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Fortbildung aktuell - Das Journal
Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
F rtbildung aktuell – Das Journal
Nr. 1/2014 der Apoth kerkammer Westfalen-Lippe 12
– as
r al
de Apothek k mmer Westfalen-Lippe
Verhütungs-Update
Reisen über die Datumsgrenze sollte die
Minipille alle 24 Stunden unabhängig von
der jeweiligen Zeitzone eingenommen
werden.
Fall 4 – Kundin: „Ich brauche bitte einmal
die Pille danach!“
Basis für das anschließende Beratungsge-
spräches können die neue, aktualisierte
Beratungsleitlinie der BAK zur Notfallver-
hütung und das E-Book des Govi-Verlages
von Ude und Kühnel sein. Tabelle 6 zeigt
die in Deutschland am Markt befindlichen
Notfallverhütungsmittel inkl. deren Cha-
rakteristika. Die zehn anschließend auf-
geführten Punkte sollten auf jeden Fall
mit der Patientin im Gespräch besprochen
werden.
1. Frage nach Zeitfenster
Diese Ja-Nein-Frage muss zum Ergeb-
nis haben, dass der ungeschützte Ge-
schlechtsverkehr innerhalb der letzten
72-/120-Stunden lag, so dass je nach Prä-
parat die Zulassung erfüllt ist.
2. Abklärung der aktuellen Verhütungssi-
tuation
Im Beratungsgespräch muss sichergestellt
werden, dass die Indikation „Notfallver-
hütung“ überhaupt gegeben ist; zum Bei-
spiel darf nicht jede vergessene Pille auto-
matisch zur Abgabe der Pille danach füh-
ren.
3. Ansprechen der Frage „Schwanger?“
Aufgrund der Aussagen in den Fachinfor-
mationen aller zugelassenen Präparate
ist bei dem Verdacht auf eine bestehen-
de Schwangerschaft ein Arztbesuch anzu-
raten, auch wenn Schwangerschaft keine
absolute Kontraindikation mehr ist.
Hinweise auf eine mögliche Schwanger-
schaft könnten sein:
DIE PILLE DANACH –
EIN PAAR BERATUNGS-FAKTEN:
• Die Abgabe soll gemäß EMA und
AMK unabhängig vom Körperge-
wicht erfolgen.
• Auch aus Sicherheitsgründen ist eine
Kombination von LNG und UPA nicht
sinnvoll.
• Die Kombination aus Notfallverhü-
tung und „normaler“ Pille aus Si-
cherheitsgründen ist nicht sinnvoll.
• Der Notfallvercharakter und etwaige
Vorratskäufe schließen sich aus.
• Botenkäufe sind rechtlich nicht ver-
boten. Die Grundlage der Abgabe
muss aber aus Sicht der Autoren im-
mer ein inhaltlich fundiertes Beant-
worten der Beratungsfragen durch
den Boten sein.
• Die Abgabe an Minderjährige (un-
ter 16 Jahren) ist eine schwierige Si-
tuation. Eine sehr praxisnahe Auf-
arbeitung der Thematik bietet hier-
zu der Beitrag von P. Kühnel PZ Pris-
ma 02/2015 und die BAK Handlungs-
empfehlung
• Erkennt die Apotheke bei der Kun-
din Anhaltspunkte auf Gewalt oder
erzwungene sexuelle Handlungen,
sollten in Absprache mit der Betrof-
fenen die Polizei und etwaige wei-
tere Beratungsstellen eingeschaltet
werden.
Tabelle 5:
Übersicht „Zeitfenster bis zur Gefährdung des Verhütungsschutzes“
Östrogen
(tägliche
Abgabe)
Gestagen (tägliche
Abgabe)
Häufigkeit
der
Anwendung
(Compliance)
Gefährdung
des
kontrazeptiven
Schutzes
KOK
(1 Phase)
Ethinyl-
estradiol:
0,02 - 0,03 mg
Levonorgestrel,
Desogestrel, Dieno-
gest, Drospirenon,
Chlormadinonacetat
u.a.
täglich um 12 Stunden
verspätete
Einnahme
KOK
(2 Phasen)
Ethinylestradi-
ol: 0,04 - 1 mg
Desogestrel, Chlor-
madinonacetat u. a.
täglich um 12 Stunden
verspätete
Einnahme
Ethinylestradi-
ol: 0,04 - 2 mg
Desogestrel, Chlor-
madinonacetat u.a.
KOK
(3 Phasen)
Estradiol:
1 - 2 mg
Norethisteron, Dihy-
drogesteron
täglich um 12 Stunden
verspätete
Einnahme
Estradiol:
1 - 2 mg
Norethisteron, Dihy-
drogesteron
Estradiol:
1 mg
Norethisteron, Dihy-
drogesteron
KOK
(4-Phasen:
Qlaira
®
)
Estradiolvale-
rat: 3 mg
Dienogest: 0 mg
Täglich um 12 Stunden
verspätete
Einnahme
Estradiolvale-
rat: 2 mg
Dienogest: 2 mg
Estradiolvale-
rat: 2 mg
Dienogest: 3 mg
Estradiolvale-
rat: 1 mg
Dienogest: 0 mg
Minipille
-
Levonorgestrel,
Desogestrel
Täglich um zwei Stun-
den verspätete
Einnahme
Vaginal-
ring
Ethinyl-
estradiol:
0,12 mg
Etonogestrel:
0,015 mg
monatlich
mehr als
drei Stunden
außerhalb der
Scheide
Verhü-
tungspfla-
ster
Ethinylestra-
diol:
0,034 mg
Norelgestromin:
0,203 mg
wöchentlich mehr als 24
Stunden nicht
korrekt geklebt