Cellitinnen 1_2015 - page 33

Zeit ausgesprochen spärlich. Nach
dem heiligen Severin am Ende des
vierten Jahrhunderts gibt es über
eineinhalb Jahrhunderte keine na-
mentliche Nennung eines Bischofs
mehr. Wenn auch eine tatsächliche
Unterbrechung als eher unwahr-
scheinlich gilt, die Bedeutung des
Bistums amRande des fränkischen
Herrschaftsbereichs war gesunken.
Erst Ende des sechsten Jahrhun-
derts bildeten sich neue kirchliche
Strukturen im Einflussbereich der
Diözese vom Niederrhein bis hin
zur alten römischen Provinzgrenze
bei Breisig am Rhein. Unterstützt
wurde dies durch fähige Amts-
träger, die vielfach aus den west-
lichen Nachbarbistümern wie Trier
stammten. Dafür steht auch der
heilige Kunibert.
Adelige Herkunft
Um 590 als Sohn einer an der
Mosel zwischen Metz und Trier
begüterten Adelsfamilie geboren,
vielleicht im heute luxemburgischen
Remich, könnte er im Jahr 623 von
König Dagobert I. zum Kölner Bi-
schof erhoben worden sein. Mit
diesem Spross der Merowinger,
der zunächst im östlichen Teil des
Frankenreiches regierte, verband
ihn offenbar eine enge Beziehung.
Kunibert wurde am merowingi-
schen Königshof in Metz erzogen
und erhielt eine breit gefächerte
Ausbildung, die auch auf adminis-
trative Kompetenzen ausgerichtet
war. Nicht von ungefähr fungierte er
vor seiner Berufung nach Köln als
Archidiakon der Trierer Diözese, ein
wichtiges Amt zur Verwaltung und
Aufsicht kirchlicher Struk-
turen. Mit dem Anspruch
der Könige, Bischöfe ein-
zusetzen und Synoden
einzuberufen ging einher,
dass der hohe Klerus
auch an staatlichen Auf-
gaben maßgeblich betei-
ligt wurde und wie der
Adel auch „in den großen
Reichsangelegenheiten
ein Mitspracherecht“ (Jo-
sef Fleckenstein) gewann.
Dies lässt sich auch an der
Amtsausübung Kuniberts
nachverfolgen.
Im Jahr 629 hatte Dago-
bert nach dem Tod seines
Vaters Chlothar II. die Re-
gierung des fränkischen
Gesamtreiches übernom-
men und seine Residenz
von Metz nach Paris ver-
legt. Allerdings gelang es ihm nicht,
das Machtgefüge dieses großen
Herrschaftsbereiches von den
Pyrenäen über das heutige Frank-
reich bis an den Rhein und darüber
hinaus nach Thüringen und Bayern
bei der Vielzahl unterschiedlicher
Interessen ins Gleichgewicht zu
bringen. Um die heftige Adelsop-
position im östlichen Reichsteil Aus-
trien zu beschwichtigen, musste er
633/34 seinen dreijährigen Sohn
Sigibert III. als Unterkönig mit der
Residenz in Metz einsetzen. Die
Regentschaft übernahmen dann
Kunibert und ein Herzog Adalgisel.
Nach Dagoberts Tod 639 kam es
wieder zu Teilungen des Gesamtrei-
ches. Die Zeit der ,Schattenkönige‘
begann, die völlig abhängig von
der Regierungsgewalt des Adels
waren. Ursprünglich Vorsteher der
königlichen Haus- und Güterver-
waltung, übten nun die Hausmeier
faktisch die Herrschaft aus. Dem
im östlichen Teilreich mit mehr und
mehr Besitz ausgestatteten Ge-
schlecht der Karolinger sollte es
wenige Jahrzehnte später gelingen,
das Amt für das ganze Reich und
in Erbfolge einzunehmen. Auch in
Verbindung mit dem aus dieser
Adelsfamilie stammenden Grimoald
fungierte Kunibert weiter als Re-
gent und Berater Sigiberts III., was
die Geltung seines Bischofsitzes
im Gefüge des fränkischen Staats-
verbandes belegte. Sicher liegt sein
Verdienst zudem in der Förderung
der Missionsbemühungen über den
St. Kunibert in Köln
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