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Seit Mitte Mai 2013 finden im

Kölner St. Franziskus-Hospital re-

gelmäßig Einzelberatungen zum

Thema Patientenverfügung statt.

Auf Initiative einiger Mitarbeiter des

damaligen Ethikteams wurde die

Beratungsstelle ins Leben gerufen.

Die Krankenhausgeschäftsführung

unterstützt sie finanziell und durch

die Freistellung der Seelsorgerinnen,

Mitarbeiter aus dem Ethikteam und

anderer Experten, die sich mit Pa-

tientenverfügungen gut auskennen.

Die Öffentlichkeitsarbeit für die Bera-

tungsstelle wird vom Büro für Unter-

nehmenskommunikation begleitet.

Pfarrerin Andrea Máthé und Pasto-

ralreferentin Anne Kruse sowie die

ehemalige Chefärztin Dr. Marion

Reimer werden von Pfarrer Harald

Kampmann, evangelischer Pfarrer

a.D., und Dr. Sylvia Klauser, Ethik-

referentin der Stiftung der Cellitinnen

zur hl. Maria, in der Beratungsarbeit

unterstützt. Die Beratungsstelle wur-

de in den vergangenen vier Jahren

in ein gutes Netzwerk gemeinnüt-

ziger Vereine in Köln eingebunden.

Caritas, Deutsches

Rotes Kreuz und

das Seniorenbüro

Ehrenfeld schicken

Ratsuchende in die

Beratungsstunden.

Jeden Dienstag von

16:00 bis 18:00 Uhr

haben Besucher

jeweils eine Stunde

Zeit, um Fragen zu

Patientenverfügun-

gen und Vorsorgevollmachten zu

stellen. Diese beziehen sich zum

einen auf die juristischen Grund-

lagen, zum anderen werden aber

auch ethische Bedenken artikuliert.

Seit dem bereits erwähnten BGH-

Urteil vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16)

sind viele Menschen verunsichert:

Ist ihre Patientenverfügung noch so

formuliert, dass sie im Fall des Falles

in ihrem Sinne umgesetzt werden

kann? Vermehrt suchen Bürger die

Beratungsstelle auf, um ihre Pa-

tientenverfügungen noch einmal zu

diskutieren. Natürlich sollen sie so

spezifisch wie möglich sein, jedoch

können die Verfügungen niemals alle

möglichen gesundheitlichen Not-

fälle abbilden. Darum ist es wichtig,

dass Ratsuchende mit ihren Vorsor-

gebevollmächtigten und ihren Haus-

ärzten ausgiebig über ihre Wünsche

am Ende des Lebens sprechen.

Nur wenn Ärzte und Pfleger in den

Krankenhäusern den Willen des zu

behandelnden Patienten genau ken-

nen und eine möglichst stichhaltige

Patientenverfügung vorliegt, können

sie auf lebensverlängernde

Maßnahmen verzichten.

Die Mitarbeiter der Bera-

tungsstelle haben in der

mehr als vierjährigen

Beratungsarbeit im

Durchschnitt wöchent-

lich 2,43 Beratungen

durchgeführt. Hinzu kommen

natürlich noch die Gesprä-

che zur Patientenverfügung,

die mit stationären Patienten

geführt werden. Wie viel-

schichtig und wie per-

sönlich das Motiv für

die Inanspruchnahme

einer solchen Beratung

sein kann, zeigt das Beispiel

auf der folgenden Seite.

Dr. Sylvia Klauser

Ethikreferentin

Auf den Ernstfall vorbereitet?

Beratung über Patientenverfügung am St. Franziskus-Hospital

Wenn auch Sie gerne Informationen über Patientenverfügung und Vor-

sorgevollmacht haben möchten, rufen Sie uns bitte an und wir verein-

baren einen Beratungstermin.

Beratungsstelle für Patientenverfügungen

St. Franziskus-Hospital

Schönsteinstr. 63 · 50825 Köln · Telefon 0152–55757904

E-Mail

patientenverfuegung.kh-franziskus@cellitinnen.de

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CellitinnenForum 3/2017

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