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6/2016
ARTICLES
350
Stämpfli Verlag
Philip Karnusian, Fürsprecher, Staatsanwalt BernMittelland
Der Tatverdacht und seine Quellen
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Inhaltsübersicht:
I. Einleitung
II. Der Tatverdacht
1. Der Tatverdacht als Voraussetzung von Grund
rechtseingriffen
2. Die drei Elemente des Tatverdachts
a) Tatsachen
b) Erkenntnisse allgemeiner Natur
c) Die strafrechtliche Relevanz
3. Die verschiedenen Verdachtsgrade und ihre Be
deutung
4. Der Anfangsverdacht
a) Einleitende Bemerkungen
b) Hürde des Anfangsverdachts
c) Beweisausforschung und Zufallsfund
aa) Die Beweisausforschung
bb) Zufallsfunde
cc) Die Verwertbarkeit von Zufallsfunden
5. Die Abgrenzung zum hinreichenden und zum
dringenden Tatverdacht
a) Einleitende Bemerkungen
b) Der hinreichende Tatverdacht
c) Der dringende Tatverdacht
d) Abgrenzungen zwischen den Verdachtsstufen
6. Zwangsmassnahmen ohne Tatverdacht?
III. Die Rolle der Polizei
1. Die Aufgaben der Polizei
2. Erkenntnisse aus Vorermittlungen und präventi
ven verdeckten Massnahmen im Speziellen
3. Erkenntnisse aus doppelfunktionaler Aufgaben
erfüllung der Polizei
4. Erkenntnisse als Abfallprodukt sicherheitsoder
verwaltungspolizeilicher Tätigkeit
IV. Nachrichtendienstliche Quellen
1. Einleitende Bemerkungen und Zweck des Nach
richtendienstgesetzes
2. Der fehlende Tatverdacht
3. Die Verwertung nachrichtendienstlicher Infor
mationen im Strafprozess
I.
Einleitung
Ausgangspunkt für Ermittlungen durch die Strafverfol
gungsbehörden ist der
Tatverdacht.
Was aber bedeutet Tat
verdacht? Und wie grenzt sich der Anfangsverdacht vom
hinreichenden und vom dringenden Tatverdacht ab? Welche
Auswirkungen hat die Unterscheidung auf die Ermittlungs
handlungen und die zu ergreifenden Zwangsmassnahmen?
Sind Zwangsmassnahmen ohne Tatverdacht zulässig? Und
sind Erkenntnisse, die ohne vorbestehenden Tatverdacht
gewonnen werden, verwertbar?
Bei der Begründung und Verdichtung des Tatverdachts
kommt der Polizei eine zentrale Rolle zu. Sie muss sich bei
jedem Einsatz bewusst sein, ob sie im Bereich der Gefah
renabwehr, der Strafverfolgung oder in doppelfunktionaler
Aufgabenerfüllung tätig ist. Welche Folgen hat diese Unter
scheidung für die Verwertbarkeit der dabei erlangten Be
weise? Und wie verhält es sich mit Erkenntnissen, welche
auf nachrichtendienstlichen Quellen beruhen? Es ist zu prü
fen, unter welchen Voraussetzungen diese in einem Straf
verfahren verwertet werden können.
II. Der Tatverdacht
1.
Der Tatverdacht als Voraussetzung
von Grundrechtseingriffen
Drehund Angelpunkt der strafprozessualen Ermittlungen
ist der Tatverdacht. Ohne Tatverdacht gibt es kein Strafver
fahren und sind strafprozessuale Massnahmen unzulässig.
2
Ein Strafverfahren berührt unweigerlich die Grund
rechte des Betroffenen. Diese einzuschränken ist trotz der
in Art. 32 Abs. 1 BV statuierten Unschuldsvermutung mög
lich. Mit Blick auf Art. 36 BV ist der Tatverdacht gesetzliche
Voraussetzung für den Grundrechtseingriff und begründet
zudem das Verfolgungsbzw. Aufklärungsinteresse und da
mit zugleich das öffentliche Interesse. Schliesslich sind die
Verdachtsgrade Ausdruck des Verhältnismässigkeitsprin
zips im engeren Sinn.
3
2
Vgl. Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 299 Abs. 2 StPO; vgl. auch Botschaft
zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005,
BBl 2006, 1085, 1130.
3
Ackermann, Tatverdacht und Cicero – in dubio contra suspicionem
maleficii, in: Niggli/Hurtado Pozo/Queloz (Hrsg.), Festschrift
für Franz Riklin, Zürich 2007, 319, 322.
1
Per 31.7.2016 aktualisierte Kurzfassung der gleichnamigen Master
arbeit vom 13.8.2015, MAS Forensics, zu finden unter https://
www.unilu.ch/weiterbildung/rf/masforensics/masterarbeitenmas
forensics5/.




