01 / 2015
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In letzter Zeit ist deutlich geworden, dass Informations-
bedarf darüber besteht, welche Arzneimittel und Medizin-
produkte in der öffentlichen Apotheke vorrätig gehalten
werden müssen. Aus diesem Anlass stellen wir nachfol-
gend die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung
zum Thema Notfallsortiment noch einmal ausführlich dar.
Mit der Novelle der Apothekenbetriebsordnung im Juni
2012 ist die Bevorratung mit Präparaten gegen diverse In-
toxikationen und Überdosierungen (z. B. Naloxon, Atro-
pin, DMAP, Natriumthiosulfat, Toloniumchlorid) sowie mit
Emetika (z.B. Apomorphin, Ipecacuanha-Sirup) nicht mehr
erforderlich. Im Hinblick auf eine bessere Versorgung von
ambulanten Palliativpatienten hingegen ist die Vorratshal-
tung von Betäubungsmitteln in der öffentlichen Apothe-
ke konkretisiert worden. Neben den üblichen Analgetika
sind nun auch Opioide zur Injektion und zum Einnehmen
mit unmittelbarer sowie mit veränderter Wirkstofffreiset-
zung vorrätig zu halten. Die erforderliche Mindestmenge
an Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinpro-
dukten, die der Apotheker vorrätig halten muss, ist nach
Apothekenbetriebsordnung auf den durchschnittlichen
Bedarf für eine Woche festgelegt.
In Anlehnung an die Präparate-Empfehlungen der Arz-
neimittelkommission der deutschen Apotheker sowie an
die Empfehlungen des Berufsverbandes der Palliativme-
diziner in Westfalen-Lippe und dem Landesverband NRW
der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin haben wir
nachfolgende Übersicht aufgestellt:
Notfallsortiment nach § 15 Apothekenbetriebsordnung
Diese Arzneimittel und Medizinprodukte müssen vorrätig gehalten werden
§ 15 ApBetrO Abs. 1
Beispiele für Arzneistoffe und Handelspräparate Anmerkungen
1. Analgetika
Nicht-Opioidanalgetika sowie niederpotente
Opioidanalgetika in peroraler Darreichungs-
form, wie z. B. Paracetamol, Ibuprofen,
Metamizol, Tramadol, Tilidin/Naloxon oder
Dihydrocodein
Je eine Packung (N1/N2, 10-20 St.) von z. B. Paracetamol
(500mg), Ibuprofen (600 mg), Metamizol (500 mg) und
Tramadol (50mg)
2. Betäubungsmittel,
darunter
t Opioide zur Injektion;
t Opioide zum Einnehmen
mit unmittelbarer Wirk-
stofffreisetzung;
t Opioide zum Einnehmen
mit veränderter Wirkstoff-
freisetzung
t Opioide in transdermaler
Darreichungsform
t Opioide in transmucosaler
Darreichungsform
z.B. Morphin 10mg/ml 5 Ampullen;
z.B. Oramorph® 10 EDB
Trinkampullen oder Morphin Merck 2%
Tropfen (50ml) oder Sevredol® 10mg
20 Filmtabletten;
z.B. Morphin 10mg 20 Retardtabletten/-
kapseln
z.B. Fentanyl 25 μg Pflaster 5 St.
z.B. Fentanyl Pfl. in anderen Stärken
z.B. Abstral 100 μg Sublingualtbl. 10 St.
z.B. Instanyl 100 μg Nasenspray 1,8 ml oder
z.B. Pecfent 100 μg Nasenspray 8 Sprühstöße
t Applikationsform und Dosierung werden individuell
gewählt
t Applikationsintervall und Tageshöchstdosis sowie
BtMVV sind zu beachten
Für diese Opioide würde es auch ausreichen, wenn
sichergestellt wäre, dass sie jederzeit, also 24 Stunden
am Tag an 7 Tagen der Woche kurzfristig (innerhalb
von ca. 2 Stunden) aus einer anderen Apotheke inner-
halb desselben Filialverbundes zuverlässig beschafft
werden könnten.
3. Glucocorticosteroide zur
Injektion
Dexamethason 8 mg Amp. 3 St. und
Dexamethason 8 mg Amp. 10 St.
Dosierung je nach Indikation (akut lebensbedrohlicher
Zustand, anaphylaktischer Schock oder schwerer Asthma-
anfall) gemäß Fachinformation
4. Antihistaminika zur
Injektion
z. B. Dimetinden (z.B. Fenistil®) oder
Clemastin (z.B. Tavegil®)
Injektionslösung (5 Ampullen)
t Intravenöse H1-Antihistaminika zur Akuttherapie
schwerer allergischer bzw. anaphylaktischer Reakti-
onen (nach Epinephrin)
t Dosierung: 1 Ampulle i.v.
5. Glucocorticoide zur
Inhalation zur Behand-
lung von Rauchgas-Into-
xikationen
1 Dos.-Aerosol Ventolair® oder Junik® oder
Beclometason-CT oder -ratiopharm® oder
anderes
400 μg Beclometasondipropionat unmittelbar nach
Rauchgasexposition. Wiederholte Gabe möglich. Nach
Ablauf von weiteren 2 h erneut 400 μg. Bei weiterhin
auftretenden Symptomen (Husten, Dyspnoe) Fortsetzung
der Therapie mit 400 μg alle 2 Stunden bis zum Abklin-
gen der Beschwerden
APOTHEKENBETRIEB