AKWL - MB Nr. 1/2013 (13.02.2013) - page 14

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01/2013
Neue Betäubungsmittelrezept-
formulare
Voraussichtlich ab dem ersten Quar-
tal 2013 wird die Bundesopiumstelle
im Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte neue Betäu-
bungsmittelrezeptformulare heraus-
geben. Die alten BtM-Rezepte behal-
ten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit
und sollen vollständig aufgebraucht
werden.
Die neuen BtM-Rezepte tragen
eine deutlich sichtbare, fortlaufen-
de neunstellige Rezeptnummer. Mit
dieser Nummer können sie dem ver-
schreibenden Arzt eindeutig zuge-
ordnet werden. Die Regelungen für
das Ausfüllen der BtM-Rezepte än-
apothekenbetrieb
Neuerungen im Betäubungsmittelrecht
dern sich nicht. Weiterführende In-
formationen finden Sie unter: www.
bfarm.de/btm-rezept.
Die Echtheit eines BtM-Rezeptes
kann in der Apotheke zukünftig wie
bei Geldscheinen überprüft werden.
Unter UV-A-Licht verändert das neue,
weitgehend gelbliche BtM-Rezept-
formular seine Farbe und die schwarz
eingedruckte Rezeptnummer er-
scheint grünlich-fluoreszierend. Die
Sicherheitsmerkmale des neuen BtM-
Rezeptvordrucks sehen Sie oben in
der Abbildung oder – etwas größer –
auf der Internetseite der Bundesopi-
umstelle
unter dem Link „Sicherheitsmerk-
male“.
Neue achtstellige Pharmazentral-
nummer (PZN)
Nachdem die Entwicklung des BtM-
Rezeptformulars abgeschlossen war,
fiel die Entscheidung, das Kassen-
rezeptformular (Muster 16) an die
neue achtstellige PZN anzupassen.
Das BtM-Formblatt wurde auf Grund
der hohen Kosten nicht mehr geän-
dert. Die Größe des Feldes, in das die
PZN eingedruckt wird, hat sich nicht
geändert, sodass die PZN ausreichend
Platz finden wird. Im Zuge der näch-
sten Überarbeitung wird das BtM-
Rezeptformular angepasst.
Tilidin
Seit dem 1. Januar 2013 unterlie-
gen Tilidin-haltige Arzneimittel den
Das neue BtM-Rezept
Die Abbilung zeigt die Sicherheitsmerkmale auf.
Abbildung: Bundesopiumstelle
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