Fortbildung aktuell - Das Journal Nr. 3/2014 (Dezember 2014) - page 24

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Fortbildung aktuell - Das Journal
Nr. 2/2011 der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Die neuen Arzneimittel 2013
l
de Apothek kammer Westfalen-Lippe
sten induziert als die zweckmäßige Ver-
gleichstherapie.
1,2
Im Rahmen des vorliegenden Artikels
wird der Schwerpunkt auf die bedeu-
tendsten Innovationen und die praxisre-
levanten neuen Arzneimittel des Jahres
2013 gelegt.
Pertuzumab (Perjeta®) – neue Hoffnung
für Brustkrebspatientinnen
Pertuzumab ist zur Anwendung in Kombi-
nation mit Trastuzumab (Herceptin®) und
Docetaxel bei erwachsenen Patienten mit
HER2-positivem metastasiertem oder lo-
kal rezidivierendem, inoperablem Brust-
krebs indiziert, die zuvor noch keine anti-
HER2-Therapie oder Chemotherapie zur
Behandlung ihrer metastasierten Erkran-
kung erhalten haben. Mit Pertuzumab
steht neben Trastuzumab ein zweiter An-
tikörper zur Verfügung, der gezielt bei
HER2-überexprimierenden Tumoren ein-
gesetzt werden kann. HER2 (humaner
epidermaler Wachstumsfaktor-Rezeptor
2) ist eine Proteinkinase, die bei etwa 20-
30 Prozent aller Mammakarzinom-Patien-
tinnen vorkommt. HER2 fördert über ver-
schiedene Signalwege die Zellprolifera-
tion, der programmierte Zelltod (Apop­
tose) der Krebszellen wird inhibiert. Der
Nachweis einer verhältnismäßig hohen
Expression von HER2 stellt einerseits eine
Voraussetzung für die Behandlung dar.
Anderseits ist der Nachweis einer verstär-
kten Expression von HER2 bei Brustkrebs-
patientinnen immer ein ungünstiger Pro-
gnosemarker für die Erkrankung. Ins-
gesamt resultiert eine erhöhte Tumor-
aggressivität, darüber hinaus kommt es
zu höheren Rezidivraten und erhöhter
Mortalität.
Um den Wirkmechanismus von Pertu-
zumab genauer verstehen zu können, ist
Nutzenbewertung für
Orphan Drugs nicht er-
forderlich
Nach § 35a SGB V gilt für „Orphan
Drugs“ (Arzneimittel, die zur Be-
handlung eines seltenen Leidens
zugelassen sind) der medizinische
Zusatznutzen allein durch die Zulas-
sung als belegt, und der nochmalige
Nachweis des Zusatznutzens im Dos-
sier entfällt. Erreicht ein pharma-
zeutisches Unternehmen mit einem
solchen Arzneimittel in der GKV
allerdings einen Umsatz von mehr
als 50 Millionen Euro in den letz-
ten zwölf Kalendermonaten, muss
der Nachweis des Zusatznutzens er-
bracht und ein vollständiges Dossier
vorgelegt werden.
Kategorie Zusatznutzen
Definition
1
erheblich
nachhaltige und bisher nicht
erreichte große Verbesserung des
therapierelevanten Nutzens
2
beträchtlich
bisher nicht erreichte deutliche
Verbesserung des
therapierelevanten Nutzens
3
gering
bisher nicht erreichte moderate und
nicht nur geringfügige Verbesserung
des therapierelevanten Nutzens
4
nicht quantifizierbar Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht
quantifizierbar, weil die
wissenschaftliche Datengrundlage
dies nicht zulässt
5
fehlt
6
geringer
Nutzen ist geringer als der Nutzen
der zweckmäßigen
Vergleichstherapie
Abbildung 2:
AMNOG – Ranking. Verfahrensordnung des G-BA zur Bewertung des Nut-
zens von Arzneimitteln.
Rezeptor-Dimer
HER3-
Rezeptor
HER2-
Rezeptor
Pertuzumab
1
2
Krebszelle
Aktivierung
Fehlende
Dimerisierung,
fehlende
Aktivierung
Botenstoff
Abbildung 3:
Wirkmechanismus von Pertuzumab, modifiziert mit freundlicher Geneh-
migung der Roche Pharma AG.
Katego
1
2
3
4
5
6
1...,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23 25,26,27,28,29,30,31,32
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