicht

geklärt. Dennoch plant die

Seniorenhaus GmbH der Cellitinnen,

gemeinsam mit der Abteilung Seel-

sorge im Sozial- und Gesundheits-

wesen des Erzbischöflichen Ge-

neralvikariats Köln, schon weiter.

Angedacht ist ein auf drei Jahre an-

gelegtes Kooperationsprojekt, an

dem die vier Kölner Seniorenhäuser

teilnehmen und je eine Einrichtung

aus den anderen Regionen.

Ziel ist es, Patientenwünsche für

Behandlung und Versorgung in

der letzten Lebensphase deutlich

zu verbessern sowie Ärzten und

Pflegenden eine größere Hand-

lungssicherheit zu geben. Denn bei

nicht vorhandener, nicht verfügbarer

oder auf die eingetretene Entschei-

dungssituation nicht anwendbarer

Patientenverfügung, wird bei einer

gesundheitlichen Krisensituation

standardmäßig lebensrettend und

lebensverlängernd behandelt. Es

ist jedoch bekannt, dass viele, ge-

rade hochbetagte und/oder durch

mehrere Vorerkrankungen belastete

Menschen an ihrem Lebensende

nicht mehr alle noch möglichen le-

bensverlängernden Behandlungen

erhalten möchten. Obwohl Krisen-

situationen dieser Art in Einrichtun-

gen der Altenhilfe vorhersehbar sind,

werden die Behandlungswünsche

der Bewohner für solche Situa-

tionen bislang nicht systematisch

erhoben.

Selbstverständlich entscheidet

der Bewohner, ob er das Bera-

tungsangebot annehmen möchte

oder nicht. Bestandteil des Kon-

zepts ist auch die turnusmäßige

oder anlassbezogene Überprü-

fung der festgelegten Wünsche,

die natürlich jederzeit auch wie-

der verändert werden können.

Am Ende des Projekts soll in den

sechs Seniorenhäusern eine Hand-

lungskompetenz zur Verfügung

stehen, die die gesetzlichen Be-

stimmungen der gesundheitlichen

Vorsorgeplanung erfüllt. Aus den

gewonnenen Erfahrungen wird ein

Leitfaden entwickelt, an dem sich

die anderen Seniorenhäuser orien-

tieren.

In der dreijährigen Pilot-

phase sollen mindestens

sechs Mitarbeiter zum Ge-

sprächsbegleiter qualifiziert

werden. Sie begleiten und

beraten Bewohner oder de-

ren rechtliche Vertreter bei

der Erstellung einer Patien-

tenverfügung, die in Ent-

scheidungssituationen aus-

sagekräftig und anwendbar

ist. Darüber hinaus werden

alle Mitarbeiter der Häuser, die dort

tätigen Hausärzte und weitere Be-

rufsgruppen wie Rettungsdienste

oder Berufsbetreuer im Umgang

mit Patientenverfügungen informiert

und geschult. Sehr wichtig ist die

Vernetzung aller Beteiligten, damit

die Wünsche und Vorstellungen des

Bewohners auch tatsächlich umge-

setzt werden. Momentan steckt das

Projekt noch in der Planungsphase,

in der die Finanzierung aus Förder-

mitteln angestrebt wird. Das Modell-

projekt soll zudem wissenschaftlich

begleitet werden.

Thomas Nauroth

Qualitätsmanager

Gut beraten im Seniorenhaus

Patientenverfügungen müssen hieb- und stichfest sein

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CellitinnenForum 3/2017

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