AKWL - MB Nr. 1/2013 (13.02.2013) - page 16

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01/2013
Apothekenbetrieb / QMS
Als „Prüfzertifikat“ genügt auch ein
chargenbezogenes Analysenproto-
koll, mit dem die verantwortliche
Sachkundige Person nach Arzneimit-
telgesetz die Charge freigegeben
hat.
Eignung von Dermatika-Grundlagen für die Rezeptur
Kosmetika mit pharmazeutischer Qualität dürfen verarbeitet werden
Ärzte verschreiben häufig (unbe-
wusst) Rezepturen, deren Grundlage
den Status eines Kosmetikums oder
eines Medizinproduktes hat. Darüber,
ob eine Dermatika-Grundlage bei der
Arzneimittelherstellung in der Apo-
theke eingesetzt werden darf oder
nicht, entscheidet nicht die offizielle
Einstufung des Produktes, sondern
dessen Qualität. Denn die in der Apo-
theke hergestellten Arzneimittel und
damit auch die verwendeten Aus-
gangstoffe müssen pharmazeutische
Qualität aufweisen (Apothekenbe-
triebsordnung §§ 6 und 11). Kann der
Apotheker diese Qualität der Aus-
gangstoffe nicht belegen, darf er sie
in der Arzneimittelherstellung nicht
einsetzen.
Einige Kosmetika werden gemäß den
arzneimittelrechtlichen Vorschriften
produziert. Bestätigt der Hersteller
die pharmazeutische Qualität durch
ein Prüfzertifikat, so kann das Pro-
dukt zur Herstellung von Arznei-
mitteln verwendet werden.
Vergleichen Sie bitte auch:
NRF GOVI, Rezepturhinweise: „Transparenz von Dermatika-Grundlagen“,
Stand 26.05.2009 und NRF GOVI, Rezepturhinweise: „Dermatika-Mar-
kengrundlagen“, Stand 26.05.2009,
(Zugangscode für den DAC/NRF-Service befindet sich auf der Rückseite
des Titelblattes der NRF-Bände 1 bis 3)
Gesellschaft für Dermopharmazie: Leitlinie „Dermatologische Rezep-
turen“ vom 18.03.2008,
, Rubrik: „Persönlich“, Subru-
brik: „Leitlinien
Bitte melden Sie sich online über un-
seren QMS-Veranstaltungskalender
an
Mitgliederbe-
reich
Qualitätsmanagement
Veranstaltungskalender).
Wenn Sie ein zertifizierbares QMS
gemäß ISO 9001 aufbauen wollen, so
können Sie das dazu hilfreiche Wis-
sen in unseren Ergänzungsmodulen B
und C erwerben. Wir freuen uns Ih-
nen die Schulungen ab sofort zu den
vergünstigten Fortbildungspreisen
Die Apothekenbetriebsordnung sieht
vor, dass jede Apotheke bis Juni 2014
ein
Qualitätsmanagementsystem
(QMS) eingeführt haben muss. Wir
haben Ihnen daher ein attraktives
Paket geschnürt: Es besteht aus der
Lizenz des elektronischen QM-Hand-
buches (einmalige Gebühr 2013: 290
Euro statt bisher 490 Euro und jähr-
liche Supportkosten 60 Euro, jeweils
zzgl. MwSt.) und der kostenfreien
Teilnahme am Basismodul A für bis zu
zwei Personen pro Apotheke.
Im vierstündigen QMS-Basismodul
lernen Sie die Grundlagen eines QM
und die Anforderungen der ApBetrO
an ein QMS kennen. Darüber hinaus
geben wir Ihnen einen ersten Ein-
blick in das elektronische QM-Hand-
buch. Das Basismodul A findet an fol-
genden Terminen (jeweils ab 15 Uhr)
statt:
- am 20. Februar 2013 in Münster
- am 10. April 2013 in Paderborn
- am 5. September 2013 in Münster
- am 10. Oktober 2013 in Dortmund
Qualitätsmanagement: So einfach und günstig wie nie
Preis für das Handbuch sinkt um 200 Euro
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe will Ihnen den Start für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems leicht
machen. Daher hat das Apothekerparlament in seiner letzten Sitzung beschlossen, im Jahr 2013 die Preise für das elektro-
nische QM-Handbuch und unsere Schulungsmodule deutlich zu senken.
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