18
Fortbildung aktuell - Das Journal
Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Fortbildung aktuell – Das J urnal
Nr. 1/2014 der Apothek rkammer Westfalen-Lippe 18
Informationen verfügbar: „Teilbar“, „in
zwei Teile teilbar“, „teilbar in gleiche Do-
sen“. An diesem Beispiel zeigt sich sehr
gut, wie unterschiedlich die in der Zu-
lassung verankerten Teilbarkeitsmöglich-
keiten je nach Hersteller sind und welche
Probleme sich dadurch bei einem Präpa-
ratewechsel ergeben können.
Kritik:
In vielen Fach- und Gebrauchsinforma-
tionen werden bezüglich der Möglich-
keit zur Teilbarkeit von Arzneimitteln kei-
ne oder nur unzureichende Angaben ge-
macht, von rühmlichen Ausnahmen ein-
mal abgesehen. So wird bei vielen Präpa-
raten in der Fachinformation im Abschnitt
„Darreichungsform“ zwar angegeben,
dass das Präparat über eine Bruchrille ver-
fügt, aber im weiteren Textverlauf, zum
Beispiel im Abschnitt „Art und Dauer der
Anwendung“, wird nicht weiter darauf
eingegangen. In den Gebrauchsinforma-
tionen, die dazu bestimmt sind, den Pa-
tienten zu informieren, finden sich An-
gaben zu Bruchrillen im allerletzten Ab-
schnitt „Inhalt der Packung und weitere
Informationen“. Falls der Patient die Mu-
ße hatte, bis zuletzt zu lesen und die ge-
naue Wirk- und Hilfsstoffzusammenset-
zung studiert hat, folgen dann erst Anga-
ben zum Aussehen der Darreichungsform,
abgerundet von der Anschrift des phar-
mazeutischen Unternehmers und Herstel-
lers. Wünschenswert wären verpflichten-
de Angaben in den Fach- und Gebrauchs
informationen zum Vorhandensein von
Bruchrillen, zur Möglichkeit der Teilbar-
keit, wobei eine „echte“ Teilbarkeit von
einer Teilbarkeit zur Erleichterung der
Einnahme unterschieden werden muss
und zur Anzahl der Teilungsmöglich-
keiten. In den Gebrauchsinformationen
könnten schematische Abbildungen hel-
fen, dem Patienten die vorgesehene Tei-
lungstechnik zu erläutern. Zusätzlich auf
dem Umkarton angebrachte, eindeutige
Symbole wären ebenfalls sehr zu begrü-
ßen.
Ins Gespräch kommen
Selten ist auf dem Rezept vermerkt, in
welcher Dosierung der Patient sein Arz-
neimittel einnehmen soll. Wie kann man
also feststellen, welche Patienten vor
der Herausforderung des Tablettentei-
lens stehen? Um Probleme nicht per Zu-
fall aufzudecken, könnte sich hier eine
systematische Vorgehensweise anbieten,
beispielsweise an einem Stich-/Informa-
tionstag. Möglichst viele Patienten, be-
sonders die älteren und diejenigen mit
motorischen Einschränkungen (durch
z. B. M. Parkinson, rheumatoide Arthri-
tis, Gicht) oder neurologischen Grunder-
krankungen (z. B. Zustand nach Schlagan-
fall, Neuropathien) sollten befragt wer-
den. Die Einstiegsfrage könnte zum Bei-
spiel lauten: „Nehmen sie derzeit Tablet-
ten ein, die sie teilen müssen?“. Antwor-
tet der Patient mit „Ja“, kann man sich
erkundigen, welche Präparate der Pati-
ent wie teilt, wie ihm dies gelingt oder ob
er Schwierigkeiten bei der Teilung hat. Im
Gesprächsverlauf sollte angeboten wer-
den, die faktische Teilbarkeit der Tablet-
ten zu überprüfen. Auch die unterschied-
lichen Teilungstechniken sind vielen Pa-
tienten nicht geläufig und könnten ein-
geübt werden (siehe Abb. 3). Patienten
sollten nicht nur im Rahmen eines Infor-
mationstages, sondern generell aktiv an-
gesprochen werden, wenn ein Herstel-
ler-/Präparatewechsel aufgrund eines ge-
änderten Rabattvertrags erforderlich ist.
Häufig ergibt sich hier die Problematik,
dass ein Präparat, welches vormals vom
Patienten geteilt wurde und auch ge-
teilt werden konnte, gegen ein Präparat
ausgetauscht werden soll, welches nicht
in der gewünschten Form teilbar ist (si-
ehe oben). Hier sollte man Rücksprache
mit dem behandelnden Arzt halten, um
einerseits auf die Problematik im Allge-
Problemfall Teilbarkeiten
– a Jo nal
de Apothek rkammer Westfalen-Lipp
meinen aufmerksam zu machen und für
den konkreten Fall eine Lösung zu erwir-
ken. Vorteilhaft für die Gesprächsführung
ist, wenn man bereits einen Lösungsvor-
schlag anbieten kann. Ist der behandeln-
de Arzt nicht zu erreichen, sollte die Mög-
lichkeit genutzt werden, pharmazeu-
tische Bedenken geltend zu machen, da
durch den Präparatetausch die Arzneimit-
teltherapiesicherheit und der Therapieer-
folg gefährdet sind.
Kuriositäten
Azathioprin, ein Wirkstoff mit CMR-Ei-
genschaften (carcinogen, mutagen, re-
produktionstoxisch) wird von einigen
Herstellern mit Schmuckkerbe angebo-
ten. Man kann nur hoffen, dass der Ver-
weis in den Fachinformationen, dass die-
se Schmuckkerbe nicht zum Teilen der Ta-
blette dient, gelesen wird. Die Firma ra-
tiopharm bietet erfreulicherweise zwei
Wirkstärken an, 25 mg und 50 mg, stattet
aber das 50 mg-Präparat mit einer Bruch-
kerbe aus. In der Fachinformation ist der
vorsichtig formulierte Hinweis zu lesen:
„Eine Halbierung der Filmtablette sollte
vermieden werden, außer wenn dies für
das ausschleichende Absetzen notwendig
ist. Falls notwendig, sollte für eine ange-
messene Dauerdosierung die 25-mg-Stär-
ke (Azathioprin-ratiopharm® 25 mg Film-
tabletten) verwendet werden.“
7
Tablettenteiler sollten stets sorgfältig ge-
reinigt werden, wie folgender Fallbericht
nahelegt, der im American Journal of Me-
dicine veröffentlicht wurde.
8
Eine 45-jäh-
rige Frau wurde bei ihrem Internisten
wegen vermindertem Appetit, Übelkeit,
Schwäche und Gewichtsverlust vorstel-
lig. Die Symptome hätten eine Woche
nach dem Tod ihres Hundes angefangen.
Nach ausführlicher Diagnostik konnte ei-
ne Suppression der ACTH-Sekretion und
damit eine sekundäre Nebennierenrin-
deninsuffizienz (NNR-Insuffizienz) festge-