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Schweizer Gemeinde 5/14

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SIEDLUNGSENTWICKLUNG

gangs mit den drei kernnahen Sied-

lungsgebieten zu einem zentralenThema

der Ortsplanung erklärt und mit fol-

genden Massnahmen umgesetzt. In al-

len drei Gebieten wurde die Ausnüt-

zungsziffer halbiert. Auf der Grundlage

von detaillierten Studien und zahlrei-

chen Gesprächen mit den Grundeigen-

tümern wurde die Nutzfläche durch Nut-

zungskonzentration direkt oder indirekt

(Quartierplanpflicht) an die Ränder der

einzelnen Gebiete verlegt. Wo eine Kon-

zentration an den Rändern nicht mög-

lich war, wurde die Nutzfläche ausser-

halb des Ortskerns real ersetzt. Dazu hat

Maienfeld etwa 3000 m

2

Land einge-

zont. Als Mehrwertabschöpfung hat sie

die Abtretung der Hälfte des Bodens

vereinbart. Dieses Land wurde für den

Realersatz eingesetzt.

Was die Stadt erreicht hat

und Erfolgsfaktoren

Massgeblich für den Erfolg waren als

Grundlage ein Siedlungsinventar. Der

klare Auftrag der Kantonsregierung und

ein konsolidiertes Leitbild mit dem Auf-

trag der Bevölkerung. Die zielstrebige

Suche nach pragmatischen Lösungen

mit Mut zu ungewöhnlichen Schritten

wie der oben erwähnte Realersatz war

nötig. Und nicht zuletzt die intensive

Kommunikation mit den betroffenen

Grundeigentümern.

Orlando Menghini, Geschäftsleiter Stauffer & Studach Raumentwicklung, Chur

Das ursprünglich ummauerte mittelal-

terliche Städtchen mit Schloss Brandis

bildet den Kern der Siedlung von Mai-

enfeld. Im 18. und 19. Jahrhundert ent-

wickelte sich die Stadt ausserhalb der

Stadtbefestigung zur sogenannten Vor-

stadt. Die Lage an wichtigen Handels-

wegen im Rheintal und über den Luzi-

steig sowie der Weinbau und die Land-

wirtschaft prägten das Muster der

Stadtentwicklung. Entstanden sind da-

bei baumartig verzweigte Siedlungs-

äste mit dicht bebauten Ausfallstrassen.

Siedlung und Kulturland sind eng mitei-

nander verflochten. Die Kulturland-

schaft ragt «fingerartig» bis an den

Stadtkern heran.

Mit der Eröffnung der Eisenbahnlinie

Chur–St. Margrethen im Jahre 1858

setzte eine neue Entwicklung der Stadt

in Richtung Süden ein. Im Bereich zwi-

schen Städtchen und Bahnhof sind neu-

zeitliche Wohn- und Arbeitsquartiere

entstanden. Mit dem Aufkommen der

Automobilität in der zweiten Hälfte des

20. Jahrhunderts setzte sodann die Zer-

siedelung mit Einfamilienhausquartie-

ren ohne räumlichen Bezug zum Stadt-

kern ein. Das Städtchen mit derVorstadt

ist heute als Ortsbild von nationaler Be-

deutung eingestuft.

Detailliertes Siedlungsinventar,

Leitbild und Ortsplanungsrevision

1988 hat die Kantonsregierung die Stadt

angewiesen, weitergehende Massnah-

men zur Erhaltung und Freihaltung der

wichtigen Siedlungsstrukturen in den

kernnahen Siedlungsbereichen zu tref-

fen. In der Folge hat die Stadt ein detail-

liertes Siedlungsinventar erarbeiten

lassen. Bei den drei kernnahen Sied-

lungsgebieten «Marschallgut», «Torkel-

wingert» und «Kruseckgasse/Lurgasse»

wurde dringender Handlungsbedarf

festgestellt.

1997 wurde die Ausnützungsziffer in

den drei Gebieten reduziert und eine

Quartierplanpflicht mit Nutzungskon-

zentration festgelegt. In der Folge ver-

suchten die Grundeigentümer ohne Er-

folg, Quartierplanungen durchzuführen.

Es gab Streit um die Frage, wo genau

verdichtet werden sollte.

Im Jahre 2002 hat der Stadtrat zusam-

men mit der Bevölkerung ein Leitbild

mit Leitlinien (vgl. Kasten) erarbeitet.

Der Stadtrat hat die Klärung des Um-

Dank kooperativer Planung

Siedlungsräume erhalten

Der Stadt Maienfeld gelang es, ihre prägenden Siedlungsräume und damit das Ortsbild

von nationaler Bedeutung sowie wertvolles Kulturland zu erhalten. Massgeblich für den Erfolg

waren unter anderem Leitlinien, die der Stadtrat zusammen mit der Bevölkerung erarbeitet hat.

Siedlungsentwicklung. Gelb sind die Neu-

baugebiete aus dem 20. Jahrhundert.

Zonenplan 2010.

Grafiken: Stauffer & Studach

Die Pfeile zeigen die Verdichtungen.

Die Resultate

Reduktion der Bauzonen um über

vier Hektar durch Abzonung, Nut-

zungskonzentration, Verdichtung und

Nutzungsverlegung. Beschränkung

der Bevölkerungszunahme.

Erhaltung von über vier Hektar Kul-

turland. Erhaltung von ortsbildprägen-

den Siedlungsfreiräumen und des

Ortsbildes von nationaler Bedeutung.

Die Leitlinien

Max. ein Prozent Bevölkerungswachs-

tum pro Jahr (Steuerung mit Zonen-

plan). Pflege des Ortsbildes (Bauten

und Grünflächen). Lösung der Kon-

flikte zwischen Rebland und Bauland.

Reduktion des Verkehrs im Ortskern.