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lieh bekannt gibt. Solche Veröffentlichungen stehen

unter dem Schütze des Urheberrechts und es kann in Zwei

feis- oder Streitfällen an der Hand der Originaivorschriften

jederzeit der Urheber des Getränkes einwandfrei nachge

wiesen werden.

Die besonderen Regeln für die Zubereitung von ..Mixed

Drinks" finden im Kapitel IV „Arbeitsmethoden" noch ein

gehende Würdigung, jedoch auf die sehr wichtige Grund

regel, daß die Arbeit des Mi.xens unbedingt gefällig und

•sauber auszuführen ist und der Bartender sowohl in seiner

äußeren Erscheinung, als auch bei seiner Arbeit die Grund

sätze der Hygiene strengstens zu beachten hat, sei schon

un dieser Stelle hingewiesen.

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