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Seit mein Cousin vor einigen Jah-

ren mit Mitte vierzig aufgrund einer

schweren Erkrankung verstarb,

treibt mich das Thema Patienten-

verfügung um. Also entschließe ich

mich, das Beratungsangebot im

St. Franziskus-Hospital in Anspruch

zu nehmen. Ich

ve re i nba re

telefonisch

einen Bera-

tungstermin mit

Anne Kruse, Kran-

kenhausseel-

sorgerin und

Mitglied des

Eth i k-Teams

im Ehrenfelder

Krankenhaus.

Im Wechsel

mit vier Kollegin-

nen und Kollegen

nimmt sie die

Beratungstermi-

ne wahr. Sie hat

eine Stunde für

mich und mein

Anliegen Zeit.

„Warum

möchten Sie

eine Patien-

tenverfügung ver-

fassen?“, fragt mich Anne Kruse –

und dies ist die wichtigste Frage im

ganzen Gespräch, denn nun bin ich

gefordert, meine Gedanken konkret

auszusprechen. Und genau dies

setzt dann ja auch die Weichen

für meine Entscheidungen zu den

einzelnen Punkten. „Am allerwich-

tigsten ist die Vorsorgevollmacht“,

erläutert Anne Kruse. Denn so

gebe ich den Menschen, denen

ich künftige Entscheidungen und

meine Willensvertretung anver-

traue, überhaupt erst die recht-

liche Grundlage dafür. Hier muss

ich mich aber ‚nur‘ für bestimmte

organisatorische Wege, noch nicht

für inhaltliche Ausgestaltungen ent-

scheiden.

Danach beginnen wir über die

Patientenverfügung zu sprechen.

Und hier geht es nun ins Detail. In

welchen Situationen soll die Ver-

fügung gelten? Nur wenn ich mich

im unmittelbaren Sterbeprozess

befinde? Oder auch schon im End-

stadium einer tödlich verlaufenden

Krankheit? Es geht darum, meinen

Erfahrungen und Befürchtungen

zu Krankheit, Leiden und Sterben

Raum und Gestalt zu geben. Das

fällt mir nicht an allen Stellen leicht.

„Die meisten Men-

schen machen sich

erst bei eintretender

schwerer Erkrankung

oder im höheren Le-

bensalter Gedanken

zu dem Thema“, weiß

Anne Kruse. Aber was,

wenn ich nach einem

Unfall nicht mehr in der

Lage bin, Entscheidun-

gen selbst zu treffen?

Ich will den mir nahe-

stehenden Menschen

eine Entscheidungs-

hilfe an die Hand geben, sollte der

Ernstfall eintreten. Wir reden über

lebenserhaltende Maßnahmen,

Schmerz- und Symptombehand-

lung und viele andere Eventualitä-

ten. Anne Kruse hat einen Leitfaden

und einen Bogen zur Hand, in dem

man die unterschiedlichen Hand-

lungsoptionen nachlesen und an-

kreuzen kann. Ich muss nicht alles

sofort entscheiden. Einige Dinge

nehme ich mit nach Hause, um sie

mit meinem Mann zu besprechen.

Ein wichtiger Punkt: Mit den Men-

schen, denen man eine Vollmacht

erteilt, imGespräch bleiben – einige

Formulare müssen sie mit unter-

schreiben – und auch sich selbst

regelmäßig prüfend fragen, ob die

einmal festgelegten Wünsche noch

aktuell sind. Nach unserem Bera-

tungsgespräch bin ich beruhigt.

Nun kann ich mit gutem Gewissen

die Vertretung meiner Interessen im

Ernstfall anderen Menschen anver-

trauen.

Denkanstoß durch Beratung

Selbstbestimmte Entscheidung setzt Information voraus

CellitinnenForum 3/2017

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