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6/2016

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350

Stämpfli Verlag

Philip Karnusian, Fürsprecher, Staatsanwalt BernMittelland

Der Tatverdacht und seine Quellen

1

Inhaltsübersicht:

I. Einleitung

II. Der Tatverdacht

1. Der Tatverdacht als Voraussetzung von Grund­

rechtseingriffen

2. Die drei Elemente des Tatverdachts

a) Tatsachen

b) Erkenntnisse allgemeiner Natur

c) Die strafrechtliche Relevanz

3. Die verschiedenen Verdachtsgrade und ihre Be­

deutung

4. Der Anfangsverdacht

a) Einleitende Bemerkungen

b) Hürde des Anfangsverdachts

c) Beweisausforschung und Zufallsfund

aa) Die Beweisausforschung

bb) Zufallsfunde

cc) Die Verwertbarkeit von Zufallsfunden

5. Die Abgrenzung zum hinreichenden und zum

dringenden Tatverdacht

a) Einleitende Bemerkungen

b) Der hinreichende Tatverdacht

c) Der dringende Tatverdacht

d) Abgrenzungen zwischen den Verdachtsstufen

6. Zwangsmassnahmen ohne Tatverdacht?

III. Die Rolle der Polizei

1. Die Aufgaben der Polizei

2. Erkenntnisse aus Vorermittlungen und präventi­

ven verdeckten Massnahmen im Speziellen

3. Erkenntnisse aus doppelfunktionaler Aufgaben­

erfüllung der Polizei

4. Erkenntnisse als Abfallprodukt sicherheitsoder

verwaltungspolizeilicher Tätigkeit

IV. Nachrichtendienstliche Quellen

1. Einleitende Bemerkungen und Zweck des Nach­

richtendienstgesetzes

2. Der fehlende Tatverdacht

3. Die Verwertung nachrichtendienstlicher Infor­

mationen im Strafprozess

I.

Einleitung

Ausgangspunkt für Ermittlungen durch die Strafverfol­

gungsbehörden ist der

Tatverdacht.

Was aber bedeutet Tat­

verdacht? Und wie grenzt sich der Anfangsverdacht vom

hinreichenden und vom dringenden Tatverdacht ab? Welche

Auswirkungen hat die Unterscheidung auf die Ermittlungs­

handlungen und die zu ergreifenden Zwangsmassnahmen?

Sind Zwangsmassnahmen ohne Tatverdacht zulässig? Und

sind Erkenntnisse, die ohne vorbestehenden Tatverdacht

gewonnen werden, verwertbar?

Bei der Begründung und Verdichtung des Tatverdachts

kommt der Polizei eine zentrale Rolle zu. Sie muss sich bei

jedem Einsatz bewusst sein, ob sie im Bereich der Gefah­

renabwehr, der Strafverfolgung oder in doppelfunktionaler

Aufgabenerfüllung tätig ist. Welche Folgen hat diese Unter­

scheidung für die Verwertbarkeit der dabei erlangten Be­

weise? Und wie verhält es sich mit Erkenntnissen, welche

auf nachrichtendienstlichen Quellen beruhen? Es ist zu prü­

fen, unter welchen Voraussetzungen diese in einem Straf­

verfahren verwertet werden können.

II. Der Tatverdacht

1.

Der Tatverdacht als Voraussetzung

von Grundrechtseingriffen

Drehund Angelpunkt der strafprozessualen Ermittlungen

ist der Tatverdacht. Ohne Tatverdacht gibt es kein Strafver­

fahren und sind strafprozessuale Massnahmen unzulässig.

2

Ein Strafverfahren berührt unweigerlich die Grund­

rechte des Betroffenen. Diese einzuschränken ist trotz der

in Art. 32 Abs. 1 BV statuierten Unschuldsvermutung mög­

lich. Mit Blick auf Art. 36 BV ist der Tatverdacht gesetzliche

Voraussetzung für den Grundrechtseingriff und begründet

zudem das Verfolgungsbzw. Aufklärungsinteresse und da­

mit zugleich das öffentliche Interesse. Schliesslich sind die

Verdachtsgrade Ausdruck des Verhältnismässigkeitsprin­

zips im engeren Sinn.

3

2

Vgl. Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 299 Abs. 2 StPO; vgl. auch Botschaft

zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005,

BBl 2006, 1085, 1130.

3

Ackermann, Tatverdacht und Cicero – in dubio contra suspicionem

maleficii, in: Niggli/Hurtado Pozo/Queloz (Hrsg.), Festschrift

für Franz Riklin, Zürich 2007, 319, 322.

1

Per 31.7.2016 aktualisierte Kurzfassung der gleichnamigen Master­

arbeit vom 13.8.2015, MAS Forensics, zu finden unter https://

www.unilu.ch/weiterbildung/rf/masforensics/masterarbeitenmas

­

forensics5/.