Seit Mitte Mai 2013 finden im
Kölner St. Franziskus-Hospital re-
gelmäßig Einzelberatungen zum
Thema Patientenverfügung statt.
Auf Initiative einiger Mitarbeiter des
damaligen Ethikteams wurde die
Beratungsstelle ins Leben gerufen.
Die Krankenhausgeschäftsführung
unterstützt sie finanziell und durch
die Freistellung der Seelsorgerinnen,
Mitarbeiter aus dem Ethikteam und
anderer Experten, die sich mit Pa-
tientenverfügungen gut auskennen.
Die Öffentlichkeitsarbeit für die Bera-
tungsstelle wird vom Büro für Unter-
nehmenskommunikation begleitet.
Pfarrerin Andrea Máthé und Pasto-
ralreferentin Anne Kruse sowie die
ehemalige Chefärztin Dr. Marion
Reimer werden von Pfarrer Harald
Kampmann, evangelischer Pfarrer
a.D., und Dr. Sylvia Klauser, Ethik-
referentin der Stiftung der Cellitinnen
zur hl. Maria, in der Beratungsarbeit
unterstützt. Die Beratungsstelle wur-
de in den vergangenen vier Jahren
in ein gutes Netzwerk gemeinnüt-
ziger Vereine in Köln eingebunden.
Caritas, Deutsches
Rotes Kreuz und
das Seniorenbüro
Ehrenfeld schicken
Ratsuchende in die
Beratungsstunden.
Jeden Dienstag von
16:00 bis 18:00 Uhr
haben Besucher
jeweils eine Stunde
Zeit, um Fragen zu
Patientenverfügun-
gen und Vorsorgevollmachten zu
stellen. Diese beziehen sich zum
einen auf die juristischen Grund-
lagen, zum anderen werden aber
auch ethische Bedenken artikuliert.
Seit dem bereits erwähnten BGH-
Urteil vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16)
sind viele Menschen verunsichert:
Ist ihre Patientenverfügung noch so
formuliert, dass sie im Fall des Falles
in ihrem Sinne umgesetzt werden
kann? Vermehrt suchen Bürger die
Beratungsstelle auf, um ihre Pa-
tientenverfügungen noch einmal zu
diskutieren. Natürlich sollen sie so
spezifisch wie möglich sein, jedoch
können die Verfügungen niemals alle
möglichen gesundheitlichen Not-
fälle abbilden. Darum ist es wichtig,
dass Ratsuchende mit ihren Vorsor-
gebevollmächtigten und ihren Haus-
ärzten ausgiebig über ihre Wünsche
am Ende des Lebens sprechen.
Nur wenn Ärzte und Pfleger in den
Krankenhäusern den Willen des zu
behandelnden Patienten genau ken-
nen und eine möglichst stichhaltige
Patientenverfügung vorliegt, können
sie auf lebensverlängernde
Maßnahmen verzichten.
Die Mitarbeiter der Bera-
tungsstelle haben in der
mehr als vierjährigen
Beratungsarbeit im
Durchschnitt wöchent-
lich 2,43 Beratungen
durchgeführt. Hinzu kommen
natürlich noch die Gesprä-
che zur Patientenverfügung,
die mit stationären Patienten
geführt werden. Wie viel-
schichtig und wie per-
sönlich das Motiv für
die Inanspruchnahme
einer solchen Beratung
sein kann, zeigt das Beispiel
auf der folgenden Seite.
Dr. Sylvia Klauser
Ethikreferentin
Auf den Ernstfall vorbereitet?
Beratung über Patientenverfügung am St. Franziskus-Hospital
Wenn auch Sie gerne Informationen über Patientenverfügung und Vor-
sorgevollmacht haben möchten, rufen Sie uns bitte an und wir verein-
baren einen Beratungstermin.
Beratungsstelle für Patientenverfügungen
St. Franziskus-Hospital
Schönsteinstr. 63 · 50825 Köln · Telefon 0152–55757904
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CellitinnenForum 3/2017
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