lieh bekannt gibt. Solche Veröffentlichungen stehen
unter dem Schütze des Urheberrechts und es kann in Zwei
feis- oder Streitfällen an der Hand der Originaivorschriften
jederzeit der Urheber des Getränkes einwandfrei nachge
wiesen werden.
Die besonderen Regeln für die Zubereitung von ..Mixed
Drinks" finden im Kapitel IV „Arbeitsmethoden" noch ein
gehende Würdigung, jedoch auf die sehr wichtige Grund
regel, daß die Arbeit des Mi.xens unbedingt gefällig und
•sauber auszuführen ist und der Bartender sowohl in seiner
äußeren Erscheinung, als auch bei seiner Arbeit die Grund
sätze der Hygiene strengstens zu beachten hat, sei schon
un dieser Stelle hingewiesen.
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