24
Fortbildung aktuell - Das Journal
Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Der Chemie(un)fall in der Apotheke
–
l
de Apothek kammer Westfalen-Lippe
Bei Freisetzung kleinerer Mengen eines
basischen organischen Amins wie dem be-
reits erwähnten Piperidin, kann man zur
Vermeidung einer Geruchsbelästigung
zunächst vorsichtig mit verdünnter Salz-
oder Schwefelsäure neutralisieren. Den
pH-Wert kontrolliert man mit Universalin-
dikatorstäbchen oder pH-Papier.
9
Die Bereithaltung eines „Notfallsets“
(Abb. 3) für kleinere Chemieunfälle im La-
borbetrieb kann hilfreich sein. Die Utensi-
lien sollten sich zweckmäßig im Arbeits-
raum befinden und damit greifbar sein.
Zur vollständigen Durchmischung bzw.
Absorption einer ausgetretenen Flüssig-
keit wird nach Aufstreuen eines geeig-
neten Granulates mit Hilfe eines Kunst-
stofflöffels oder -spatels gut durchmischt.
Das mit der Chemikalie beladene Absorp-
tionsmittel überführt man am besten in
ein Weithalsschraubgefäß aus Polyethy-
len (Abb. 3) oder in einen Kunststoffbeu-
tel. Bis zur endgültigen Entsorgung kann
man den Beutel meist unter einem gut
wirksamen Abzug und zusätzlich in ei-
ner Auffangwanne aus Kunststoff, z. B.
einer Fotoschale, aufbewahren (Abb. 3).
Dem „Notfallset“ sollte möglichst auch
eine partikelfiltrierende Halbmaske (Fein-
staubmaske FFP 2) beigefügt werden. Be-
stimmte Chemikalien, wie z. B. verschüt-
tetes elementares Brom (Brom, Reagenz
Ph. Eur.) erfordern ein gesondertes Vor-
gehen, s. u.
Mitunter lassen sich Kleinstmengen be-
stimmter Chemikalien auch gezielt des-
aktivieren, mit dem Ziel der Überfüh-
rung dieser Substanzen in harmlose Fol-
geprodukte. Besondere Bedeutung ge-
winnt diese Vorgehensweise bei der Che-
mikalienbeseitigung im Gefahrenfall, et-
wa nach Auslaufen oder Verschütten.
Sämtliche angegebenen Methoden zur
gezielten Desaktivierung beziehen sich
grundsätzlich auf die Behandlung kleiner
Restmengen.
Rest- oder Altbestände an Chemikalien
und Lösungsmitteln werden üblicherwei-
se nicht über das Abwasser entsorgt. Be-
stimmte Chemikalien gelten im Allgemei-
nen jedoch als nicht wassergefährdend
und könnten in Klein(st)mengen dem Ab-
wasser beigegeben werden. Dazu zählen
einige Alkali- und Erdalkalimetallsalze
wie beispielsweise Calciumchlorid, Kali-
umchlorid oder Natriumchlorid.
In Laboren – man erinnere sich an die stu-
dentischen Praktika – kommt es mitunter
vor, dass Reagenzglasinhalte oder Ana-
lysensubstanzen gedankenlos über den
Ausguss entsorgt werden. Keinesfalls dür-
fen CMR-Stoffe (carzinogen, mutagen, re-
protoxisch), wasserunlösliche brennbare
Stoffe, Schwermetallverbindungen oder
Substanzen mit Toxizität gegenüber Fi-
schen und Wasserorganismen in die Ka-
nalisation gelangen.
Hier kommt wieder der chemische Sach-
verstand ins Spiel. So ist Bariumsulfat in
Wasser praktisch nicht löslich und nicht
toxisch, es findet als Röntgenkontrast-
mittel zur Darstellung des Gastrointesti-
nal-Traktes Anwendung. Die Entsorgung
größerer Mengen einer derartigen Sub-
stanz (auch CaSO
4
etc.) über das Abwasser
wäre also eher sinnfrei und führt durch
den Suspensionscharakter maximal zur
Verstopfung des Abflusses. Bariumchlorid
dagegen ist sehr gut wasserlöslich, sehr
toxisch und darf somit keinesfalls, auch
nicht in Kleinstmengen, über das Abwas-
ser entsorgt werden.
An dieser Stelle sei auf die Wassergefähr-
dungsklassen (WGK) hingewiesen:
1: schwach wassergefährdend
Abbildung 3:
Für alle Fälle – ein „Labor-Notfall-Set“.
Sicherheitshinweis
Sämtliche Arbeiten zur Kleinstmen-
geninaktivierung
von
Chemikali-
en dürfen immer nur von chemisch
versierten, erfahrenen Mitarbeitern
unter Verwendung der PSA durch-
geführt werden. Alle Arbeiten führt
man grundsätzlich in einer funktionie-
renden, gut ziehenden Abzugseinrich-
tung durch.