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GELEHRTE GESELLSCHAFTEN.
jetzige grossartige Wirksamkeit der Gesellschaft hervorge-
rufen zu haben.
Die
islåndische literarische Gesellschaft
,
gestiftet
1816, hat zum Hauptzweck die Erhaltung der isliindischen
Sprache und Literatur. Sie besteht aus zwei Abtheilun-
gen, die eine zu Reykiavik auf Island, die andere zu Ko
penhagen.
Der
skandinavischen Gesellschaft,
erst 1843 gestiftet.
Zweck ist, den Verkehr der drei nordischen Yolker m it ein-
ander zu fordern, zunachst in geistiger Beziehung. Die Ge
sellschaft hat durch interessante Vortrage, durch gesellige,
regelmassige Zusammenkiinfte und mehrere Festivitaten,
so wie durch Herausgabe einiger Schriften allerdings Vieles
im Interesse ihrer Zwecke gew irkt; auch hat sie Gesell-
schaften in derselben Tendenz in Stockholm, Christiania,
Lund und Upsala hervorgerufen.
Die
Gesellschaft fu r den rechten Gebrauch der
Pressfreiheit
(Trykkefrihedsselkabet) ist 1835 gestiftet.
Die ursprungliche Tendenz des Vereins w ar: die Rechte,
welche sich die danische Presse einmal erworben hatte,
gegen die Eingriffe einer hoheren Macht zu schiitzen, zu
gleich aber auch die Presse vor dem Missbrauche eben die-
ser Rechte zu bewahren. Die Gesellschaft zahlt viele Mit
glieder, jedoch mochte die Mehrzahl dieser wohl aus dem
Grunde eingetreten sein, dass sie als solche unentgeltlich
die nicht wenigen Schriften gemeinntitziger und interessan-
ter A rt, welche die Gesellschaft herausgegeben, erhalt.
Diese Gesellschaft besteht zwar heute n o ch , ist jedoch
durch die Neugestaltung der Dinge nicht mehr zweck-
gemass und sieht daher ihrer ganzlichen Auflosung ent-
gegen.
Die
Gesellschaft der Landwirtlischaft
ward schon
1769 gegriindet und hat das Verdienst mehrere landwirth-
schaftliche Schriften und Unternehmungen ins Leben geru-