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Fortbildung aktuell - Das Journal

Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe 11

Dr. Miriam Ude / Dr. Christian Ude / Laura Vey

als „gleich“ und „austauschbar“. Auch et-

waige Krankenkassenrabattverträge un-

terscheiden hier nicht. In Wahrheit han-

delt es sich jedoch um unterschiedliche

Therapieschemata:

• 21 Pillen – 7 Tage pillenfreies Intervall

• 21 Pillen + 7 Placebo-Pillen

• 24 Pillen + 4 Placebo-Pillen

• zusätzlich: Velmari

®

mit bis zu 120

Pillen für einen Langzyklus

Würde man jetzt ohne kritisches Hinter-

fragen eine 21 + 7-Pille an die Kundin aus-

tauschend abgeben, die üblicherwei-

se nach 21 Pillen 7 pillenfreie Tage an-

schließt, würde eine Falscheinnahme dro-

hen. Es wäre nicht auszuschließen, dass

nun die Pillenpause nach 28 Pillen (21

Verum- und 7 Placebo-Pillen) folgen wür-

de. In Wahrheit würden damit 2 Wochen

Pillenpause entstehen und der Kontra-

zeptionsschutz wäre verloren. Auch ist

ein 24 + 4-Einnahmeschema nicht gegen

ein 21 + 7-Schema in der Apotheke aus-

tauschbar. „24 + 4“ dient der Reduktion

von Nebenwirkungen und Problemen im

Kontext mit der Menstruation und wird

zweifelsfrei vom behandelnden Arzt fest-

gelegt. Zusätzlich zeigt der neben ste-

hende Infokasten 1 eine Gefahr der Com-

pliance aufgrund von unterschiedlichen

Farbkodierungen der verschiedenen Prä-

parate. Betrachtet man diese Farbkodie-

rungen, wird umso klarer, dass ein leicht-

fertiger Austausch in der Apotheke nicht

erfolgen darf. Compliance-Probleme bei

der Einnahme wären vorprogrammiert!

Für die Praxis bedeuten diese Fakten, dass

bei automatisiertem Austausch entweder

durch Rabattverträge oder die Aut-idem-

Suche immer höchste Vorsicht geboten

ist. Wenn das Verständnis für die unter-

schiedlichen Einnahmeschemata vorhan-

den ist, fällt eine Beurteilung der unter-

schiedlichen Präparate leichter; ein Aus-

tausch kann im Einzelfall geprüft werden.

Fall 3 – Kundin: „Ich reise für längere Zeit

ins Ausland. Was muss ich bei meiner Pil-

leneinnahme und der Zeitverschiebung

beachten?“

Entscheidend für die Beantwortung die-

ser praxisnahen Frage sind die absolu-

ten Zeiträume zwischen den Einnahmen

zweier Pillen. Die Beurteilung, ob der Ver-

hütungsschutz noch vorhanden ist oder

nicht bzw. wie sich korrekt zu verhalten

ist, leitet sich vom Szenario einer verges-

senen Pille ab. Tabelle 5 führt die Zeitfen-

ster bis zum Verlust des Kontrazeptions-

schutzes auf.

Vergessene Pille

Das Schwangerschaftsrisiko ist am höch-

sten, wenn Tabletten zu Beginn der ers-

ten oder am Ende der letzten Einnah-

mewoche vergessen wurden. Geeignete

Maßnahmen zur Verhinderung einer

Schwangerschaft nach Einnahmefehlern

sind in Tabelle 4 beschrieben.

Zeitverschiebung

Für die Urlaubsreise bieten sich daher fol-

gende zwei Varianten an: die „eigene

Uhr“ oder eine „Zwischenpille“. Die ei-

gene Uhr für die Pilleneinnahme führt zu

festen, absoluten Zeitfenstern zwischen

den Pilleneinnahmen. Nachteil hieran ist

bei größeren Zeitverschiebungen, dass

die Pilleneinnahme zu unpassenden Ta-

geszeiten in der dort gültigen Zeitrech-

nung durchgeführt wird. Wählt man die

„Zwischenpille“, erfolgt zum Beispiel be-

reits 12 Stunden nach der letzten Einnah-

me die nächste Pille. Anschließend folgen

alle weiteren Pillen in der neuen Zeitrech-

nung zur gewohnten Tageszeit.

Zusammenfassend kann man festhalten,

dass Kombinationspräparate bei Zeitver-

schiebungen von unter 12 Stunden zur

gewohnten Zeit genommen werden. Mi-

nipillen werden bei Zeitverschiebungen

unter 3 Stunden zur gewohnten Zeit ein-

genommen. Bei Zeitverschiebungen von

mehr als 3 Stunden wird eine Zwischen-

pille nach 12 Stunden eingenommen. Bei

Fortbildung ktuell – Das Journal

Tabelle 4:

Vorgehen bei einmaliger Überschreitung der Einnahmezeit um mehr als

12 Stunden

Nur 1 Tablette in

Woche 1 vergessen

Nur 1 Tablette in

Woche 2 vergessen

Nur 1 Tablette in

Woche 3 vergessen

Die Einnahme

sollte so schnell wie

möglich nachgeholt

werden (auch wenn

dies bedeutet, dass

zwei Tabletten zur

gleichen Zeit einge-

nommen werden).

Die Tabletteneinnah-

me wird danach wie

gewohnt fortgesetzt.

Es sind jedoch in

den nächsten sieben

Tagen weitere Ver-

hütungsmaßnahmen

anzuwenden. Fand

in der Woche vor

der vergessenen Pille

Geschlechtsverkehr

statt, so besteht das

Risiko einer Schwan-

gerschaft.

Die Einnahme

sollte so schnell wie

möglich nachgeholt

werden (auch wenn

dies bedeutet, dass

zwei Tabletten zur

gleichen Zeit einge-

nommen werden).

Wenn die Pille in

den vorausgegan-

genen 7 Tagen kor-

rekt eingenommen

wurde, ist die emp-

fängnisverhütende

Wirkung gewährleis-

tet und es müssen

keine zusätzlichen

Schutzmaßnahmen

angewandt werden.

Wenn die Tabletten an den voraus-

gegangenen sieben Tagen korrekt

eingenommen wurden, gibt es zwei

Möglichkeiten vorzugehen: Zum

Einen kann die Einnahme so schnell

wie möglich nachgeholt werden

(auch wenn dies bedeutet, dass zwei

Tabletten zur gleichen Zeit einge-

nommen werden). Die folgenden

Tabletten werden wie gewohnt

eingenommen, die einnahmefreie

Pause wird ausgelassen und es wird

direkt mit der Einnahme der Tablet-

ten aus der nächsten Zykluspackung

begonnen.

Alternativ kann die Einnahme aus

der aktuellen Packung sofort abge-

brochen werden und nach einer ein-

nahmefreien Pause von nicht mehr

als sieben Tagen mit der Einnahme

aus der nächsten Zykluspackung

begonnen werden.