Fortbildung aktuell - Das Journal Nr. 1/2015 (Mai 2015) - page 14

Problemfall Teilbarkeiten
entsprechende Schutzvorrichtungen
(Mundschutz, Handschuhe, keine Zu-
bereitung durch Schwangere) einzu-
halten sind.
• Angehörige könnten ein Präparat mit
hydrolyse- oder oxidationsempfind-
lichem Wirkstoff teilen und es aus Un-
wissenheit über den Wirkverlust für ei-
ne Woche im Voraus stellen.
• Patienten könnten zur Teilung von Ta-
bletten ungeeignete Techniken oder
Instrumente anwenden.
Alle Beispiele zeigen Risiken für die AMTS
im Bereich „Teilen von Arzneimittel“ auf,
die vermutlich eher die Regel als die Aus-
nahme sind. Denn welcher Angehörige ist
sich über Lagerungsinstabilitäten geteil-
ter Tabletten und einhergehender Quali-
täts- und Wirksamkeitsverlusten bewusst
und welche Pflegekraft trägt wirklich ei-
nen Mundschutz beim Teilen von Tablet-
ten? Hier entstehen Fehler aus Unwissen-
heit, die sich durch entsprechende Aufklä-
rung und Ratschläge adressieren lassen.
Unterbewertetes Risiko
Das Teilen von Arzneimitteln stellt immer
noch ein gemeinhin unterbewertetes Ri-
siko dar. Es ist nämlich meist nicht offen-
sichtlich, welche Risiken aus unsachgemäß
geteilten Arzneimitteln erwachsen kön-
nen oder welche Schwankungen in der
Wirkung – im Extremfall können Überdo-
sierung oder annähernde Wirkungslosig-
keit beobachtet werden – auf eine inadä-
quate Teilung zurückzuführen sind. Ge-
fürchtet ist das sogenannte Dose-Dum-
ping, also eine unbeabsichtigte Freiset-
zung des kompletten Wirkstoffdepots ei-
ner retardierten Formulierung innerhalb
kurzer Zeit, anstatt einer kontrollierten
Wirkstoffabgabe über einen verlänger-
ten Zeitraum. Patienten zeigen aufgrund
der veränderten Freisetzungskinetik und
den resultierenden höheren systemischen
Wirkspiegeln Symptome einer Überdosie-
rung (z. B. Schwindel bei Blutdrucksen-
kern, Atemdepression bei Opioiden). Ge-
rade bei Opioiden kann das Dose-Dum-
ping relevante Auswirkungen haben.
Wie kann es dazu kommen? Sehr schnell,
z. B. bei einem Präparatewechsel. So sind
einige Oxycodon-Retardtabletten teilbar
(z. B. Oxycodon-HCl-ratiopharm® 20 mg
Retardtablette), andere wiederum nicht
(z. B. Oxycodon-HCl HEXAL® 20 mg Re-
tardtablette). Wechselt der Patient von
einer teilbaren auf eine nicht teilbare Ta-
blette (oder gar eine Kapsel) und führt
wie gewohnt die Teilung durch, kommt es
zum gefährlichen Dose-Dumping. Dieser
Medikationsfehler, seine unerwünschten
Wirkungen und Schädigungen für den Pa-
tienten wären vermeidbar.
Die Sicht des Patienten
Für den Patienten ist es meist nicht er-
sichtlich, welche Tabletten geteilt wer-
den dürfen und welche nicht. Die Ge-
brauchsinformationen geben hierzu nur
manchmal Auskunft, sofern sie vom Pa-
tienten gelesen werden. Meist orientiert
sich der Patient an dem Vorhandensein ei-
ner Bruchrille, was aber nicht ausschließt,
dass auch Tabletten ohne Bruchrille unkri-
tisch geteilt werden, um der Anordnung
des Arztes nach einer halbierten (gedrit-
telten, geviertelten) Tablette zu entspre-
chen oder weil der Patient aufgrund von
Schluckbeschwerden keine ganzen Ta-
bletten einnehmen kann. Nicht selten
werden auch halbe Kapseln verordnet.
Hersteller geben mitunter an, dass die auf
der Tablette befindliche Bruchrille nur zur
Erleichterung der Einnahme dient und
nicht zur Aufteilung in gleiche Dosen ge-
eignet ist. Diese Information wird vom
Patienten (und gerne auch vom Arzt) ent-
weder übersehen oder als nicht relevant
abgetan. Bei manchen Präparaten finden
sich sogar irritierende Schmuckkerben,
die eine Teilbarkeit suggerieren, hierfür
aber nicht vorgesehen sind, auch nicht
zur Erleichterung der Einnahme. Dies al-
les kann der Patient nicht wissen! Ferner
kann ein Verlust der Wirksamkeit bei der
Teilung von Präparaten beobachtet wer-
den, die einen hydrolyse-, licht- oder oxi-
dationsempfindlichen Wirkstoff enthal-
ten und die nach der Teilung länger ge-
lagert werden (Beispiele siehe Tab. 2). Ta-
bletten sollten daher immer erst kurz vor
der Einnahme geteilt werden. Risiken für
eine erfolgreiche Arzneimitteltherapie
bestehen aber insbesondere auch, wenn
der Patient nicht in der Lage ist, eine ex-
akte Teilung durchzuführen. Um Tablet-
ten teilen zu können, bedarf es nämlich
einiger wichtiger Fähigkeiten, die oft un-
terschätzt werden. Hierzu zählen ausrei-
chendes Sehvermögen, Koordination, Fin-
gerkraft und Kognition. Fähigkeiten, die
insbesondere bei älteren Patienten nur
noch eingeschränkt vorhanden sind. Teil-
bare Tabletten werden dann unter groß-
en Anstrengungen der Patienten zu Brö-
seln oder ungleichen Bruchstücken zer-
teilt. Patienten verzweifeln darüber, trau-
en sich aber unberechtigterweise nicht,
dem Arzt oder Apotheker gegenüber ih-
re „Unfähigkeit“ einzugestehen und
nach Lösungen zu fragen. Zu guter Letzt
hat das Teilen von Tabletten oder die Ein-
14
Fortbildung aktuell – Das Journal
der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Abbildung 1:
Kapseln dürfen nicht geteilt
werden.
                              Foto: Fotolia / VIPDesign
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