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Kaum ein Thema in der Medizin ist

so sehr umrankt von Mythen wie die

Organspende, die Skepsis in der Be-

völkerung ist groß. Wenn man aber

über ein Testament, eine Vorsor-

gevollmacht oder eine Patientenver-

fügung nachdenkt, lohnt sich auch

der Gedanke daran, ob man sich

vorstellen kann, Organspender zu

werden. Denn für viele Patienten ist

ein Spenderorgan imwahrsten Sinne

des Wortes lebenswichtig. Leider ist

die Spendenbereitschaft in Deutsch-

land stark rückläufig. Wurden 2005

noch 1.200 Organe gespendet, so

waren es 2015 nur noch knapp 880.

Wer sich mit dem Thema beschäf-

tigt, sollte wissen, dass nur sehr

wenige Menschen überhaupt als

Spender in Frage kommen. Denn

nur wenn bei einem beatmeten

Patienten der Hirntod diagnostiziert

wird, sind die Bedingungen für eine

Organentnahme geschaffen. Aus-

nahmen sind Lebendspenden, bei

denen beispielsweise die Niere eines

Verwandten transplantiert wird. In

Deutschland gilt gesetzlich die ‚er-

weiterte Zustimmungslösung‘; das

bedeutet, dass man zu Lebzeiten

ausdrücklich einer Organspende zu-

stimmen muss. Fehlt ein schriftlicher

Nachweis, können die Angehörigen

eine Zustimmung gemäß des mut-

maßlichen Patientenwillens zur Or-

ganspende erteilen. Anders ist das

etwa in Spanien. Hier dürfen hirnto-

ten Patienten Organe entnommen

werden, wenn sie dem zu Lebzeiten

nicht ausdrücklich widersprochen

haben.

Wie ist das Prozedere in Deutsch-

land? Zwei voneinander unabhän-

gige Ärzte müssen in einem streng

festgelegten zeitlichen Abstand den

Hirntod des Patienten feststellen.

Dann wird hausintern der Transplan-

tationsbeauftragte benachrichtigt,

der als Koordinator die Deutsche

Stiftung für Organspende (DSO)

informiert. Es folgen Gespräche mit

den Angehörigen, um die legitimen

Voraussetzungen einer Spende zu

klären. Stimmen die Angehörigen

zu, werden umfangreiche medizi-

nische Untersuchungen am Ver-

storbenen durchgeführt. Wenn alle

Bedingungen für eine Organentnah-

me erfüllt sind, werden die Daten

zur Organvermittlung an Eurotrans-

plant übertragen. Ist ein passender

Organempfänger gefunden, wird

das Organ entnommen und zum

entsprechenden Transplantations-

zentrum gebracht. Hier findet dann

die Organtransplantation statt.

Durch diesen festgeschriebenen

Prozess und viele Kontrollinstanzen

ist gewährleistet, dass es nicht zu

Chancenungleichheiten oder Un-

gereimtheiten kommt. Wer letztlich

das Organ bekommt, wird nach

Dringlichkeit und Erfolgsaussicht

entschieden.

Den Klinikmitarbeitern kommt beim

Thema Organspende eine beson-

ders wichtige Rolle zu. Aus diesem

Grund hatte das Ethik-Team des

St. Vinzenz-Hospitals alle Mitarbeiter

und die Ethik-Teams der anderen

Krankenhäuser des Verbundes zu

einer Veranstaltung eingeladen. Hier

wurde nach interessanten Fachvor-

trägen angeregt und auch kritisch

diskutiert.

Organspende ist Vertrauenssache

Über die Kriterien zur Entnahme von Organen

Weitere Informationen zum Thema Organspende finden Sie beispielsweise

unter

www.organspende-info.de

oder

www.dso.de

CellitinnenForum 3/2017

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