Fortbildung aktuell - Das Journal
Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe 19
stellt werden, welche meist auf eine lang-
dauernde Glucocorticoidtherapie zurück-
zuführen ist. Die Frau hatte aber weder
orale, inhalative noch topische Glucocor-
ticoide angewendet. Es konnte schließ-
lich nachvollzogen werden, dass die Pati-
entin jahrelang denselben Tablettenteiler
für ihre Medikation und die ihres Hundes
verwendet hatte. Dieser erhielt zweimal
täglich zur Behandlung eines M. Addison
Prednison, welches von seinem Frauchen
in einem Tablettenteiler geviertelt wur-
de, gleichzeitig verwendete sie den Ta-
blettenteiler zur Teilung ihrer Antidepres-
siva. Nachdem der Hund verstarb, entfiel
dieses Prozedere, woraufhin sich die kli-
nischen Anzeichen ihrer NNR-Insuffizienz
bemerkbar machten. Die Autoren schluss-
folgern, dass die jahrelange Nutzung
eines Tablettenteilers innerhalb eines
Haushalts nicht unerhebliche Risiken ber-
gen kann.
Worauf kann ich ab morgen achten?
• Fragen Sie bei jedem (rabattvertrags-
bedingtem)
Präparate-/Hersteller-
wechsel nach, ob das Präparat geteilt
werden muss.
• Falls Patienten Tabletten teilen müs-
sen, zeigen Sie ihnen die Techniken,
wie sich Tabletten besonders leicht tei-
len lassen (siehe Abb. 3).
• Geben Sie bei der Abgabe von gale-
nisch nicht teilbaren Darreichungs-
formen (siehe Tab. 1) den Hinweis, dass
die Präparate nicht geteilt oder zer-
kaut werden dürfen. Hier landet man
unter Umständen den einen oder an-
deren Zufallstreffer, dass Patienten die
Präparate bisher doch geteilt haben.
Was sollte in der nächsten Teamsitzung
besprochen werden?
• Techniken des Tablettenteilens (siehe
Abb. 3) auffrischen.
• Vorgehensweise zur aktiven Anspra-
che von Patienten zu Teilbarkeiten ih-
rer Medikation festlegen.
Referenzen & Literatur
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teilbare Tabletten“? Deutsche Apotheker Zei-
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liance-ct/tabletten-richtig-teilen.html (letzter
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Fachinformation
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Dr. Verena Stahl
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Nr. 1/2014 der Apothekerkammer Westfalen-Lipp
Fortbildung ktuell – D s Journal
zUSAMMENFASSUNG:
Das Teilen von Arzneimitteln ist
in manchen Fällen gerechtfertigt,
wenn zum Beispiel ein Arzneimit-
tel ausschleichend dosiert werden
soll. Dabei, wie auch bei der Teilung
aus anderen Gründen ist jedoch zu
beachten, dass das entsprechende
Präparat überhaupt teilbar ist. Eine
unsachgemäße Teilung birgt viel-
fältige Risiken, wird aber gemein-
hin von Patienten, Angehörigen,
Pflegepersonal und Ärzten nicht
als Risiko wahrgenommen. Die Aus-
wirkungen können gravierend sein,
besonders gefürchtet ist das Dose-
Dumping. AMTS-relevante Handha-
bungsprobleme und Unsicherheiten
bei der Teilung von Arzneimitteln
würden sich erübrigen, wenn Ärzte
auf die Verordnung von geteilten
Tabletten verzichten würden, so-
fern passende Wirkstärken vorhan-
den sind.